Zwischen Kaugummi und Rx-Arzneimittel

Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?

Berlin - 14.05.2019, 07:00 Uhr

Klinischen Studien, Polizeirazzien und Süßigkeiten: Cannabidiol hat ein vielversprechendes medizinisches Potenzial. Doch die Behörden müssen noch einen regulaqtorisches Plätzchen für den kleinen Bruder des THC finden. (Foto (USA): imago images / RichardxB.xLevine)

Klinischen Studien, Polizeirazzien und Süßigkeiten: Cannabidiol hat ein vielversprechendes medizinisches Potenzial. Doch die Behörden müssen noch einen regulaqtorisches Plätzchen für den kleinen Bruder des THC finden. (Foto (USA): imago images / RichardxB.xLevine)


Erstes Mono-Fertigarzneimittel in den USA

Und als Arzneimittel? CBD unterliegt hierzulande seit Oktober 2016 der Verschreibungspflicht. In den USA wurde im vergangenen Jahr das CBD-Fertigarzneimittel Epidiolex bei den seltenen und schweren Epilepsieformen im Kindesalter, Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom, zugelassen. Die EMA-Entscheidung wird dieses Jahr erwartet. Vermutlich könnten weitere CBD-Monopräparate folgen. Denn zahlreiche Studien mit CBD laufen. Zudem hat die europäische Arzneimittelbehörde dem Cannabis-Wirkstoff für einige weitere Indikationen wie beispielsweise das West-Syndrom, das ebenfalls eine schwere Epilepsieform ist, sowie bei Tuberöser Sklerose, Perinataler Asphyxie und dem Graft-versus-host-Syndrom, den Orphan-Drug-Status verliehen.

Derzeit gibt es in der Apotheke schon CBD-Rezepturen, die unter anderem bei Kindern mit Epilepsie oder MS-Patienten angewendet werden. Bevor CBD als OTC-Arzneimittel auf den Markt kommen kann, müsste der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht über einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Verkaufsabgrenzung positiv entscheiden. 

CBD-Markt in Bewegung

Auf regulatorischer und wissenschaftlicher Ebene ist im CBD-Markt also einiges in Bewegung. Ob die restriktive Haltung der Behörden oder Strafverfolgung nun angemessen ist, darüber lässt sich streiten. Möglicherweise ist das letzte Wort nicht gesprochen, so plädieren Interessenverbände wie etwa der DHV (Deutsche Hanfverband) auf nationaler oder die EIHA (European Industrial Hemp Association) auf europäischer Ebene für eine liberalere Haltung.

Apotheker sollten den Produktstatus von CBD-Präparaten sorgfältig überprüfen, bevor sie diese ins Regal stellen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Aus pharmazeutischer Sicht wäre es zudem interessant zu evaluieren, ob, und wenn ja welche Wechselwirkungen Cannabidiol zu anderen Arzneimitteln entfaltet. 



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

CBD

von Karin Ginster am 25.06.2019 um 10:26 Uhr

Da ich einen Tremor habe und ich am ganzen Körper sehr zittere... Nerven... Würde ich gerne einmal dieses Produkt ausprobieren!!! Bisher haben keine Tabletten etwas bewirkt. Habe alles untersuchen lassen, es wäre alles in Ordnung, es kann nicht sein, daß man nichts dagegen machen kann

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Nicht überregulieren

von Krankgemacht am 31.05.2019 um 0:41 Uhr

Zur einen Seite ist es gut, wenn CBD für die medizinische Anwendung auch wie ein Medikament behandelt wird. Zur anderen Seite dürfen Patienten nicht bevormundet werden, womit CBD frei zugänglich sein soll. Das wäre sonst wohl so, als würde man Kaffee zum Wachmachen trinken und diesen in der Apotheke kaufen. Der Gedanke ist schon albern, oder nicht?

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