GSAV

Die Importförderklausel bleibt, wird aber unter die Lupe genommen

Berlin - 04.06.2019, 11:30 Uhr

Die Importförderklausel soll es weiterhin geben. Sie soll allerdings nicht mehr für Biopharmazeutika und parenteral anzuwendende Zytostatika gelten. Und: Im Bundestag wird es einen Beschluss dazu geben. (c / Foto: Kohlpharma)

Die Importförderklausel soll es weiterhin geben. Sie soll allerdings nicht mehr für Biopharmazeutika und parenteral anzuwendende Zytostatika gelten. Und: Im Bundestag wird es einen Beschluss dazu geben. (c / Foto: Kohlpharma)


Die Importförderklausel wird vorerst nicht aus dem SGB V gestrichen. Nach Informationen von DAZ.online haben sich Union und SPD mit Blick auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) darauf verständigt, dass nur Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende Zytostatika nicht mehr der Importpflicht unterliegen sollen. Die SPD hatte eigentlich eine komplette Streichung gefordert. Statt dieser gänzlichen Abschaffung sollen der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium die Förderklausel allerdings prüfen. Und der Bundestag soll über die Notwendigkeit der Klausel entscheiden.

Am morgigen Mittwoch kommt der Gesundheitsausschuss des Bundestages zusammen, um über das GSAV zu entscheiden. Am Donnerstag soll das Vorhaben dann im Plenum verabschiedet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte das Gesetz vor einiger Zeit eingebracht, um in erster Linie auf die Arzneimittelskandale des Sommers zu reagieren. Auch für Apotheker sind einige wichtige Punkte enthalten: Es geht etwa um neue Regeln bei Arzneimittel-Rückrufen, strenge Vorgaben bei der Apothekeninspektion und neue Regelungen zur Lieferfähigkeit in Rabattverträgen. Hier sehen Sie nochmals einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Gesetzes:

Mehr zum Thema

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Kabinett bringt GSAV auf den Weg

Seit Monaten wird auch darüber spekuliert, ob mit dem GSAV die Importförderklausel aus dem SGB V kippt. Nach dem Lunapharm-Skandal im vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel über ein riesiges Lieferanten-Netzwerk nach Deutschland kamen, wurden die Rufe nach einer Streichung lauter. Ärzte, Arzneimittelexperten und insbesondere die Bundesländer setzen sich seitdem vehement für eine Abschaffung der Regelung in § 129 des SGB V ein.

In der Bundespolitik war die Importförderklausel zuletzt ein Streitthema: Die SPD beharrte auf einer kompletten Abschaffung – die gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Karl Lauterbach bezeichneten die Importpflicht als veraltet. In der Union war man etwas zurückhaltender: Wirtschaftsminister Peter Altmaier, der wie der größte Importeur Kohlpharma aus dem Saarland stammt, setzte sich Medienberichten zufolge für den Erhalt der Klausel ein – einige Gesundheitspolitiker waren wohl aber auch für die Abschaffung. Und so fand man unionsintern einen Kompromiss: Die Quote solle nur für Biopharmazeutika sowie parenteral anzuwendende Zytostatika gestrichen werden. Gleichzeitig soll demnach der GKV-Spitzenverband innerhalb von drei Jahren eine grundsätzliche Evaluierung der Regelung vorlegen.

Neu: Auch BMG soll Notwendigkeit der Importpflicht prüfen

Ein Änderungsantrag dazu lag sogar schon vor, doch die SPD beharrte weiterhin auf einer kompletten Streichung. Nach Informationen von DAZ.online gibt es nun aber eine Einigung: Die Förderklausel bleibt, soll allerdings – wie von der Union vorgeschlagen – für die Bereiche der biotechnologisch hergestellten und antineoplastischen Arzneimittel gestrichen werden. Auch die Prüfung des GKV-Spitzenverbandes innerhalb von drei Jahren ist weiterhin vorgesehen.

Neu hinzugekommen ist allerdings, dass auch das BMG einen Bericht darüber verfassen soll, ob die Förderklausel noch Sinn ergibt oder nicht. Gemeinsam mit der Evaluation des Kassenverbandes soll das BMG seinen Bericht an den Gesundheitsausschuss des Bundestages übermitteln. Der Bundestag soll auf Basis dieser Berichte dann über die Notwendigkeit der Importförderklausel entscheiden.

Beschließt der Bundestag das GSAV mit dieser Neuregelung zur Importförderklausel, könnte auch der neue Rahmenvertrag zwischen Apothekern und Krankenkassen wie vereinbart zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband hatten das Papier neu ausgehandelt und auch eine Neuregelung zur Importförderung festgelegt. Demnach soll sich die Importpflicht künftig stärker an den Preisen orientieren. Insgesamt ist die Import-Vereinbarung im neuen Rahmenvertrag sehr viel komplexer geworden. DAZ.online hat bereits mehrfach darüber berichtet, hier können Sie den gesamten Vertrag nochmals einsehen und herunterladen. Um diese Neuregelung geht es:

Die Importquote im neuen Rahmenvertrag (gilt ab dem 1. Juli 2019)

Arzneimittel, die in einem Rabattvertrag berücksichtigt sind, sind von der Importquote künftig nicht mehr betroffen. Im übrigen Markt müssen die Apotheker mindestens 2 Prozent über die Import-Abgabe sparen. Im Sommer 2020 soll dieser Wert geprüft und gegebenenfalls nachgebessert werden. Welches Medikament überhaupt für die „Quotenabgabe“ in Frage kommt, hängt in Zukunft vom Preis ab: Bei Arzneimitteln bis 100 Euro muss der Abstand zwischen Import und Original mindestens 15 Prozent betragen. Zwischen 100 und 300 Euro müssen es mindestens 15 Euro sein. Bei Import-Preisen von 300 Euro oder mehr müssen die Präparate mindestens 5 Prozent günstiger sein als das Original.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

Saarland über alles

von ratatosk am 04.06.2019 um 18:41 Uhr

AKK hat sich toll eingeführt ! Strengere Apothekenkontrollen, ne is klar, nicht dubiose Verschiebebahnhöfe in Europa werden kontrolliert, sondern da wo es einfach ist und in diesem Zusammenhang auch unsinnig. Allenfalls die Zytostatikaherstellung wäre, da sehr anfällig, sicher verbesserungsfähig.
Es ist eigentlich bald egal, aber wenn SPD und CDU als hohle Hüllen abtreten, schlechter kanns kaum werden !
Ist bald besser gleich Staatsdiener , alimentiert , zu werden, als dieses schäbige Trauerspiel an Verwaltung und Politik

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Klauseln

von Roland Mückschel am 04.06.2019 um 11:53 Uhr

Warum streicht ihr nicht jeden Liefer- Vertrag und
nehmt nur eine Regelung auf:
1. DIE APOTHEKEN HABEN NICHT IN JEDEM
FALL ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.