Arzneimittel-Sparinstrument

30 Jahre Festbeträge – Freude und Kritik

Berlin - 19.06.2019, 17:45 Uhr

Seit dem 19. Juni 1989 gibt es die Festbeträge, inzwischen sparen die Kassen pro Jahr etwa 8,2 Milliarden Euro damit. Aber für viele sind sie auch ein Fluch. (s / Foto: imago images / Steinach)

Seit dem 19. Juni 1989 gibt es die Festbeträge, inzwischen sparen die Kassen pro Jahr etwa 8,2 Milliarden Euro damit. Aber für viele sind sie auch ein Fluch. (s / Foto: imago images / Steinach)


Die Festbeträge für Arzneimittel feiern am heutigen 19. Juni ihren 30. Geburtstag. Mit dem Gesundheits-Reformgesetz hatte der Bundestag Ende 1988 beschlossen, dass für Arznei- und Hilfsmittel Festbeträge festgesetzt werden sollen. Inzwischen liegen die Einsparungen bei den Kassen schon bei mehr als 8 Milliarden Euro pro Jahr. Entsprechend intensiv werden sie von den Krankenkassen gefeiert. Auch die Linken würden gerne mehr auf die Festbeträge setzen und dafür die Rabattverträge abschaffen. Die Pharmaindustrie hingegen sieht viel Nachbesserungsbedarf.

Seit dem Juni 1989 gibt es Arzneimittel-Festbeträge. Solche Beträge sind Höchstgrenzen, bis zu denen die Kassen die Kosten eines Arzneimittels übernehmen. Die Einsparungen der Kassen durch dieses Sparinstrument sind groß: Laut GKV-Spitzenverband lagen sie zuletzt bei 8,2 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Durch die Rabattverträge generieren die Kassen etwa 4 Milliarden Euro. Geschaffen wurden die Festbeträge mit dem Gesundheits-Reformgesetz (GRG), dessen hauptsächliche Aufgabe es war, die Reichsversicherungsverordnung (RVO) ins Sozialgesetzbuch V zu überführen. Gesundheitsminister war damals übrigens der CDU-Politiker Norbert Blüm.

Im damaligen Gesetzestext hieß es damals zu den Festbeträgen: „Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bestimmt in den Richtlinien nach § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können.“ Der Ausschuss heißt inzwischen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), die Festbetragsgruppen gibt es aber immer noch. Hier ein Überblick, wie das System der Festbeträge heutzutage funktioniert.

Das System der Festbeträge

Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, in welchen Gruppen Arzneimittel mit einem Festbetrag zusammengefasst werden können. Dabei gibt es drei Typen von Gruppen:

  • Präparate mit denselben Wirkstoffen,
  • Präparate mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen sowie
  • Präparate therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der G-BA auch Darreichungsformen und Indikationen. Sobald der Ausschuss eine Entscheidung über eine neue Gruppe bzw. die Erweiterung einer Gruppe gefällt hat, wandert das Verfahren in den GKV-Spitzenverband. Der Kassenverband führt ein Stellungnahmeverfahren durch und legt anschließend die Erstattungshöchstgrenzen für die Gruppe fest. Der Kassenverband kann auch bestehende Festbeträge ändern.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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