Geplante PTA-Reform

ABDA stellt klar: Ein Apotheker muss jederzeit anwesend sein!

Stuttgart - 17.05.2019, 07:00 Uhr

Passt alles? Laut ABDA sollen PTA Rezepte weiterhin vorlegen müssen. (m / Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)

Passt alles? Laut ABDA sollen PTA Rezepte weiterhin vorlegen müssen. (m / Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com)


Laut dem kürzlich vorgelegten Referentenentwurf für ein PTA-Reformgesetz will das Bundesgesundheitsministerium PTA deutlich mehr Verantwortung zugestehen, als das jetzt der Fall ist. So soll der Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Von diesem Vorschlag hält die ABDA nicht viel, wie sie in ihrer Stellungnahme deutlich macht. Begrüßt wird hingegen die Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur und die erstmalige Formulierung eines Berufsbildes.

Vor einem Monat hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den versprochenen Entwurf für eine Reform des PTA-Berufs vorgelegt. Sein Ziel: Der PTA-Beruf soll gestärkt und aufgewertet werden. Neben der Definition eines umfangreichen Berufsbildes sowie Änderungen bei der Ausbildung und der Prüfung ist vor allem vorgesehen, dass PTA mehr Befugnisse erhalten und die Beaufsichtigung durch Apotheker gelockert wird. Eine Verlängerung der Ausbildung hält das Ministerium hingegen nicht für nötig.

Nun liegt die Stellungnahme der ABDA zum Entwurf vor. Erwartungsgemäß begrüßt die Standesvertretung, dass die Ausbildung in ihrer bisherigen Dauer beibehalten wird – zwei Jahre Lehrgang an der Berufsfachschule und ein halbes Jahr praktische Ausbildung in der Apotheke. Man teile die in dem Referentenentwurf vorgetragenen Argumente, heißt es seitens der ABDA. Zum Beispiel, dass eine Verlängerung unverhältnismäßig sei und dass zwingende Gründe dafür nicht ersichtlich seien. Adexa und BVpta hatten direkt nach Bekanntwerden des Entwurfs kritisiert, dass in diesem Punkt die ABDA-Position übernommen wurde. Die Gewerkschaft und der Berufsverband kämpfen seit Jahren für eine Verlängerung der PTA-Ausbildung. 

Nicht nur „Medikationsmanagement“ sondern „Maßnahmen zur Verbesserung der AMTS“

Auch dass erstmals das Berufsbild der PTA mit den wichtigsten Tätigkeiten formuliert wird, die auf die Berufsausübung der PTA in der Apotheke fokussieren, findet die ABDA gut. Damit werde berücksichtigt, dass der weitaus größte Teil der PTA in Apotheken tätig ist. Gleichermaßen mache das BMG aber auch deutlich, dass PTA ihren Beruf auch anderswo ausüben können. Allerdings wird unter anderem bei den Tätigkeiten angeregt, den Punkt „Mitwirkung am Medikationsmanagement“ allgemeiner zu fassen und stattdessen zu schreiben „Mitwirkung bei Maßnahmen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern“.

Rezepte müssen weiterhin vorgelegt werden

Ein großer Teil der ABDA-Stellungnahme dreht sich allerdings um die Pläne des BMG, den PTA den unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung zu übertragen und eine selbstständigere Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten zu gestatten. Konkret geht es darum, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz auf die Aufsicht der PTA verzichten können sollen. Die Apothekenbetriebsordnung soll entsprechend angepasst werden. Davon hält die ABDA aber nicht viel. Insbesondere an der Feststellung der Qualifikation der betreffenden PTA – Abschlussnote „gut“, Berufspraxis und ein Fortbildungszertifikat –, um eigenständiger arbeiten zu können, übt die ABDA Kritik.

Man verkenne nicht die Bemühungen, bestimmte Voraussetzungen für die Übertragung erweiterter Kompetenzen zu definieren, heißt es. Aber die genannten Kriterien führten nicht zu einem fachlichen Kompetenzniveau, das eine kritische Überprüfung der Abgabe der Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung durch einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität, entbehrlich macht. Die ABDA befürchtet offenbar, dass aus dem „Verzicht auf die Beaufsichtigung“ eine Vertretungsbefugnis für PTA abgeleitet werden könnte. Sie regt daher an, klarzustellen, „um Missverständnissen vorzubeugen“, dass trotz des Verzichts auf die Aufsicht über die PTA, den der Entwurf vorsieht, immer der Apothekenleiter oder ein ihn vertretender Apotheker bzw. eine gemäß § 2 Absatz 6 ApBetrO vertretungsberechtigte Person anwesend sein muss.

