Geplante AMVV-Änderung

Internisten: Dosierung auf dem Rezept hilft Patienten nicht

18.06.2019, 16:15 Uhr

Ärzte sollen künftig auch die Dosierung aufs Rezept schreiben. Der Bundesverband Deutscher Internisten sieht darin keinen Nutzen. ( r / Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)

Ärzte sollen künftig auch die Dosierung aufs Rezept schreiben. Der Bundesverband Deutscher Internisten sieht darin keinen Nutzen. ( r / Foto: M.Dörr & M.Frommherz / stock.adobe.com)


Ärzte sollen künftig verpflichtet sein, auf Rezepten auch die Dosierung anzugeben. Bisher müssen Ärzte hier nur bei Rezepturen und Betäubungsmitteln eine Gebrauchsanweisung notieren. Der Berufsverband Deutscher Internisten meint: Das Ziel, die Therapiesicherheit für Patienten zu verbessern, wird mit dieser Maßnahme verfehlt.

Kürzlich haben das Bundesgesundheitsministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium den Referentenentwurf für eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgelegt. Er sieht unter anderem vor, dass bei der Verschreibung von Humanarzneimitteln künftig grundsätzlich eine Angabe der Dosierung auf dem Rezept erfolgen muss. Zwei wesentliche Ausnahmen sind ebenfalls bestimmt: Die neue Pflicht besteht nicht, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat.

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In der Begründung verweist der Referentenentwurf auf EU-Recht: Auf sogenannten Cross-Border-Verschreibungen, die aus einem anderen Mitgliedsstaat stammen als dem, in dem die Behandlung stattfindet, ist schon jetzt die Dosierung anzugeben. Dies soll nun also auch auf deutschen Verschreibungen, die hierzulande eingelöst werden, der Fall sein. Weiter heißt es in der Begründung: „Die neue Vorschrift trägt im Rahmen des Medikationsprozesses zu einer verbesserten Transparenz für alle Beteiligten bei und somit auch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit“.

In den Apotheken herrscht eine gespaltene Meinung zu dieser neuen Anforderung. In einer DAZ.online-Umfrage, an der sich 311 Leser beteiligt hatten, erklärten 41 Prozent, die neue Angabe sei gut, weil sie die Beratung erleichtere. Knapp 57 erwarten dagegen zusätzliche Arbeit und einen neuen Retaxgrund für die Kassen. Denn mehr Rücksprachen mit dem Verordner wird diese Neuregelung sicherlich mit sich bringen.

BDI: Rezept in der Apotheke nutzt dem Patienten nicht

Nun hat sich auch der Berufsverbandes Deutscher Internisten e.V. (BDI) zur geplanten Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung geäußert. Hier glaubt man nicht, dass die Dosierungsangabe für mehr Therapiesicherheit sorgen kann. BDI-Präsident Prof. Hans Martin Hoffmeister sagt: „Eine Dosierungsempfehlung auf dem Rezept beweist weder, dass eine Belehrung des Patienten durch Arzt stattgefunden hat, noch ist das Rezept der richtige Ort dafür“.

Schließlich verbleibe das Rezept am Ende in der Apotheke. Die Apotheker seien in der Verordnung jedoch überhaupt nicht bedacht. Um die richtige Einnahme sicherzustellen, bedürfe es anderer Maßnahmen, so der BDI-Präsident. „Nicht umsonst sind Fälle ausgenommen, in denen dem Patienten bereits ein Medikationsplan, der das verordnete Mittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung des Arztes vorliegt“.

Für den BDI nimmt der „Aktionismus des Gesetzgebers“ mittlerweile besorgniserregende Ausmaße an. Hoffmeister: „Ein Schnellschuss folgt dem anderen. Anstatt sich die tatsächlichen Abläufe im Patienten- und Praxisalltag bewusst zu machen, belegt man Kolleginnen und Kollegen mit einem weiteren bürokratischen Aufwand ohne Mehrwert für den Patienten. Damit wird die Versorgung mehr gestört als verbessert“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Was die Internisten nicht Bedenken...

von T. La Roche am 18.06.2019 um 23:09 Uhr

...ist oft die Teilbarkeit. Mindestens einmal (bei uns eher zweimal) pro Woche pro Apotheke, werden nicht teilbare (Retard)tabletten verordnet.
Das liegt zum einen dem Budget-/Sparkurs, der seit etwa 10 Jahren immer weiter voran getrieben wird, und das liegt in der Verantwortung der Praxen, sich hier zu wehren.
Häufiger ist es ein durch Rabattverträge erzwungener Austausch von zB Retardtabletten zu Retardkapseln oder eben teilbaren Tabletten zu nicht teilbaren. Da würde ich ja mal jede Wette eingehen, dass das nicht in der Praxissoftware berücksichtigt wird.
Bei den Verordnungen mit angegebener Dosierung (etwa 10%) ist daher die Therapiesicherheit deutlich erhöht.
Ein Pflichtprogramm sollte daraus nicht entstehen, das sind tatsächlich weitere Schikanen, die am Ende die Zeit für den Patienten reduzieren. Aber offensichtlich gibt es die Einschränkungen (Medikationsplan oder schriftlich Dosierung), die es geschmeidiger machen.

Mein Vorschlag wäre eine Beweisumkehr!
Wenn die Krankenkasse behauptet, es gab nichts Schriftliches, dann müssen sie beweisen, dass es kein kleines Zettelchen gab.
Aber Gleiches auch bei uns: Ich möchte nicht Arzneimittel über mehrere hundert Euro im Monat aus eigener Tasche bezahllen, weil zB ärztliche Dosierungen auf den Rezepten fehlen (aktuell bei Rezepturen und BTM)...künftig für alle Verordnungen?.
Ganz generell fordere ich eine Fehlerquote von 1% oder von mir aus 0,1% bei Rabattverträgen!! Wer kann von sich behaupten, nur 0,1% Fehlerquote in seinem Berufsleben zu haben? Ich bezahle mehrere Tausend Euro für diese "Fehlleistung"!!!
Wo gibt es das? Galubt keiner!
Insofern...erstrebenswert, aber nicht verpflichtend...wenn es auf Kosten der Ärtze oder Patienten (Zeit), oder der Apotheken (Nullretax) erzwungen/verordnet wird.

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