EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Müssen alle Apotheken jetzt eine Stechuhr einführen?

15.05.2019, 11:30 Uhr

In Apotheken wird die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt. (c / Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com)

In Apotheken wird die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt. (c / Foto: marcus_hofmann/stock.adobe.com)


Adexa: In Apotheken gibt es akkurate, aber auch weniger rechtssichere Zeiterfassung

Für vorschnelle Maßnahmen besteht derzeit allerdings kein Anlass. Denn der EuGH schreibt abschließend in seiner Pressemeldung: „Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“ Darüber, was für die Apotheken sinnvoll und machbar ist, wird mit Sicherheit noch diskutiert werden.

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„Manche, aber nicht alle Apothekenleiter sind betroffen“

DAZ.online hat schon einmal bei der Apothekengewerkschaft Adexa nachgefragt, was das Urteil für die Apothekenangestellten bedeutet. „Das Urteil schafft mehr Rechtssicherheit für Angestellte und wird sie mittelfristig vor zu vielen Überstunden schützen“, so die Einschätzung von Andreas May. Er ist Erster Vorsitzender bei Adexa. May weiter: „Adexa befasst sich gerade intensiv mit der Thematik und wird auch seine Aktiven dazu befragen.“ Derzeit sei es noch zu früh, um ins Detail zu gehen. In Apotheken werde die Zeiterfassung ganz unterschiedlich gehandhabt; bekannt seien akkurate, aber auch weniger rechtssichere Formen. „Das heißt, manche, aber nicht alle Apothekenleiter sind betroffen“, ergänzt May. 



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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