BMG: Vorschlag konterkariert Neufassung der ApBetrO

Vor allem lehnt es die ABDA ab, dass PTA Rezepte künftig selbst abzeichnen dürfen sollen, ganz ohne sie einem Apotheker vorlegen zu müssen. Bisher müssen dies PTA mit Abzeichnungsbefugnis bei Privatrezepten vor und bei Kassenrezepten unverzüglich nach der Abgabe der Arzneimittel tun (§ 17 Absatz 6 Satz 3). Darauf soll nach dem Entwurf des BMG künftig verzichtet werden können. Die Standesvertretung verweist hier auf die Änderung der ApBetrO im Jahr 2012. Mit der sei die Verantwortung des Apothekers in diversen Regelungsbereichen, insbesondere für die Abgabe von Arzneimitteln und die Information und Beratung, ausdrücklich hervorgehoben worden, schreibt sie. Der Entwurf des BMG würde dem entgegenlaufen. 

Falls die Aufsichtspflicht gelockert wird: ABDA will mehr Ausnahmen

Sollte das BMG dem Wunsch der ABDA nicht nachkommen und die PTA künftig von der Vorlagepflicht der Verschreibungen befreien, besteht die Standesvertretung aber auf weiterreichende Ausnahmen, als das BMG sie bislang vorsieht. So erachtet es das BMG als ausreichend die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung sowie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid und Einzelimporte als Ausnahme zu definieren, bei denen der Apothekenleiter nicht auf die Aufsicht verzichten darf. Die ABDA möchte, wenn schon PTA eigenständig ohne Vorlage zeichnen dürfen sollen, hier weit mehr Ausnahmen sehen. Nämlich:

  • Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen des Versandes (§ 17 Absatz 2a ApBetrO)
  • Abgabe verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel (§ 19 ApBetrO)
  • Patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln (§ 34 ApBetrO)
  • Abgabe von Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption
  • Abgabe von Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin

Allerdings macht die ABDA gleich zu Beginn der Stellungnahme klar, dass es in ihren Augen kaum möglich sein wird, praktikable abstrakte oder konkrete Kriterien zu definieren, in welchen Fällen die PTA einen Apotheker hinzuziehen muss, um das bisherige Sicherheitsniveau beizubehalten. 

Außerdem hält es die ABDA für unabdingbar, dass die schriftliche Herstellungsanweisung einschließlich der Plausibilitätsprüfung sowie die Freigabe des Rezepturarzneimittels weiterhin durch einen Apotheker bzw. im Vertretungsfall von einer zur Vertretung berechtigten Person gegenzuzeichnen sind. Dasselbe gilt für Defekturarzneimittel und das Prüfprotokoll der Ausgangsstoffe. 

Präzision der Lehrinhalte

Im dritte Teil der Stellungnahme äußert sich die ABDA detailliert zu den geplanten Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA. Sie begrüßt zum Beispiel die Klarstellung des Gesetzgebers, dass mindestens drei Monate des in der Apotheke zu absolvierenden Praktikums in der öffentlichen Apotheke abzuleisten sind – derzeit ist es möglich, dass PTA das sechsmonatige Praktikum komplett in der Krankenhausapotheke absolvieren. Ebenfalls positiv bewertet werden die inhaltlichen Anpassungen im Fächerkatalog der schulischen Ausbildung sowie die Stärkung der Ausbildungsinhalte zur Information und Beratung.

Hier wurden die Vorschläge des BMG jedoch zum Teil präzisiert: Zum Beispiel statt „die erforderlichen theoretischen Grundlagen der fachbezogenen Mathematik, insbesondere der Arithmetik und der Stöchiometrie, anzuwenden und insbesondere die Dreisatz- und Prozentrechnung sowie das Mischungsrechnen zu beherrschen und auf die in den Apotheken auftretenden Fragestellungen anzuwenden“ bevorzugt die ABDA die Formulierung „die für die Herstellung von Stamm-, Prüf- und Maßlösungen erforderlichen Massen und/oder Volumina der Ausgangsstoffe zu berechnen und die für die Herstellung von Rezeptur- und Defekturarzneimitteln benötigten Massen und/oder Volumina an Wirk- und Hilfsstoffen zu berechnen“.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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6 Kommentare

Wir brauchen Wunder ...

von Stefanie K. am 17.05.2019 um 22:46 Uhr

Es ist leider immer so im wahren Leben. Es reden immer die die leider keine Ahnung haben von der Realität ! Der Beruf der PTA entwickelt sich dem Abgrund entgegen ... Und leider will diese Entwicklung nicht gesehen werden oder wird ignoriert. Ohne uns PTA's würden die Apotheken in sich zusammen brechen ... Wir halten das Apotheke-Rad am laufen - wir sind im wahrsten Sinne des Wortes "Mädchen" für alles und bekommen das weder entgeltlich noch menschlich honoriert. Nichts aber auch gar nichts wurde in den letzten 15 Jahren unternommen um den Beruf der PTA wirklich attraktiver zu gestalten um Nachwuchs zu generieren. PTA's die seit 15 oder 20 Jahren oder mehr im Beruf sind , sind mittlerweile resigniert und der junge Nachwuchs stellt schon bald die Defizite in der öffentlichen Apotheke fest und orientiert sich schon nach kurzer Zeit um , da sie keine Perspektive sehen.
Der Beruf den wir eigentlich erlernen können wir in der Realität so gar nicht umsetzen und die Verantwortung die wir ohnehin schon tragen ( auch wenn die ABDA das nicht sehen will) wird nicht bezahlt. Das Ansehen einer PTA ist immer noch so unscheinbar obwohl viele PTA' s oft mehr Wissen an den Tag legen als einige Apothekerkollegen.
Letztlich braucht sich niemand wundern ,dass keiner diesen Beruf mehr aus Spaß & Überzeugung ausüben möchte wenn nicht endlich ein Wunder passiert. Die Stellengesuche der Apotheken sprechen Bände und die chronische Unterbesetzung der Apotheken wird noch seinen Höhepunkt erreichen. Schade um diesen eigentlich schönen Beruf.

