RP entzieht Betriebserlaubnis

Einzige Apotheke in Stuttgart-Kaltental muss schließen

München / Stuttgart - 03.05.2019, 07:00 Uhr


Das Geld, die Mängel zu beheben, kann die Inhaberin nicht aufbringen

Die Apothekenbetriebsordnung schreibt unter anderem vor, dass die Betriebsräume „nach Art, Größe, Zahl, Lage und Einrichtung“ geeignet sein müssen, „einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb, insbesondere die einwandfreie Entwicklung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Verpackung … zu gewährleisten.“ Außerdem seien die Betriebsräume in einwandfreiem baulichen und hygienischen Zustand zu halten und so anzuordnen, dass jeder Raum ohne Verlassen der Apotheke erreichbar ist (Raumeinheit)“.

Seit 23 Jahren ist Ossenkop in der Apotheke tätig. Anfangs arbeitete sie dort viele Jahre als Angestellte, seit sechs Jahren ist sie Inhaberin. Immer wieder gab es mal Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde, immer wieder wurde an dem alten Gebäude auch etwas bemängelt. Aber es waren Dinge, die die Apothekerin beziehungsweise ihre Vorgängerin mit vertretbarem Aufwand beheben konnten. Das, was die Prüfer jetzt zusammengetragen haben, lässt sich nicht mit wenigen Euro ändern, sagt Ossenkop. Da kommen Summen zusammen, die sie nicht aufbringen kann.

RP: „Unsere Arbeit dient der Arzneimittelsicherheit und dem Verbraucherschutz“

Das Regierungspräsidium teilt mit, in Fällen wie der Schwarzwald-Apotheke auf die Forderung nach umfangreichen Investitionen, „die der Apothekenbetreiber nicht mehr tätigen kann oder will“, zu verzichten, wenn auf die Betriebserlaubnis in absehbarer Zeit verzichtet werde. Selbstverständlich habe die Betreiberin aber auch die Möglichkeit gehabt, die „erheblichen Mängel“ zu beheben und die Apotheke dann weiter zu betreiben.

„Dieses Vorgehen erachten wir als fair, entgegenkommend und wirtschaftsfreundlich. Falls dies im vorliegenden Fall von der Apotheke im Nachhinein anderes interpretiert wird, bedauern wir das. Wir können jedoch erhebliche fortwährende Verstöße gegen die apothekenrechtlichen Bestimmungen als Aufsichtsbehörde nicht tolerieren. Unsere Arbeit dient der Arzneimittelsicherheit und dem Verbraucherschutz“, so das Regierungspräsidium.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Ein eingespieltes Team

von ratatosk am 03.05.2019 um 9:54 Uhr

So wirds gemacht, erst in Absprache mit den Großkonzernen die Vorschriften überziehen ( siehe auch Schlachthöfe, Gastronomie etc.etc. ) dann wird der Sack zugungsten des Großkapitals dichtgemacht, die schäbigsten Argumenten kommen dann von Lauterbach, den Grünen etc, daß es jetzt ganz toll sei, daß man den Versand habe, obgleich, dann der SPD Heil wieder Krokodielstränen ob der armen Ausfahren auspresst.
Ist wie in GB als der Landadel die Kleinbauern alle mit Verordnungen verrecken ließ , um den Adeligen den Weg für größere Latifundien zu ebnen. War dadurch sogal legat.

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