Bundesverfassungsgericht

Wie weit darf Sterbehilfe gehen?

Berlin - 17.04.2019, 17:30 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. (Foto: Darius Ramazani)

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit dem Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. (Foto: Darius Ramazani)


Gespaltene Ärzteschaft

Bei den Richtern des Zweiten Senats war die Skepsis spürbar. Wenn er diese dramatischen Fälle höre, könne er sich vorstellen, dass es auch Menschen gibt, die sich so viel Kraft nicht zutrauen, sagte Johannes Masing. Das Verbot bedeute letztlich, dass der Einzelne kämpfen müsse.

„Ich habe selbst Eltern, die kürzlich gestorben sind“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Er wisse deshalb, dass man so einen Prozess auch sehr hinauszögern könne. Er warf die Frage auf, ob es vorstellbar sei, in bestimmten Fällen mit den entsprechenden Sicherungsmechanismen ärztlich begleiteten Suizid zu ermöglichen.

Die Ärzteschaft ist in dieser Frage gespalten. Den Passus in der Musterberufsordnung auf Bundesebene, dass Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, haben nicht alle Landesärztekammern übernommen. Der Ehrenpräsident für Baden-Württemberg, Ulrich Clever, sagte, in seinem Bundesland sei das in der festen Absicht entschieden worden, solche Kollegen nicht vom Kammeranwalt verfolgen zu lassen.

Die Leiterin eines Hospizes in Esslingen, Susanne Kränzle, sagte, es brauche keine Lockerung des § 217 StGB. Sie mache die Erfahrung, dass Menschen mit der nötigen Zuwendung oft noch einmal Kräfte entwickelten, die sie sich nicht mehr zugetraut hätten.

Als Vorsitzende des baden-württembergischen Hospiz- und Palliativverbands hat Kränzle andere Einrichtungen im Land befragt. Bei knapp 8000 Gästen, wie die Sterbenden im Hospiz genannt werden, hätten die 19 antwortenden Häuser aus den vergangenen fünf Jahren nur drei Suizidversuche berichtet, alle erfolglos. Zwei Frauen seien entlassen worden, um zur Selbsttötung in die Schweiz zu fahren.



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1 Kommentar

Sterbehilfe

von Lukas am 29.07.2019 um 20:39 Uhr

Tja,

es ist so das Gefühle steuern und manchmal mehr wiegen als Argumente.
Ich meine Eltern setzen Kinder aus "Liebe" in so eine Welt.
Das "existiere um jeden Preis" Gefühl ist noch stärker. Ich gehe davon aus das sich Babys gleich bei der Geburt abschalten würden, weil ihnen Kalt ist, wenn sie dieses "existiere" Gefühl nicht hätten. Natürlich nur wenn man sich abstellen könnte. Tja, wenn wir nicht schon angeschaltet sind. Ehhmm....naja kommen wir zum Tod...

Es ist so das die auch denken das nach dem Tod dieses "Tolle" Leben beendet ist.
Ich weiß, Ich weiß...wir sind schon soweit mit der Wissenschaft, das wir wissen das wir Affen sind die aus dem "Nichts" kommen.
Es ist aber so das es das "Nichts" nicht geben wird und das wir vom Affen abstammen ist noch nicht bewiesen. Aber sie reden schon von "Menschenaffen". Doch...doch..tun sie.

Ich glaube nicht das man echte erschaffene Wesen wieder löschen kann. Ich glaube nicht das das funktioniert.

Mit freundlichen Grüßen

Lukas

PS: Nichts bewegt sich von selbst

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