Frankreich

Erstattung von Homöopathika unter Beschuss

Remagen - 16.04.2019, 10:15 Uhr

Frankreich diskutiert die Erstattung von Homöopathika. (Foto: Björn Wylezich / stock.adobe.com)

Frankreich diskutiert die Erstattung von Homöopathika. (Foto: Björn Wylezich / stock.adobe.com)


Die Hohe Gesundheitsbehörde (Haute Autorité de Santé, HAS) – quasi das französische IQWiG – soll die Erstattungsfähigkeit von Homöopathika überprüfen. Es geht um nicht weniger als rund 1200 einzelne Mittel. Viele Franzosen schwören auf Hahnemann's Medizin. Die Apotheker haben zur Erstattungsfähigkeit keine einheitliche Position.

In Frankreich wird seit Monaten öffentlich über die Sinnhaftigkeit von Homöopathika debattiert. Nun hat das französische Ministerium für Solidarität und Gesundheit die Hohe Gesundheitsbehörde (Haute Autorité de Santé, HAS) damit beauftragt, den Nutzen der Erstattung homöopathischer Arzneimittel zu bewerten. Ein Dekret, das am 17. März veröffentlicht wurde, legt die Modalitäten der Beurteilung durch die Kommission für Transparenz der HAS fest.

Zu 30 Prozent erstattet

Die Transparenzkommission soll diejenigen Homöopathika überprüfen, die derzeit erstattet werden. Das sind rund 1200 einzelne Mittel. In Frankreich werden Hahnemann'sche Dilutionen, die zu einer Liste von 1163 Stammlösungen gehören, bis zur Verdünnung C 30 zu 30 Prozent von der Krankenversicherung übernommen. Auch komplexe homöopathische Magistralrezepturen werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zu 30 Prozent bezahlt. Präparate mit einem Markennamen und einer zugelassenen, ausgewiesenen Indikation werden dagegen von der Krankenversicherung nicht erstattet. 
Weiterhin soll die HAS beurteilen, ob es sinnvoll ist, ein Homöopathikum allein oder in Kombination mit anderen Arzneimitteln zu verwenden. Daneben soll sie deren Nebenwirkungspotential sowie ihre Bedeutung für therapeutische Strategien und das öffentliche Gesundheitsinteresse an der Arzneimittelgruppe in Augenschein nehmen.

Was sind die Kritikpunkte?

Die Nationale Akademie für Pharmazie (Académie Nationale de Pharmacie, ANP) und die Nationale Akademie der Medizin (Académie Nationale de Médecine, ANM) haben zu dem Vorhaben gemeinsam Stellung bezogen. In einer Verlautbarung verweisen sie auf die kritischen Stimmen professioneller und akademischer Gremien und Gruppen, die sich in der allgemeinen Presse und im Internet Gehör verschafft haben. Sie stellen die gesetzliche Ausnahmeregelung in Frage, die für homöopathische Zubereitungen gewährt wird. Danach können die Präparate mit einer einfachen Registrierung ohne Wirksamkeitsnachweis in den Verkehr gebracht werden. Außerdem ist den Kritikern die Erstattung durch die Krankenversicherung ein Dorn im Auge, ebenso wie die Verwendung durch Angehörige der Gesundheitsberufe, wie sie meinen, ohne jegliche Vorbehalte. Auch die ungenaue Information der Öffentlichkeit, die Kennzeichnung und Werbung sowie die Verleihung von Universitätsabschlüssen in der Homöopathie werden bemängelt.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Korrekt

von Stefan Haydn am 16.04.2019 um 20:04 Uhr

ich stimme Ihnen zu, dann machen wir auch gleich bei den impfkritischen/verweigernden Ärzten/Heilpraktikern weiter.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Homöopathie Erstattung

von Dr. Edmund Berndt am 16.04.2019 um 17:25 Uhr

Wozu wird überhaupt in der Medizin geforscht und studiert, wenn naturwissenschaftliche Tatsachen keine Bedeutung mehr haben? Es gibt keine Beweise für eine kausale, stofflich bedingte Wirkung der Homöopathie. Die auftretenden Wirkungen können hinlänglich durch eine Reihe von Umständen wie Selbstheilung, Regression zur Mitte, Placeboeffekt, Fehldiagnosen etc. erklärt werden.
Warum wird Wallfahren nicht bezahlt? Wann werden Schamanen und Schutzengeltherapien bezahlt werden?
Evidenzbasierte Medizin , wer braucht das noch, wenn der Glaube an Hahnemann so wirksam ist?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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