Wegen wettbewerbswidriger Strategie

Belgische Apothekerkammer soll eine Million Euro zahlen

Remagen - 19.06.2019, 10:15 Uhr

Die belgische Wettbewerbsbehörde hat gegen die Apothekerkammer des Landes eine Geldbuße verhängt, weil diese die Entwicklung eines Apotheken-Konzerns behindert haben soll. ( r / Foto: imago images / reporters)

Die belgische Wettbewerbsbehörde hat gegen die Apothekerkammer des Landes eine Geldbuße verhängt, weil diese die Entwicklung eines Apotheken-Konzerns behindert haben soll. ( r / Foto: imago images / reporters)


Schwerwiegende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht

Die Apothekerkammer habe mit ihrem Vorgehen einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, wird als Begründung weiter ausgeführt, und Entscheidungen zum Ausschluss eines innovativen Vertriebsmodells getroffen. Diese seien schädlich für das Wohlergehen der Verbraucher, und insbesondere für den Preiswettbewerb (Verkaufspreise von Arzneimitteln) und den nichttarifären Wettbewerb (Innovation) und werden als schwerwiegende Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht gewertet. Sie verstießen außerdem gegen die Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zum Wettbewerbsrecht auf europäischer und belgischer Ebene.

Geldbuße soll abschreckend wirken

Die BCA sei befugt, gegen Unternehmensvereinigungen Geldbußen auf der Grundlage ihres Umsatzes Mitglieder zu verhängen. Als Bemessungsgrundlage für die Geldbuße wurde konsequenterweise der relevante Umsatz der Apotheken in ganz Belgien genommen. Anhand des durchschnittlichen Jahresumsatzes einer einzelnen Apotheke wurde auf der Basis von insgesamt rund 5.000 Apotheken eine Geldstrafe von einer Million Euro ermittelt. Der Wettbewerbsausschuss ist der Meinung, dass der Betrag die Schwere der festgestellten Zuwiderhandlung angemessen berücksichtigt und dass er abschreckend wirkt, ohne über das Ziel hinauszuschießen.  

Apothekerkammer will den Beschluss prüfen

In einer Pressemitteilung als Reaktion auf den Beschluss der belgischen Wettbewerbsbehörde pocht die belgische Apothekerkammer auf ihren gesetzlichen Auftrag, das öffentliche Interesse im Gesundheitsbereich zu wahren. Diese bis heute notwendige Aufgabe erfülle sie weiterhin, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung im Interesse des Patienten sicherzustellen. Damit werde der freie Wettbewerb und der freie Dienstleistungsverkehr nicht in Frage gestellt, sondern den Bürgern der notwendige Schutz geboten, indem die Sicherheit und die Qualität der Versorgung gewahrt werden, wobei die Rolle des Apothekers in diesem Sinne betont wird. Der Wettbewerbsausschuss sei offenbar der Auffassung, dass die Apothekerkammer mit ihrem Vorgehen den Rahmen ihres Mandats überschritten habe. Man werde die Entscheidung mit den Anwälten weiter untersuchen, um mögliche Optionen auszuloten.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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