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AW: Wir brauchen Wunder

von Dr. Haiko Reuter am 19.05.2019 um 15:35 Uhr

Die Probleme der PTA gleichen denen der Arzthelferinnen, weswegen ich meine Praxis schliessen musste. Und Wunder gab es nur unter Leistung, Wettbewerb, was in unserer zunehmenden sozialistischen Gesellschaft immer mehr verloren geht.

ABDA fern der Realität

von Claudia am 17.05.2019 um 19:19 Uhr

Liebe ABDA, mach doch bitte mal die Augen auf. Das, was da an Rechten für uns PTA gefordert wird, ist nichts anderes als das, was im realen Leben schon längst Normalität ist. Welcher Apotheker hat schon die Zeit, jede Verschreibung, die wir abgeben, zu kontrollieren? Welcher Apotheker mit einigen Berufsjahren weiß noch, warum Thesit und Unguentum emulsificans aquosum keine gute Idee ist? Wir PTA sind die Säulen, die gerade die kleinen Apotheken tragen. Wenn ihr, liebe ABDA, uns so respektlos behandelt, müsst ihr euch nicht wundern, warum es kein Personal gibt.

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PTA unter Aufsicht

von Calotta am 17.05.2019 um 16:50 Uhr

Schon klar, der Berufsstand muss natürlich gewahrt bleiben. Und natürlich arbeitet ein frisch fertigstudierter Pharmazeut sorgfältiger und mit mehr Fachwissen als PTA mit zig Jahren Berufserfahrung.

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Noch was

von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 16:45 Uhr

Ich habe bei der Diskussion und den Meldungen der letzten Tage und Wochen ein immer stärker werdendes Gefühl der Apokalypse, des Untergangs und Verderbens. Nicht nur, was uns an geht. Aber hauptsächlich. Und ehrlich, was dieses ganze digitale Zeugs an geht, auch überfordert. Es reicht mir. Da kommt diese Dampfwalze Spahn, redet einen Haufen Quatsch, der nie und nimmer umsetzbar ist, verlangt, dass KK Apps bezahlen, die es schon frei gibt. Digitalisierung, eine Bezeichnung für alles Mögliche, dass damit gar nichts zu tun hat. Hauptsache pausenlos eine andere Sau durchs Dorf getrieben und alle verrückt gemacht.
Viele resignieren. Wenn ich dann höre, wie viele ihre Apotheken schließen wollen, wird mir ganz anders. Der große Knall kommt erst noch. Den übrigen wird es eine Weile helfen.
Lauterbach als vermeintlicher Gegenspieler Spahns, der nur dazu da ist, die Spirale weiter anzuheizen.
Wo soll das hin? Denkt einer von den Egoisten und Egozentrikern mal an die Bevölkerung?
Vandalismus und Zerstörung. Nichts positives.

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Warum eigentlich?

von Karl Friedrich Müller am 17.05.2019 um 13:52 Uhr

Weil die ABDA es so will? Sonst hört man nichts, aber wenn es darum geht, das Fußvolk ein wenig zu ducken, wenn man oben das Gefühl hat, es wird zu renitent...
Bei wichtigen Ereignissen ist es zufällig Sonn- oder Feiertag. Die ziehen sich dann... Anwesenheitspflicht ....
Aber: wir sind doch alle so toll digital. Modern. Quasi schon selbst Apps. Da reicht doch bestimmt auch eine digitale Anwesenheit? Skype, FaceTime oder andere Chats sind problemlos möglich. Gibt ja genügend. Da kann ich doch vom Golfplatz, meiner Yacht oder meinem Ferienhaus im Tessin (LOL) prima eine Apotheke leiten? Für unsere Standesfürsten natürlich aus dem neuen ABDA Haus. Eine Vertretung gespart. In der Apotheke geht eh kaum noch etwas. E Rezept und dann Botengang. Unsere Mitarbeiter sind den ganzen Tag unterwegs. Ach nee, will ABDA ja auch nicht. Die mobile Offizin. Hat doch was. Jeder mit Laptop, EC Cash Gerät und E-Dienstwagen, E-Bike oder E-Scooter unterwegs. Das würde viele Arbeitsplätze schaffen, die natürlich schlecht bezahlt werden. Der Gewinn scheint ja gedeckelt und geht eher nach unten, wenn es nach der Politik geht mit stillem Einverständnis der ABDA, sehr still.....
Nun ist glatt die Phantasie mit mir durchgegangen.
Ja, die Stille der ABDA bleibt, wenn es um unsere existenziellen Grundlagen geht.

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