Was ist zu beachten?

Sichere Arzneimitteltherapie auch während des Ramadan

Bonn - 03.05.2019, 17:55 Uhr

Viele Apotheken bieten auch fremdsprachige Beratung an, das kann in manchen Fällen Medikationsfehler, die auf Verständigungsproblemen basieren, verhindern. (j / Foto: imago images / Becker&Bredel)

Viele Apotheken bieten auch fremdsprachige Beratung an, das kann in manchen Fällen Medikationsfehler, die auf Verständigungsproblemen basieren, verhindern. (j / Foto: imago images / Becker&Bredel)


Sind alle Arzneimittel tagsüber verboten?

Streng genommen sind alle Arzneimittel während der Fastenzeit verboten. Denn es darf grundsätzlich nichts zu sich genommen werden, egal in welcher Darreichungsform. Alles, was in den Körper hineingeht beziehungsweise in die Blutbahn aufgenommen werden könnte, ist verboten. Damit sind auch Salben und Cremes sowie transdermale Systeme, Augentropfen oder Inhalate verboten.

Allerdings verstößt bei nicht allzu strenger Auslegung der Fastenzeit die Inhalation mittels Dosierspray oder Pulverinhalator nicht gegen die Fastenregeln. Asthmatiker oder Patienten mit COPD oder akuter Bronchitis könnten ihre Arzneimittel daher in der Regel weiter anwenden. Das gleiche gilt für Augentropfen oder Salben und Cremes.

Definitiv nicht erlaubt sind sublinguale Arzneiformen, da während der Fastenzeit auch das Kaugummi kauen nicht erlaubt ist. Verboten sind außerdem Nasentropfen, Nasensprays und Zäpfchen.



Lars Peter Frohn, Apotheker, Autor DAZ.online
radaktion@daz.online


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2 Kommentare

Ramadan

von Roland Mückschel am 06.05.2019 um 12:03 Uhr

Darf man hier auch sagen dass
einem das Wurst ist oder ist man
dann ein übler Nazi?

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Immer wieder?

von Stefan Haydn am 03.05.2019 um 19:46 Uhr

Muß das Thema jedes Jahr erneut durchgekaut werden?
Bis repetitia non placet!
Bisher war noch nie etwas Neues dabei und wer bisher beratungsresistent war, wird dies auch diesmal bleiben!

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