Abmahnungen an Homöopathiekritiker

Registrierte vs. zugelassene Homöopathie: Hevert legt Wert auf Unterscheidung  

Stuttgart - 04.06.2019, 07:00 Uhr

Heverts Homöopathika sind zugelassen und nicht registriert. Eine Unterscheidung, auf die die Firma Wert legt. (Foto: Hevert) 

Heverts Homöopathika sind zugelassen und nicht registriert. Eine Unterscheidung, auf die die Firma Wert legt. (Foto: Hevert) 


Die Firma Hevert ist juristisch gegen Natalie Grams und Gerd Glaeske vorgegangen. Hintergrund sind - in den Augen von Hevert – „ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie“. Wie die Firma gegenüber DAZ.online erklärt, stört sie sich vor allen daran, dass nicht zwischen registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln differenziert werde. Für letztere müsste nämlich die Wirksamkeit in den behaupteten Anwendungsgebieten belegt werden. Aussagen wie die von Grams „Homöopathika wirken nicht über den Placebo-Effekt“ stellten daher eine „falsche Tatsachenbehauptung“ dar, so Hevert. 

Die Firma Hevert bietet ein breites Portfolio an Präparaten: Neben ganz klassischen chemisch-synthetischen Wirkstoffen, wie etwa Procain und Diphenhydramin, Vitaminpräparaten und Phytopharmaka, hat sie auch eine ganze Reihe von homöopathischen Mitteln im Angebot. Somit ist es aus Unternehmenssicht nachvollziehbar, dass bei der Firma die häufig medienwirksam vorgetragene Homöopathiekritik nicht für große Begeisterung sorgt. Seit Monaten beobachte man mit Sorge, wie in Deutschland in den sozialen Medien, aber auch in der Presse und im Fernsehen gegen die Homöopathie gehetzt werde, erklärt Hevert Arzneimittel gegenüber DAZ.online. Alle Studien, die die Wirksamkeit der Homöopathie bewiesen, würden dabei ignoriert oder schlecht geredet. Mit Sorge sehe Hevert, dass in Ländern wie Großbritannien erst Lobbygruppen mit Diskreditierungen und danach die Politik mit gesetzlichen Einschränkungen gegen Homöopathie vorgehen. Damit dies nicht auch in Deutschland, dem Mutterland der Homöopathie, geschehe, gehe das Unternehmen nun auch auf juristischem Weg gegen ungerechtfertigte Diskreditierungen von Homöopathie durch Lobbygruppen vor.

Natalie Grams unbeeindruckt

Konkret heißt das, Hevert hat Unterlassungserklärungen beantragt. Zum einen gegen die Ärztin Natalie Grams, die selbst bis 2015 Patienten homöopathisch behandelt hat und heute wohl zu den bekanntesten Kritikern der Homöopathierichtung gehört. Zum anderen gegen den Pharmazeuten Gerd Glaeske, der immer wieder mangelnde Evidenz bei Arzneimitteln beklagt, zum Beispiel bei Stiftung Warentest. 

Was war passiert? Natalie Grams hatte in einem Interview mit der „Rheinpfalz“ erklärt, Homöopathika wirkten nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Und das missfiel Hevert. Damit ignoriere sie sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse aus Studien als auch staatliche Zulassungsverfahren, wie beispielsweise die Nachweispflicht der Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln in verschiedenen Indikationen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erklärt Hevert gegenüber DAZ.online. Basierend auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen stelle die von Frau Dr. Grams aufgestellte Behauptung eine falsche Tatsachenbehauptung dar. Hevert sieht es nach eigener Aussage als seine Verantwortung, gegen solche Diskreditierungen der Homöopathie entschlossen vorzugehen. Grams selber zeigt sich allerdings wenig beeindruckt. Sie machte die Unterlassungserklärung auf Twitter öffentlich, Tausende teilten den Beitrag. In der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) wird sie zitiert: „Hevert hat mich abgemahnt, obwohl ich den Stand der Wissenschaft vertrete". Die Unterlassungserklärung sei in ihren Augen ein „Versuch, Kritiker mundtot zu machen". Die Unterlassungserklärung habe sie nicht unterzeichnet, einer Klage sehe sie gelassen entgegen.

