Podiumsdiskussion

BAH will einfacheres OTC-Switch-Verfahren - was hätte der Patient davon?

Berlin - 22.05.2019, 16:15 Uhr

Die Teilnehmer der BAH-Podiumsidskussion von links nach rechts: Benjamin Rohrer (DAZ.online), Dr. Elmar Kroth (BAH), Dr. Anne Dwenger (BMG), Prof. Karl Broich (BfArM), Michaela Oppold (GSK), Markus Ambrosius (Sträter). (c / Foto: BAH / Mike Fuchs)

Die Teilnehmer der BAH-Podiumsidskussion von links nach rechts: Benjamin Rohrer (DAZ.online), Dr. Elmar Kroth (BAH), Dr. Anne Dwenger (BMG), Prof. Karl Broich (BfArM), Michaela Oppold (GSK), Markus Ambrosius (Sträter). (c / Foto: BAH / Mike Fuchs)


Rolle des Apothekers gestärkt

Gäbe es mehr apothekenpflichtige Arzneimittel, würde dies mehr Freiheit für die Patienten bedeuten, so Kroth. Denn sie könnten ihre Therapie vermehrt mitgestalten und müssten nicht wegen leichteren Erkrankungen beim Arzt warten. Außerdem sei mit einer Stärkung des Selbstmedikationsbereiches gleichzeitig eine Stärkung der Rolle des Apothekers verbunden.

Auch Broich findet es positiv, wenn die Selbstmedikation die Gesundheitskompetenz des mündigen Patienten stärkt, der jederzeit auf die Beratungsleistung der Vor-Ort-Apotheke zurückgreifen kann. Allerdings stehe ein OTC-Arzneimittel nach dem Switch auch direkt im Versandhandel zur Verfügung, wandte Rohrer ein. Dwenger entgegnete, dass Versender nach Auffassung des BMG zur Beratung verpflichtet seien. Allerdings beraten sie deutlich weniger als die Vor-Ort-Apotheken, findet Broich. Doch dieses Grundsatzproblem bestehe unabhängig von OTC-Switches, so der Behördenchef.

Verwirren produktbezogene Switches die Patienten?

Ob Switches produkt- oder wirkstoffbezogen sein sollten, darüber waren die Teilnehmer unterschiedlicher Meinung. Aus Herstellersicht böte der Produktbezug große Vorteile, weil nicht automatisch der Wettbewerb vom eigenen Engagement profitiere, so Oppold.

Dwenger und Broich dagegen favorisierten den bisherigen Stoffbezug. Da sich potenzielle Patientenrisiken auf den Arzneistoff bezögen, sei es folgerichtig über die Verkaufsabgrenzung auf Wirkstoffebene zu entscheiden, so die BMG-Referatsleiterin. Für Patienten ist es beim Stoffbezug derzeit einfacher, den Überblick darüber zu bewahren, was rezeptpflichtig ist und was nicht, als bei einem möglichen Produktbezug, findet Broich.

Kroth wandte ein, dass die Arzneimittelverschreibungsverordnung durch die verschiedenen Dosierungen und Packungsgrößen schon jetzt unübersichtlich sei. So sei beim Naratriptan die Packungsgröße mit zwei Tabletten derzeit OTC, die Packung mit sechs Stück dagegen rezeptpflichtig. Er hoffe dabei auf die fortschreitende Digitalisierung, die Apotheker und Patient dabei helfen soll, den Überblick zu bewahren.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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