Digitalisierung

Telematikinfrastruktur in Apotheken – Wie realistisch ist die Frist des BMG?

Berlin - 24.05.2019, 17:30 Uhr

Bis Ende März 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland mit Konnektoren (links im Bild) und Kartenlesegeräten (rechts) für die Telematikinfrastruktur ausgestattet sein, fordert das BMG. Aber ist das realistisch? (m / Foto: Schelbert)

Bis Ende März 2020 sollen alle Apotheken in Deutschland mit Konnektoren (links im Bild) und Kartenlesegeräten (rechts) für die Telematikinfrastruktur ausgestattet sein, fordert das BMG. Aber ist das realistisch? (m / Foto: Schelbert)


Wie kein anderer Bundesgesundheitsminister vor ihm drückt Jens Spahn (CDU) bei der Digitalisierung aufs Tempo. Auch die Apotheker bekommen das zu spüren: Mit seinem geplanten „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) will Spahn den Apothekern nun nur noch bis zum 31. März 2020 Zeit geben, sich an die Telematikinfrastruktur, die digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen, anzubinden. Der Blick auf die Fakten zeigt aber: Dieses Ziel ist mehr als ambitioniert und erscheint unrealistisch.

Dass es in Apotheken irgendwann E-Medikationspläne und das E-Rezept geben soll, ist schon länger klar. Um überhaupt technisch in der Lage zu sein, sich mit Ärzten auf digitalem Weg über Medikationspläne ihrer Patienten auszutauschen und E-Rezepte zu empfangen, müssen Apotheker an die sogenannte Telematikinfrastruktur (kurz: TI) angeschlossen werden. Die TI ist sozusagen die sichere, geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens, die in der Gematik seit Jahren entwickelt wird. 

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Telematikinfrastruktur – Was kommt auf die Apotheker zu?

Für die Anbindung an diese Struktur benötigen die Apotheker mehrere neue Geräte. Dazu gehören ein Konnektor, Kartenlesegeräte und Karten zur Identifizierung. Hier ist nochmals aufgeführt, welche technischen Anschaffungen jede Apotheke vor sich hat:

Was benötigen die Apotheken?

  1. Zunächst benötigen die Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA), mit dem sie sich als Heilberufler im Netzwerk identifizieren. Rein technisch gesehen ist der HBA nicht zur Anbindung an die TI nötig. Die Apotheker brauchen ihn allerdings, um Zugang zu Anwendungen zu erhalten, in denen Patientendaten eine Rolle spielen – wie etwa der E-Medikationsplan. Die Landesapothekerkammern arbeiten daran, diese Ausweise zu erstellen und an die Apotheker zu verteilen.

  2. Damit jede Apotheke als Institution an das digitale Netz angeschlossen werden kann, benötigt der Inhaber eine sogenannte Institutionenkarte, auch „SMC-B-Karte“ genannt. Diese Karte ist notwendig, um die Apotheke beim TI-Netz anzumelden. Auch diese Karten werden von den Kammern ausgegeben.

  3. Außerdem benötigen die Apotheken neue Kartenlesegeräte, in die der HBA, die SMC-B-Karte aber auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten eingesteckt werden können.

  4. Schließlich müssen die Apotheker einen sogenannten Konnektor anschaffen, um sich technisch ans Netz anzubinden. Der Konnektor ist das Verbindungsgerät, also ein Router, in der Telematikinfrastruktur.

In seinem ersten Entwurf für ein Digitales Versorgungsgesetz will Spahn den Apothekern nun eine sportliche Frist setzen: den 31. März 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten alle Apotheken an die TI angebunden sein, heißt es im Entwurf. In der Begründung wird die Nutzung des E-Medikationsplanes für die Frist angeführt – der E-Medikationsplan soll im kommenden Jahr starten. Aber wie realistisch ist diese Frist? Ist es möglich, dass in etwas mehr als acht Monaten alle Apotheken mit den notwendigen Geräten ausgestattet sind und sich problemlos einwählen können?

