Länder uneins

Bundesgesetz zur Masern-Impfpflicht für Kinder angekündigt

Berlin - 15.04.2019, 12:30 Uhr

Kommt die Masern-Impfpflicht für Kita- und Schulkinder? Jens Spahn will einen Gesetzesvorschlag vorlegen. (b/Foto: sonar152 / stock.adobe.com)

Kommt die Masern-Impfpflicht für Kita- und Schulkinder? Jens Spahn will einen Gesetzesvorschlag vorlegen. (b/Foto: sonar152 / stock.adobe.com)


Die Pläne für eine Masern-Impfpflicht in Deutschland werden konkreter. Anfang Mai wird dazu ein Vorschlag des zuständigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) erwartet. Spahn hat sich ebenso wie Bundesfamilienministerin Franziska Giffey für verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Kitas und Schulen ausgesprochen. Eine einheitliche Position in den Ländern gibt es nicht. Einige wollen den Vorschlag des Bundes abwarten.

Soll es eine Masern-Impfpflicht in Deutschland geben? Dies wird derzeit hitzig diskutiert. Brandenburg war am vergangenen Donnerstag vorgeprescht: Der Landtag forderte die rot-rote Landesregierung mit breiter Mehrheit auf, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass bis zu einer bundesrechtlichen Lösung eine Impfung als verpflichtende Voraussetzung für den Besuch von Kitas und Tagespflege gilt. Zugleich soll die Landesregierung eine Bundesratsinitiative einbringen. Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) plädierte am Sonntag dafür, dass seine Landesregierung die Initiative unterstützt. Und auch Nordrhein-Westfalens Landesregierung scheint nun entschlossen, eine Impfpflicht einzuführen. Derzeit prüft das Land aber noch. Familienminister Joachim Stamp (FDP) sagte der „Rheinischen Post“: „Ich bin für eine generelle Impfpflicht – das gilt auch für Kindergärten.“ NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ist ebenfalls dafür.

Nun hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, Anfang Mai einen Vorschlag für eine allgemeine Impfpflicht für Kita- und Schulkinder zu unterbreiten. Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles unterstützt Spahns Vorhaben: „Ich finde es richtig, bei sehr ansteckenden Krankheiten wie Masern eine Impfpflicht einzuführen“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“. Es gehe dabei nicht nur um die Gesundheit der Kinder, sondern auch um den Schutz älterer Menschen mit geschwächtem Immunsystem vor Ansteckung. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) bekräftigte vergangenen Samstag im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Staatliches Handeln ist gefragt, wenn das Risiko, andere Kinder in Kindergärten, Schulen oder in anderen Einrichtungen zu gefährden, nicht anders in den Griff zu bekommen ist“.

CSU: Keine Veranlassung für eine Pflicht

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder dagegen wirbt zwar für freiwillige Impfungen, sieht eine Impfpflicht aber skeptisch. Dazu gebe es derzeit noch keine Veranlassung, sagte der bayerische Ministerpräsident am Sonntag in München. Die Impfquote sei noch ausreichend, so dass über solche Maßnahmen noch nicht nachgedacht werden müsse.

Die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD) argumentierte: „Prinzipiell habe ich nichts gegen eine Impfpflicht, aber wir warten jetzt den Gesetzentwurf auf Bundesebene dazu ab.“  Wenn die Impfpflicht bundesweit komme, setze Berlin sie um. In Niedersachsen will Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) erst dann über eine Impfpflicht diskutieren, wenn es langfristig zu einer Verschlechterung der Situation kommt. Hessens Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) will mit einer besseren Aufklärung für höhere Impfquoten sorgen. „Aus unserer Sicht ist eine Impfpflicht im Moment nicht verhältnismäßig und auch nicht notwendig“, sagte er der dpa.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Masern sind hochansteckend und können in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen. Dennoch dürfte ein Zwang zur Masern-Impfung nicht leicht durchzusetzen sein. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte schon im Jahr 2016 auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen – sowohl bei einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht als auch bei einer für Kinder. Die Experten schlossen aber die Möglichkeit, eine Impfpflicht für bestimmte Krankheiten durchzusetzen, nicht generell aus. Für Kita-Kinder könnte das noch einigermaßen funktionieren, bei Schul-Kindern ist das möglicherweise schwieriger. Und jenseits der rechtlichen Problematik kommt noch hinzu, dass die Impfung in mehreren Schritten erfolgt und erst danach wirksam wird. Entschieden werden muss also auch über den Impfstoff und darüber, ob es Dreifach- oder Vierfach-Impfungen gibt.

Eine Impfpflicht für Kita-Kinder ginge weiter als das, was die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode an schärferen Regeln beschlossen hatte. Seitdem müssen Eltern, die ihre Kinder in Kitas schicken wollen, unter anderem eine verpflichtende Impfberatung nachweisen können. Auch in diesem Fall lief es so, dass der Bund die bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen dafür vorgab, die die Länder dann umsetzen sollten.


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