Zu Analysezwecken

BfArM genehmigt ersten Cannabis-Import aus Uruguay

Berlin - 24.04.2019, 10:15 Uhr

Das Unternehmen Fotmer Life Sciences in Uruguay will demnächst Cannabis in die EU importieren. (c / Foto: Cansativa/Fotmer)

Das Unternehmen Fotmer Life Sciences in Uruguay will demnächst Cannabis in die EU importieren. (c / Foto: Cansativa/Fotmer)


Weshalb waren Uruguay-Importe bislang nicht möglich?

Auffällig ist noch ein weiterer Aspekt – und zwar das Importland Uruguay an sich. Denn in der Vergangenheit waren Importe aus Uruguay nicht möglich. Das BMG hatte dies in einer früheren Stellungnahme damit begründet, dass Uruguay nach den Feststellungen des International Narcotics Control Board (INCB) gegen UN-Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe verstoße, weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert habe.

Eine ähnliche Situation liegt übrigens auch in Kanada vor – auch hier ist Cannabis sowohl zu medizinischen als auch zu Konsumzwecken möglich. Auf Nachfrage von DAZ.online, weshalb aus Kanada importiert werden kann und aus Uruguay nicht, hatte das BMG noch vor wenigen Tagen erklärt: „In Uruguay gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit keinen Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle entsprechend den völkerrechtlichen Vorschriften.“

Staatlich kontrolliert und nur zu medizinischen Zwecken

Das könnte tatsächlich der Knackpunkt gewesen sein, denn nach Angaben von Cansativa ist Fotmer das erste vollständig nach dem Recht des Staates Uruguay lizenzierte Unternehmen, das Cannabisblüten, pharmazeutische Wirkstoffe und Cannabisextrakte für den internationalen Markt in pharmazeutischer Qualität herstellen darf.

Auf die Frage, ob Importe aus Uruguay nun generell möglich sind, erklärte das BfArM: „Jedes Land, das eine Cannabisagentur betreibt und entsprechende Lizenzen für den Anbau von Cannabis zu ausschließlich medizinischen Zwecken unter den Vorgaben des Einheitsübereinkommens von 1961 erteilt, kommt als Exportland für den Import von Cannabis nach Deutschland in Frage, wenn die sonstigen betäubungsmittel- und arzneimittelrechtlichen Vorgaben erfüllt werden. Auch der Import von medizinischem Cannabis zu analytischen Zwecken aus Nicht-EU-Ländern ist erlaubnisfähig.“ Dass Cannabis zu Genusszwecken und als Medizin parallel in einem Land verfügbar ist, scheint für die Genehmigung als Importland offenbar keine Rolle mehr zu spielen. Für die Cannabispatienten bleibt zu hoffen, dass sich bei den neuen Importländern stabile Lieferketten etablieren, um die Versorgung wirksam zu stützen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

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von SourDiesel am 24.04.2019 um 17:05 Uhr

Was brint Cannabis als Medizin wenn man dafür erstmal einen Krebs braucht in Deutschland?!? Alle beziehen Stellung für die kommende Legalisierung, es ist nun auch bis zum letzten durchgedrungen das es in Zeiten von Internet keine Möglichkeit mehr gibt das rassistische Hanfverbot von Harry Anslinger weiter am Leben zu erhalten.

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