Empfehlung der DAB-Kommission

So sollen Cannabisextrakte künftig in der Apotheke geprüft werden

Berlin - 20.05.2019, 16:30 Uhr

Die Trennung der Cannabinoide CBD und THC bei der Cannabis-DC ist nicht trivial. Die DAB-Kommission hat einen neuen Entwurf zur Prüfung von Cannabisextrakten erarbeitet, bei der noch ein drittes Cannabinoid, nämlich CBN, mit auf die Platte aufgetragen werden soll. ( r / Foto: Berthold Pohl - hier abgebildet noch die bisherige Methode mit zwei Cannabinoiden)

Die Trennung der Cannabinoide CBD und THC bei der Cannabis-DC ist nicht trivial. Die DAB-Kommission hat einen neuen Entwurf zur Prüfung von Cannabisextrakten erarbeitet, bei der noch ein drittes Cannabinoid, nämlich CBN, mit auf die Platte aufgetragen werden soll. ( r / Foto: Berthold Pohl - hier abgebildet noch die bisherige Methode mit zwei Cannabinoiden)


„Nur“ eine DC mit drei Zwei-Komponenten-Referenzlösungen: Das schlägt der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommission für die Identitätsprüfung von Cannabisextrakten vor. Der Entwurf kann bis zum 1. Juli kommentiert werden.

Seit anderthalb Jahren gibt es in der Apothekenrezeptur neben den Cannabisblüten auch Vollspektrum-Extrakte zum Umfüllen von Tilray. Ein halbes Jahr später kam eine Extraktvariante von Pedanios dazu. Für die Identitätsprüfung konnten sich Apotheker bislang an der DAC-Monographie „eingestelltes, raffiniertes Cannabisölharz“ orientieren. Diese Vorschrift sieht die Auswertung zweier Dünnschichtchromatogramme vor – eine zur Prüfung auf Cannabinoide und eine zum Nachweis der öligen Grundlage.

Eine DC genügt

Im Deutschen Arzneibuch (DAB) ist derzeit nur eine Monographie zu getrockneten Cannabisblüten zu finden. Dies könnte sich demnächst ändern. Denn der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommission hat empfohlen, ins DAB eine neue Monographie für die Cannabisextrakte aufzunehmen.

Der Fachausschuss empfiehlt für die Identitätsprüfung die Dünnschichtchromatographie (DC). Im Gegensatz zur DAC-Monographie zielt die Methode auf den Nachweis der Cannabinoide ab – eine Vorschrift zur Identifizierung der Grundlage gibt es im DAB-Entwurf nicht. Bei der Cannabinoid-DC weicht die Vorschrift im neuen DAB-Entwurf von der DAB-Monographie für die Blüten in zwei Punkten ab.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Lobby Arbeit

von Werner Wolff am 21.05.2019 um 11:07 Uhr

Diese perfide Verkomplizierung der Extrakt Prüfung ist ein Verhinderungsinstrument um die Patientenversorgung weiter zu erschweren. PURE SCHIKANE !!!! Und kaum zu leisten.
Das kann nur eine Lobby Arbeit sein..
Abschaffung aller Prüfunfen zu Cannabis JETZT !!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wie immer die Frage:

von Karl Friedrich Müller am 20.05.2019 um 17:50 Uhr

Warum überhaupt?
Überflüssiger Schwachsinn. Der Hersteller garantiert. Bei einem BTM ! Und der sowieso damit verbundenen Überwachung sollte das genügen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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