Kommentar

Taxis versus Uber: Was die Diskussion mit den Apotheken zu tun hat

Stuttgart - 12.04.2019, 07:00 Uhr

Nicht nur in Berlin: Taxen protestierten am Mittwoch gegen die geplante Liberalisierung der Beförderungsbranche, 
insbesondere gegen den Fahrdienst Uber. (c / Foto: imago)

Nicht nur in Berlin: Taxen protestierten am Mittwoch gegen die geplante Liberalisierung der Beförderungsbranche, insbesondere gegen den Fahrdienst Uber. (c / Foto: imago)


In der Süddeutschen Zeitung war am gestrigen Donnerstag ein Kommentar zu lesen mit dem Titel „Taxis vs. Uber“ – Ein dickes Brett für Scheuer“. Wie die Dachzeile verrät, geht es um die geplante Deregulierung des Personenbeförderungsgesetzes. In der Diskussion darum gibt es viele Parallelen zum Apothekenmarkt. Ein Kommentar von DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch.

Was haben Apotheken mit Taxis gemeinsam? Mehr als man auf den ersten Blick denkt. Sie haben nämlich beide einen gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag. Für Apotheken besteht bekanntermaßen Kontrahierungszwang, sie sind zur Teilnahme an Nacht- und Notdienst verpflichtet, zudem gibt es im Rx-Bereich und bei den Leistungen, die sie für die GKV erbringen, Preisvorschriften, die einzuhalten sind. Taxiunternehmen sind ebenfalls verpflichtet, rund um die Uhr ihre Dienste anzubieten, 365 Tage im Jahr. Und auch sie müssen sich an vorgegebene Preise halten, die von den Kommunen bestimmt werden, und dürfen Fahrten nicht grundlos ablehnen. Zudem gibt es in beiden Branchen Vorgaben an die Qualifikation des Personals, Taxifahrer müssen zum Beispiel immer noch eine Ortskundeprüfung ablegen.

In den letzten Jahren kam bei beiden eine weitere Gemeinsamkeit dazu. Sie müssen sich einem ungleichen Wettbewerb stellen – im Taximarkt mit Uber, die Apotheken treten in Konkurrenz mit Arzneimittelversendern aus dem EU-Ausland. Die neuen Player im Markt picken sich die Rosinen aus dem Kuchen und machen mit Kampfpreisen oder Boni den Etablierten das Leben schwer. Um die zum Teil nicht besonders attraktive oder sogar defizitäre Grundversorgung scheren sie sich recht wenig. Die wird denen überlassen, die dazu verpflichtet sind.

Noch weniger Regeln für Uber

Bei der Personenbeförderung droht nun noch eine Auflage für Uber wegzufallen. Bundesverkehrsminister Scheuer plant eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes, mit der die Rückkehrpflicht zur Zentrale für Mietwagen entfallen soll. Derzeit müssen Uber-Fahrer nach jeder Fahrt zumindest theoretisch zur Zentrale zurück und dürfen nicht wie Taxis an der Straße Fahrgäste aufsammeln. Viele Fahrer halten sich da heute schon nicht dran. Scheuer will es den Städten überlassen, ob sie weiterhin auf die Rückkehrpflicht bestehen.




Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Taxis versus uber

von Jochen Paulus am 16.04.2019 um 20:10 Uhr

Ich habe einmal versucht, ein für mich wichtiges Medikament über eine Online Apotheke mit Sitz in den Niederlanden zu beziehen. Nie nie wieder. Hat fast zwei Wochen gedauert und dann kam das Medikament auch erst als ich mich massiv beschwert und an gesetzliche Fristen erinnert habe. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht mit Lehrauftrag für Pharmazeutische Gesetzeskunde an den Ludwig-Fresenius Schulen in Mühlhausen//Thüringen werde ich dies auch offensiv meinen PTA- Schülerinnen und Schülern vermitteln. Rechtsanwalt Jochen Paulus, Bebra

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Taxis versus uber

von Jochen Paulus am 16.04.2019 um 20:10 Uhr

Ich habe einmal versucht, ein für mich wichtiges Medikament über eine Online Apotheke mit Sitz in den Niederlanden zu beziehen. Nie nie wieder. Hat fast zwei Wochen gedauert und dann kam das Medikament auch erst als ich mich massiv beschwert und an gesetzliche Fristen erinnert habe. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht mit Lehrauftrag für Pharmazeutische Gesetzeskunde an den Ludwig-Fresenius Schulen in Mühlhausen//Thüringen werde ich dies auch offensiv meinen PTA- Schülerinnen und Schülern vermitteln. Rechtsanwalt Jochen Paulus, Bebra

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