Apotheken-Stärkungsgesetz

Kammer fordert Botendienste als Kassenleistung

Berlin - 20.05.2019, 11:50 Uhr

Die Bayerische Landesapothekerkammer sieht keine Notwendigkeit, den Botendienst der Apotheken neu gesetzlich zu definieren. Vielmehr fordert die Kammer, dass die Dienste zur Kassenleistung werden. (c / Foto: imago images / Joker)

Die Bayerische Landesapothekerkammer sieht keine Notwendigkeit, den Botendienst der Apotheken neu gesetzlich zu definieren. Vielmehr fordert die Kammer, dass die Dienste zur Kassenleistung werden. (c / Foto: imago images / Joker)


Mit dem geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium auch den Botendienst neu regeln. Erstmals soll die Dienstleistung genauer gesetzlich definiert werden, zudem sollen neue Ansprüche und Voraussetzungen für den Botendienst geschaffen werden. Die Apotheker sehen das teilweise skeptisch. In einem Handzettel für die Delegierten erklärt die Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK), dass die Botendienst-Praxis ja gut funktioniere. Wenn schon, müssten die Dienste als Kassenleistung etabliert werden.

Beim geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz wird es in den kommenden Wochen spannend: In dieser Woche findet im Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Anhörung der Fachverbände statt, bei der die Experten aus den Verbänden ihre Positionierungen nochmals persönlich vortragen können. Anschließend will das BMG eine Kabinettsvorlage erstellen, schon Anfang Juni soll das Vorhaben dann vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Was in dieser Kabinettsvorlage stehen wird, ist derzeit allerdings noch völlig offen. Denn wie DAZ.online bereits berichtete, haben zwei verschiedene Ministerien in der Ressortabstimmung Änderungsbedarf angemeldet: das Bundeswirtschafts- und das Bundesjustizministerium. Und auch die Apotheker haben noch Gesprächsbedarf: Seit Wochen schon fordern sie vehement die Beibehaltung des „alten“ Rx-Boni-Verbotes, das im Arzneimittelgesetz verankert ist. Das BMG allerdings will den Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender aus dem AMG streichen und somit auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU reagieren.

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Die Bayerische Landesapothekerkammer hat nun für die Delegierten der Kammerversammlung einen Handzettel erarbeitet. Das Papier soll den Apothekern dabei helfen, die Forderungen der Pharmazeuten in Gesprächen mit der Politik vorzutragen. Auch in diesem Papier geht es in erster Linie um die Gleichpreisigkeit. Die BLAK begrüßt zwar das grundsätzliche Vorhaben des BMG, die Apotheke vor Ort zu stärken. Die Kammer weist darauf hin, dass die „echte Preisbindung“ nicht mehr gewährleistet sei, wenn der AMG-Satz gestrichen wird. Denn: „Mit der Streichung würde die Preisbindung für PKV-Versicherte und Selbstzahler bei Bezug im Ausland nicht mehr gelten (…) Weiter sinken auch die Chancen, dass die damit verbleibende Preisbindung für GKV-Versicherte vor dem EuGH bestätigt werden kann.“

Sollte das Ministerium bei der Streichung bleiben – was das Haus von Minister Jens Spahn (CDU) bereits in einem Brief an die EU-Kommission angekündigt hatte – sieht die Kammer Bayern nur einen Ausweg: das Rx-Versandverbot. Zur Erklärung: Die ABDA-Mitgliederversammlung hatte im Januar beschlossen, dass die ABDA wieder das Rx-Versandverbot einfordert, wenn die von der Regierung geplanten Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gleichpreisigkeit wiederherzustellen. Die BLAK verweist in diesem Zusammenhang auf Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU), die kürzlich auf dem Bayerischen Apothekertag erklärt hatte, dass sie das Verbot eigentlich weiterhin bevorzuge. Wörtlich heißt es im BLAK-Papier: „Mit der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml und der Bayerischen Landesregierung sieht die BLAK daher in dem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach wie vor die ‚1A-Lösung‘ zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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