Ende 2019 wird erst einmal getestet

Glaubt man den Darstellungen der ABDA auf dem DAV-Wirtschaftsforum, dürfte die neue BMG-Frist ein fast unmögliches Ziel sein. Denn ABDA-IT-Chef Sören Friedrich schilderte dort vor rund zwei Wochen den Status quo in Sachen Telematikinfrastruktur. Demzufolge soll es erst im vierten Quartal 2019 zu einem ersten Feldtest der Konnektoren in Arztpraxen und Apotheken kommen. Konkret testet die Firma Compugroup in der Region Westfalen-Lippe mit 75 Ärzten und 15 Apothekern die Funktionen der Router. Einen weiteren wichtigen Feldtest soll es übrigens auch noch im vierten Quartal dieses Jahres geben: In Nordrhein soll dann die Kommunikation zwischen Ärzten und Apothekern über die TI ausprobiert werden.

Läuft in diesen Tests alles rund, kann der flächendeckende Rollout starten: Alle Apotheken in Deutschland müssen sich dann Konnektoren und Kartenlesegräte kaufen. Der HBA und die SMC-B-Karten werden über die jeweiligen Kammern ausgegeben. ABDA-Experte Friedrich erklärte, dass der Rollout im ersten Quartal 2020 starten solle. Und dann sagte Friedrich folgenden Satz: „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“ Vor diesem Hintergrund scheint die vom BMG geplante, neue Frist (Ende März 2020) eher unrealistisch.

Dass die vom BMG geplante Frist eventuell nicht eingehalten werden kann, liegt aber auch am Markt: Für die Konnektoren gibt es immerhin vier Anbieter, darunter die Telekom und die CompuGroup. Eine Lieferfähigkeit scheint hier also wahrscheinlich. Bei den Kartenlesegeräten sieht das aber etwas schlechter aus: Hier gibt es laut Friedrich nur zwei Anbieter. Die Lieferfähigkeit ist hier eher als unklar zu bewerten.

Zahlungen mit Kassen vereinbart

Immerhin: Die Finanzierung der für die Apotheker nötigen Anschaffungen ist bereits geklärt. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband auf mehrere Pauschalen und weitere Zahlungen geeinigt haben, um die TI-Anbindung der Apotheker zu finanzieren. Konkret sollen einmalige Einrichtungskosten fließen. Die Anzahl der erstatteten Kartenlesegeräte soll von der Anzahl der von der jeweiligen Apotheke abgegebenen Rx-Packungen abhängig gemacht werden.

Das BMG scheint aber an seinem Tempo festhalten zu wollen. Auf dem Hauptstadtkongress verteidigte Dr. Gottfried Ludewig die geplante Frist im DVG. Ludewig sagte, dass es für die Apotheker keine Überraschung sein könne, dass sie sich an die TI anbinden müssen, um den E-Medikationsplan bedienen und das E-Rezept empfangen zu können. Man habe sich lange genug darauf vorbereiten können.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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2 Kommentare

Angebot CGM

von Nina Heinz-Hertel am 27.05.2019 um 17:34 Uhr

Sehr geehrte(r) A. Fischer,
als Marketingleiterin von LAUER-FISCHER, einer Tochtergesellschaft der CGM, antworte ich Ihnen gerne auf Ihre Frage.
Die Komponenten für die Telematikinfrastruktur wie den Konnektor, Kartenleseterminals und das Softwarepaket für Ihre Apothekensoftware bekommen Sie bei unabhängigen Anbietern.
Die Förderung für die Inbetriebnahme und auch für den laufenden Betrieb können Sie im Anschluss an die Installation beim GKV beantragen.
Für solche und viele weitere Fragen rund um die TI hat CGM auch eine Hotline eingerichtet: +49 (0) 261 8000-2355
Wir beraten Sie gerne unverbindlich.
Weitere Infos zur TI bekommen Sie auch unter diesem Link: www.cgm.com/ti-apotheke

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Angebot CGM

von A. Fischer am 24.05.2019 um 17:50 Uhr

Soeben Heute in der Post das Frühbucherangebot erhalten: Kostet € XXXX,XX
Wenn doch die Krankenkasse allen Apotheken eine Grundausstattung finanziert bekommt, warum existiert ein solches Angebot?

Ist das Seriöse Kunst, ein Abo, oder kann das Weg?!

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