Aufwandsentschädigungen für den Vorstand

ABDA-Haushaltsausschuss rügt Friedemann Schmidt

Berlin - 19.06.2019, 07:00 Uhr

Keine leichten Zeiten: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt muss sich aus seinem eigenen Haushaltsausschuss vorwerfen lassen, „eigenmächtig“ die Vorstandsvergütung des ABDA-Vorstandes ändern zu wollen. (Foto: Schelbert)

Keine leichten Zeiten: ABDA-Präsident Friedemann Schmidt muss sich aus seinem eigenen Haushaltsausschuss vorwerfen lassen, „eigenmächtig“ die Vorstandsvergütung des ABDA-Vorstandes ändern zu wollen. (Foto: Schelbert)


Haushaltsausschuss: Beschluss wäre nicht satzungsgemäß

Die Rede ist von einer „eigenmächtigen“ Erhöhung des Etats für die Aufwandsentschädigungen, die nicht mit der ABDA-Satzung vereinbar sei. Die vier Haushalts-Wächter sehen aber auch Verstöße gegen die Regelungen der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA sowie gegen Beschlüsse zur Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung, die schon 2014 getroffen wurden. Ihre konkreten Vorwürfe:

  • In der ABDA-Satzung heißt es: „Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Regelung für Kostenerstattung bzw. Zahlung von Aufwandsentschädigung geregelt, die die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Haushaltsausschusses beschließt.“ Die ABDA will nun genau dieses Extra-Papier zur Aufwandsentschädigung ändern – bislang aber ohne Gremienbeschlüsse. Der Haushaltsausschuss dazu: „Der vorliegende Entwurf des Haushalts 2020 wurde weder in einer der Sitzungen des Haushaltsausschusses (HHA) besprochen bzw. vorgetragen, noch ist der HHA im Vorwege über die üblichen Kommunikationskanäle über diesen Wunsch unterrichtet worden.“
  • In der Haushalts- und Kassenordnung der ABDA heißt es zudem: „Die Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt im Benehmen mit dem Haushaltsausschuss.“ Auch das ist laut HHA nicht passiert.

Und so kommen die vier Apotheker zu dem Schluss: „Keine der vorgenannten Regelungen wurde beachtet. Damit ist dieser Haushaltsentwurf mit seinen enthaltenen Änderungen zur Entschädigung des Ehrenamtes weder satzungsgemäß, noch ordnungsgemäß zustande gekommen und darf am 25.06.2019 auch nicht der ABDA MV zum Beschluss vorgelegt werden. (…) Für eine, wie in der ABDA Gesamtvorstandssitzung am 22.05.2019 kommunizierte, freie Gestaltung  der Verwendung der Gelder, findet sich hiernach kein Raum.“ Sollte der ABDA-Haushaltsentwurf trotzdem beschlossen werden, dann müssten weiterhin die alten Vergütungsregeln von 2014 gelten, so der Haushaltsausschuss.

Die Ausschussmitglieder schließen ihren Brief mit den Worten: „Aus gutem Grund haben die Mütter und Väter unserer ABDA Satzung die o.g. Regelungen festgeschrieben. Der Haushaltsausschuss reagiert daher mit absoluten Unverständnis und Ablehnung dieses Vorgehens, das darüber hinaus auch noch einen Mangel an Respekt gegenüber den satzungsgemäßen Gremien und Regelungen zum Ausdruck bringt.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

F. Schmidt

von Alexander Zeitler am 26.06.2019 um 3:28 Uhr

wie oft denn noch?
RÜCKTRITT

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Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop verwirrender Anasichten.

von Heiko Barz am 20.06.2019 um 11:59 Uhr

Glauben denn die vier Herren als Haushaltswächter, dass der „Kollege F.Schmidt“ sich durch dieses Statement beeindrucken läßt? Der ist mittlerweile soweit abgehoben - mit seiner feudalistischen Grundstruktur - dass mir nur sofort der Vergleich mit Sau und der Eiche einfällt. „Was kümmert es die Eiche, welche Sau sich an ihr kratzt!“
Schämt sich diese Mann eigentlich gar nicht für das, was er seinem Berufsstand und seinen Kollegen nun schon seit Jahren antut ?
Nein !! Die Antwort ist leider richtig.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Friedmanns Meinung; ein Kaleidoskop

von Heiko Barz am 20.06.2019 um 12:03 Uhr

Korrektur : in der Überschrift
Nicht Anasichten sonder Ansichten!

Erhöhung

von Conny am 19.06.2019 um 11:00 Uhr

Mit was sich diese Seppen beschäftigen. Es ist einfach unglaublich . Rücktritt!

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