Kritik an „verallgemeinernden Aussagen“ Glaeskes

Glaeske traf es, weil er in der ARD-Sendung „Lebensmittelcheck mit Tim Mälzer“ folgendes gesagt hatte: „Das macht wahrscheinlich gar nichts. Es ist immerhin ein homöopathisches Mittel und bei homöopathischen Mitteln fehlt bisher grundsätzlich bei allen Mitteln, die homöopathisch daherkommen, ein Wirksamkeitsnachweis.“ In den Augen von Hevert eine ähnlich verallgemeinernde Aussage wie die von Natalie Grams – und die Abmahnung flatterte ins Haus. Glaeske soll aber, wie Hevert erklärt, als Reaktion auf das juristische Vorgehen und „den Verweis auf eine notwendige Differenzierung zwischen vom BfArM registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln" schriftlich zugesichert haben, diese Differenzierung in Zukunft bei öffentlichen Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Laut SZ habe er sich über sich selber geärgert, sagt Glaeske. „Ich hätte es eigentlich besser wissen müssen. Als Tatsachenbehauptung ist es so nicht richtig." Weitere Unterlassungserklärungen hat Hevert nach eigener Aussage nicht beantragt. Man bemühe sich lediglich um einen konstruktiven Austausch mit dem Journalisten Bernd Kramer, der in seinem Artikel „Das weiße Nichts“ (taz, 05. März 2019) homöopathische Arzneimittel als „Nichts“ beziehungsweise wirkungslos darstellt.

Zulassung nur mit Wirksamkeitsnachweis

Hevert hat also laut eigenem Bekunden etwas gegen verallgemeinernde Aussagen, bei denen nicht zwischen registrierten und zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln differenziert wird.

Was steckt dahinter? Registrierte Arzneimittel dürfen nur ohne Angabe einer Indikation und nur unter ihre Stoffbezeichnung vermarktet werden. Will der Anbieter einen Eigennamen vergeben und das Mittel mit einem bestimmten Anwendungsgebiet versehen, wie Hevert das tut, bedarf es einer Zulassung und für die muss in der Tat ein Wirksamkeitsnachweis erbracht werden. So erklärt auch Hevert: „Das bedeutet, dass auch die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen homöopathischen Arzneimittel ihre Wirksamkeit in den behaupteten Anwendungsgebieten nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin belegen müssen.“  Da homöopathische Mittel zu den sogenannten besonderen Therapierichtungen gehören, gelten für sie jedoch weniger strenge Regeln als bei herkömmlichen Zulassungsverfahren. Es sind nicht zwingend klinische Studien notwendig, teilweise genügen „Meinungen und Publikationen von angesehenen Autoritäten aufgrund deren klinischer Erfahrung (Expertenkommissionen)“.  Und wenn es Studien gibt – Hevert hat tatsächlich so einige –, lassen sich nicht alle von deren Qualität überzeugen.

Glaeske: Kein Wirksamkeitsnachweis ist bei bestimmten homöopathischen Arzneien tatsächlich nicht richtig

Insofern sei es tatsächlich nicht richtig, dass es keinen Nachweis der Wirksamkeit bei bestimmten homöopathischen Arzneien gebe, wird Glaeske in der SZ weiter zitiert. Wissenschaftlich akzeptabel sei dieser Nachweis in seinen Augen allerdings nicht. Er entspreche nicht den methodischen Anforderungen an einen Nachweis für die therapeutische Wirksamkeit und den therapeutischen Nutzen. Am therapeutischen Nutzen homöopathischer Arzneien habe er auch weiterhin erhebliche Zweifel. Der Fehler, und damit das Einfallstor für die ganze Diskussion, liege aber im Gesetz.

Hevert für „naturheilkundefreundliche Rahmenbedingungen“ 

Hevert engagiert sich nach eigener Aussage für den Erhalt einer möglichst großen therapeutischen Vielfalt und Qualität an Präparaten und Wirkstoffen. Deswegen setzte man sich für „naturheilkundefreundliche Rahmenbedingungen“ ein – also genau das, was viele Skeptiker der Komplementärmedizin kritisieren. Weiter erklärt das Unternehmen, dass es selbst mehrere Initiativen und Institutionen im Bereich Grundlagenforschung Homöopathie unterstütze. Ziel sei es, die Homöopathie als Therapierichtung abzusichern und deren Expertise weiter auszubauen. Die sachliche Diskussion rund um das Thema Homöopathie sei ausgesprochen wichtig, und man sei der festen Überzeugung, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse einen wichtigen Beitrag leisten können.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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