Zunehmende Kritik an Spahns Plänen

Kammern und Verbände fordern außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung

Süsel - 17.04.2019, 08:55 Uhr

Jens Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung der Apotheken vor Ort trifft bei einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen auf massiven Widerstand – sie fordern nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung. (c / Foto: Külker)

Jens Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung der Apotheken vor Ort trifft bei einigen ABDA-Mitgliedsorganisationen auf massiven Widerstand – sie fordern nun eine außerordentliche Mitgliederversammlung. (c / Foto: Külker)


Der jüngste Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium stößt zunehmend auf Kritik bei Apothekerorganisationen. Das Hauptproblem ist offenbar die vorgesehene Streichung des Satzes, der das deutsche Preisrecht auf ausländische Versender überträgt. Um über die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurf entscheiden zu können, fordern nun zahlreiche Kammern und Verbände, eine außerordentliche Mitgliederversammlung der ABDA einzuberufen.

Mit einem Schreiben vom gestrigen Dienstag haben neun Apothekerkammern und acht Apothekerverbände die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der ABDA gefordert. Diese solle bis zum 3. Mai stattfinden. Bei der Versammlung solle ein Beschluss über die Stellungnahme der ABDA zum jüngsten Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium gefasst werden. Hintergrund ist, dass das Ministerium der ABDA eine Frist zur Stellungnahme bis zum 7. Mai gesetzt habe. Der Antrag wird von den Kammern in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und im Saarland sowie von den Verbänden in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und im Saarland unterstützt.

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Entwurf läuft ABDA-Forderung zuwider

Der Antrag nimmt insbesondere Bezug auf die im Referentenentwurf vorgesehene Streichung des § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz, der die Preisbindung auf den Arzneimittelversand aus dem EU-Ausland überträgt. Die ABDA-Mitgliederversammlung habe sich am 17. Januar 2019 für die Sicherstellung der Gleichpreisigkeit ausgesprochen. Dazu seien bei dieser Mitgliederversammlung verschiedene Forderungen aufgestellt worden, die nur bei einer Beibehaltung des Satzes oder einer vergleichbaren Preisregelung zu erfüllen seien. Daraufhin habe der ABDA-Gesamtvorstand am 28. März den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, die Gleichpreisigkeit zu gewährleisten und ausdrücklich den besagten Satz nicht zu streichen. Dieser Forderung laufe der Referentenentwurf „diametral zuwider“. Die nun vorgesehene Regelung über § 129 SGB V habe weder denselben Anwendungsbereich noch biete sie dieselbe Gewähr für die Einhaltung. Zum Hintergrund: Der Anwendungsbereich von § 129 SGB V umfasst nur verordnete Arzneimittel für GKV-Versicherte. Die Regelung im Arzneimittelgesetz betrifft dagegen alle Rx-Arzneimittel.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

&78 Streichung des entscheidenen Satzes

von Conny am 17.04.2019 um 12:47 Uhr

Spahn verarscht Sie alle. Und bei Schmidt hat man das Gefühl er merkt es noch nicht mal. Womit habe ich persönlich diesen unfähigen Menschen verdient ? Womit habe ich diese ABDA Spitze verdient ? Da ich meine noch gutgehende Apotheke fair zum 1. August verkauft habe, werde ich mir danach mal ein paar Gedanken machen und ein kleines Buch schreiben.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Dringend...

von Hubert Kaps am 17.04.2019 um 11:20 Uhr

Das aktuelle Statement von Jurist Dr. Mand sollte auch dem letzten Verantwortlichen die Augen öffnen.
Die Spahnsche Mogelpackung muß unter allen Umständen in dieser Form verhindert werden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Dringend

von Heiko Barz am 17.04.2019 um 19:13 Uhr

Wir kennen ja alle Argumente außer denen, die im stillen Kämmerlein zwischen F.Schmidt und J.Spahn ausgekungelt wurden. Dieser Tatumstand ist in sich eine Betrugsabsicht gegen das eigene Klientel. Und es gibt leider immer noch zu viele, die das tolerieren.
Wer sich einen Vorteil erhofft durch das finanzielle Desaster anderer Kollegen, der dürfte mit solch einer Grundeinstellung nicht einen einzigen Patienten beraten.

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