Streit um Anteile

Gericht bestätigt aktuelle Eigentümerstruktur von Sanicare

Karlsruhe - 24.04.2019, 16:00 Uhr

Christoph Bertram, der auf der Internetseite persönliche Empfehlungen ausspricht, wurde in zweiter
Instanz vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken als Inhaber von Sanicare bestätigt. (c / Foto: Screenshot: sanicare.de)

Christoph Bertram, der auf der Internetseite persönliche Empfehlungen ausspricht, wurde in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken als Inhaber von Sanicare bestätigt. (c / Foto: Screenshot: sanicare.de)


Wem gehört die Versandapotheke Sanicare? Die Witwe des früheren Betreibers Volkmar Schein wollte gerichtlich eine Übertragung von Anteilen für ungültig erklären lassen, scheiterte jedoch auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken. Die Auseinandersetzungen um Sanicare dürften jedoch weitergehen.

Die Ursprünge des Streits um die Versandapotheke Sanicare gehen bis auf das Jahr 2013 zurück. Damals hatte Volkmar Schein die Apotheke von ihrem verstorbenen Gründer Johannes Mönter übernommen, Schein selbst starb 2016 durch Suizid. Im Juni 2014 hatte Schein aber die Hälfte der Geschäftsanteile an seinen Kollegen Christoph Bertram übertragen, später im November 2015 überließ er ihm weitere 45 Prozent. Diese Übertragung und damit die aktuelle Betreiberstruktur der Versandapotheke hat die Witwe des früheren Sanicare-Betreibers angegriffen: Ihr Mann sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr geschäftsfähig gewesen, bereits ab Anfang 2014 habe der Apotheker „massive“ Überlastungs- und Überforderungssymptome gezeigt, hatte sie erklärt. Scheins Witwe zog vor das Amtsgericht Neunkirchen, das ihre Beschwerde abwies (Az. 17 F 102/16 GÜ).

Zweites Gutachten soll Geschäftsunfähigkeit belegen

Wie nun bekannt wurde, hat auch das Oberlandesgericht Saarbrücken bereits Mitte März in einem Beschluss die Beschwerde der Witwe Scheins zurückgewiesen. Sanicare erklärt nun in einer Pressemitteilung, sie habe 2016 „fälschlich“ die Geschäftsunfähigkeit ihres Mannes behauptet. Dieser Behauptung widerspricht die Witwe laut „Neuer Osnabrücker Zeitung“. „Demnach erklären ihre Anwälte: Es gibt ein zweites Gutachten, in dem definitiv die Geschäftsunfähigkeit von Herrn Dr. Volkmar Schein zum Zeitpunkt der zweiten Übertragung der Anteile festgestellt wird.“ 

Jedoch sah auch das Oberlandesgericht Saarbrücken das von der Erbin veranlasste Gutachten als nicht ausreichend stichhaltig und die Übertragung der Anteile als rechtmäßig an (Az. 6 UF 130/18). „Die Antragstellerin hat den ihr obliegenden Beweis der Geschäftsunfähigkeit des Erblassers zu den entsprechenden Zeitpunkten zur Überzeugung des Senats nicht geführt“, erklärt die Gerichtssprecherin gegenüber DAZ.online. „Weder ist der Erblasser am 30. Juni 2014 beziehungsweise am 4. November 2015 geschäftsunfähig gewesen noch sind seine an diesen Tagen getroffenen Vermögensverfügungen genehmigungspflichtig gewesen, sodass die weiteren von der Antragstellerin mit der Beschwerde und vom Antragsgegner mittels Gegenrügen aufgeworfenen Fragen keiner Erörterung bedürfen“, erklärt der Gerichtssenat.

Nur eine „relative Geschäftsunfähigkeit“ festgestellt

Nach Ansicht des Senats hat der von der Witwe erwähnte Gutachter auch nur eine „relative Geschäftsunfähigkeit“ festgestellt, welche gerade nicht die Annahme einer Geschäftsunfähigkeit ermögliche. „Der Schluss des Privatgutachters auf psychotisches Erleben des Erblassers ist weder in tatsächlichen Feststellungen verankert noch sonst nachvollziehbar“, heißt es in dem DAZ.online vorliegenden Gerichtsbeschluss. Sofern die Witwe behaupte, ihr verstorbener Ehemann sei schon im Oktober 2013 geschäftsunfähig gewesen, sehe der Senat keinerlei Anhaltspunkte hierfür. „Nicht jede – aus Sicht der Antragstellerin – fragwürdige wirtschaftliche Entscheidung des Erblassers deutet darauf hin, dass er im Zeitpunkt ihrer Vornahme geschäftsunfähig gewesen sein könnte“, heißt es im Beschluss. Auch hätten die Übertragungen familienrechtlich nicht der Zustimmung der Witwe bedurft.

Witwe will scheinbar weitere Interessen in Bezug auf Sanicare durchsetzen

Die derzeitigen Betreiber von Sanicare zeigen sich über die Entscheidung naturgemäß erfreut. „Somit wurde sowohl der rechtliche Bestand der BS-Apotheken OHG als auch die Gesellschaftereigenschaft von Apotheker Christoph Bertram vom OLG Saarbrücken unzweifelhaft bestätigt“, heißt es in der Pressemitteilung der Versandapotheke. „Die BS-Apotheken OHG mit ihren Gesellschaftern Christoph Bertram und Heinrich Meyer freut sich mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Bad Laer den bereits eingeschlagenen Kurs der Erneuerung und Modernisierung des Unternehmens fortsetzen zu können. Gemeinsam sehen sie die BS-Apotheken OHG dafür gut aufgestellt, als relevanter Akteur im Markt die Arzneimittelversorgung Deutschlands in den kommenden Jahren erfolgreich mitzugestalten.“ Viele hundert Fachkräfte aus der eigenen Apotheke und von Partnerfirmen würden „für eine persönliche, umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung der 1,6 Millionen Kunden im gesamten Bundesgebiet“ sorgen, heißt es in der Pressemitteilung.

Nach Angaben ihrer Anwälte versucht die Witwe Scheins über andere Verfahren weitere Interessen in Bezug auf Sanicare durchzusetzen. Auch die Apothekerkammer Niedersachsen hatte sich mit der Apotheke beschäftigt, nahm jedoch in Bezug auf ein früheres Verfahren zunächst nicht Stellung. „Aktuell gibt es kein laufendes Verfahren der Kammer im Zusammenhang mit der Apotheke Sanicare“, erklärte eine Pressesprecherin.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Versandapotheken

Streit um Sanicare

Streit um Versandapotheke geht in die nächste Runde

Sanicare „fremdgesteuert“?

Witwe des ehemaligen Sanicare-Inhabers Volkmar Schein und derzeitige Leiter ziehen gegeneinander vor Gericht

Der Streit um Sanicare geht weiter

Versandapotheken-Eigentümer streiten vor Gericht

Weiter Zoff bei Sanicare

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.