Eventueller Wegfall der Länderliste

Wer soll die EU-Versender kontrollieren?

Stuttgart/Süsel - 29.04.2019, 15:15 Uhr

Wer kann DocMorris und Co. kontrollieren? Die deutschen Behörden räumen ein, dass sie keinen Zugriff haben, die niederländischen offenbar auch nicht. Mit der Länderliste könnte nun eine weitere Sicherheitsschranke fallen. ( r / Foto: Imago)

Wer kann DocMorris und Co. kontrollieren? Die deutschen Behörden räumen ein, dass sie keinen Zugriff haben, die niederländischen offenbar auch nicht. Mit der Länderliste könnte nun eine weitere Sicherheitsschranke fallen. ( r / Foto: Imago)


Grenzapotheken-Regelung in den Niederlanden gilt als problematisch

Künftig wäre die Klärung, ob bestimmte Versender ohne weitere Prüfung Arzneimittel nach Deutschland versenden dürfen, wohl Sache der Gerichte und würde einen langen Instanzenweg nach sich ziehen. Internationale Internetkonzerne mit zusätzlichem Sitz in der EU würden damit wahrscheinlich einen einfacheren Marktzutritt in Deutschland erhalten.

Doch auch bisher galt die Thematik als äußerst problematisch und wurde rechtlich immer wieder anders ausgelegt und verfolgt: So haben die Niederländer seit 2017 eine Grenzapotheken-Regelung. Sie erwarten demnach eine Bescheinigung desjenigen EU-Mitgliedstaates, in das die Arzneimittel versendet werden. DAZ-Recherchen aus dem vergangenen Jahr ergaben, dass diese Regelung aber praktisch keine Relevanz hat. Vor allem sind Unternehmen wie DocMorris in Heerlen oder Shop Apotheke Europe in Venlo am Geschäft mit deutschen Patienten beteiligt. Keine Behörde – weder dies- noch jenseits der deutsch-niederländischen Grenze – fühlt sich für die Überwachung dieser Betriebe zuständig. So verwies man beim nordrhein-westfälischen Sozialministerium auf die Länderliste des BMG und ergänzte, dass die Bundesländer „aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage keine Inspektionen in niederländischen Apotheken durchführen“. 

Auch ein Ministeriumssprecher von Jens Spahn bestätigte, dass „deutsche Behörden durch niederländisches Recht grundsätzlich nicht zu Überwachungsmaßnahmen in den Niederlanden verpflichtet werden können“. Entsprechende Inspektionen hätte es daher bislang nicht gegeben. Man wolle sich aber „diesbezüglich im Rahmen der institutionalisierten Zusammenarbeit mit den Ländern austauschen“.

Die in den Niederlanden für das Apothekenwesen zuständige Behörde, die Inspectie Gezondheidszorg en Jeugd (IGJ), konnte auf Anfrage der DAZ den Widerspruch zwischen der Grenzapotheken-Regelung und der fehlenden Gesetzesgrundlage für deutsche Behörden, niederländische Versender zu kontrollieren, auch nicht erklären. Bisher hätte es diesbezüglich keinen informellen Austausch mit Ministerien in Deutschland gegeben. Es wäre ohnehin nur der IGJ möglich, Inspektionen in den Niederlanden durchzuführen. So bleibt unklar, welche Anforderungen die sogenannten Grenzapotheken letztlich erfüllen müssen und inwiefern diese kontrolliert werden.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Nur eine Frage der Zeit.....

von Alexander Dehm am 30.04.2019 um 15:16 Uhr

...bis Herr Bezos dieses Geschenk ("... Internationale Internetkonzerne mit zusätzlichem Sitz in der EU würden damit wahrscheinlich einen einfacheren Marktzutritt in Deutschland erhalten....")
ausnutzen wird und wir dann "Prime"-mässig ausgeschlachtet werden .

Traurig, traurig.

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Niemand...

von gabriela aures am 29.04.2019 um 23:09 Uhr

..hat die Absicht .....und auch niemals gehabt....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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