BMG-Antwort auf FDP-Anfrage

Ministerium: Cannabisanalytik in Apotheken hat sich „bewährt“

Berlin - 12.04.2019, 12:00 Uhr

Alles im grünen Bereich beim medizinischen Cannabis, findet die Bundesregierung. (c / Foto.imago)

Alles im grünen Bereich beim medizinischen Cannabis, findet die Bundesregierung. (c / Foto.imago)


Lieferengpässe bei Cannabisblüten, aufwändige Apothekenprüfung – was Pharmazeuten seit zwei Jahren Cannabisgesetz bemängeln, ist für die Regierung offenbar nicht problematisch. So erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP, der künftige Cannabisbedarf sei zwar nicht vorherzusehen, aber man sei überzeugt, ihn decken zu können. Auch an der aufwändigen Identitätsprüfung in Apotheken müsse aus BMG-Sicht nichts geändert werden. Hauptfragesteller Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) bezeichnet die Cannabis-Strategie der Regierung als „blauäugig“ und fordert eine Ausweitung des deutschen Anbaus.

Alles im grünen Bereich beim medizinischen Cannabis? Für die Bundesregierung offenbar schon. Dies geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Vor einigen Tagen hatten sich die Liberalen unter Federführung ihres drogenpolitischen Sprechers Dr. Wieland Schinnenburg nach verschiedenen „Baustellen“ beim Medizinalhanf erkundigt.

Keine Arbeitserleichterung für Apotheken

Beispielsweise wollten die Freien Demokraten wissen, ob die Bundesregierung plane, die Identitätsprüfung für Cannabisblüten in Apotheken beispielsweise durch Schnelltests vom Produzenten zu vereinfachen. Hier sieht die Bundesregierung offenbar keinen Handlungsbedarf. „Die Regelungen zur Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln in Apotheken haben sich grundsätzlich bewährt“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).

Die Frage nach dem Prüfaufwand hat für die Apotheker auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Denn Bundesgesundheitsminister Spahn und die Kassen wollen Cannabisblüten aus der Arzneimittelpreisverordnung herausnehmen und den Rezepturzuschlag drastisch senken. Wenn die Apotheker nicht entlastet werden, würden sie deutlich weniger Geld für dieselbe Leistung bekommen. Dass seitens der Bundesregierung offenbar keine gesetzgeberische Entlastung angedacht ist, trägt vermutlich nicht zur Konfliktlösung beim Cannabiszuschlag bei.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

Identitätsprüfung bei Cannabis sinnlos

von Jörg Horlitz am 01.05.2019 um 21:31 Uhr

Naja, ob da Cannabis flos drin ist, erkennt man auf den ersten Blick und spätestens am Geruch. Und ein qualitativer DC-Nachweis (wenn er denn gelingt) von THC ist auch nun wirklich kein Kriterium. Die genaue Varietät und den THC-Gehalt zu bestimmen ist ja offensichtlich nicht gefordert und auch nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Insofern bleibt der Cannabisnachweis in der Apotheke ein bewährter Unsinn - als wenn wir keine anderen Baustellen hätten.

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Satire zum Abschluss - What the fact !

von Sascha Henschke am 27.04.2019 um 15:09 Uhr

Ich häätt noch gern ein Test ob das grün ist und ob Stengel dran sind. Vllt auch ein Anfühltest ala wie flauschig es doch ist oder nicht. Dies bitte auf eienr Skala eintragen und Porbanden einladen zum Gruppen-Flauschen :D Vllt ob die Dosen Deckel bei Bedrpócan gelb sind "bitte starren Sie 5min auf den Deckel - verändert isch Form, Farbe aussehen oder ist der Deckel schon vorher weggelaufen? - dokumentieren sie ausführlich mindestens 3 Seiten und den Einleitesatz bitte nicht vergessen. Inhaltsangaben genügen hier jedoch nicht, wir wollen Dinge über den Deckel wissen. Danach gehen Sie zu Schritt 2 und sagen uns ob das Etikett auf isländisch oder norwegisch ist und übersetzen uns das ins chinesische um abzugleichen ob sie das auch wirkkich verstanden haben. ;D

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einfach mal was behaupten

von Benjamin Schäfer am 12.04.2019 um 16:12 Uhr

Liebes BMG,

als zwangs-interessierter Ausgangsstoffidentitätsforscher würde ich gerne mal die Messmethode kennen wollen. Woran hat sich die Identprüfung bewährt? GIbts es Zahlen - ähnlich wie beim MM, dass eine bestimmte Zahl an Patienten vergiftet oder dem Tod geweiht wäre, würde man auf die Prüfung bei bereits vom Unternehmen geprüften Substanzen verzichten? Wieviele Apotheken reklamieren ihre Ausgangsstoffe und melden dies den Behörden? Oder geht es lediglich um ein paar wirtschaftliche Interessen und akademisch-kollegiale Nettigkeiten gewisser Anbieter von Schulungen, Vorschriften und Prüfmaterial?
Aber was denke ich mir bei solchen ketzerischen Fragen? Wo kämen wir denn da hin?!

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Kasperletheater

von Wolfgang Müller am 12.04.2019 um 14:06 Uhr

Zu der in der Überschrift zitierten Äußerung des Ministeriums dürfte es vielleicht folgendermaßen gekommen sein:

Das BMG hat bei der ABDA nachgefragt: "Wie wollt Ihr das eigentlich selber geregelt haben? Wollt ihr da lieber auch die Regelung, dass die schwierige, unzuverlässige, sehr aufwändige nd unnötig kostentreibende Analytik wegfallen kann? Hätten wir kein Problem damit."

Die Antwort ist dann halt wahrscheinlich in altbewährter Weise gewesen: "Die Cannabisanalytik in Apotheken hat sich bewährt“.

Das ist einfach eine dreiste Fake-Behauptung über einen sowieso kompletten akademischen Hochwichtigkeits-"Berufsidentitätsstiftungs"-Fake, zu Lasten ALLER.

Praktisch KEINE Analytik in Apotheken "bewährt" sich, wenn das seit Anfang des Jahrtausends vorgeschriebene QS-Zertifikat mit persönlicher Haftung einer Qualified Person vorhanden ist, exakt wie bei der Freigabe von Fertigarzneimitteln. Außer für die Prüfmittel-Lieferanten, Laborausstatter, sowie die Hochwichtigkeits-Fachliteratur-Veröffentlicher und -Verkäufer. Und für die, die sich aus irgendwelchen anders gearteten menschenfeindlichen Gründen über "Personalmangel und wachsende defizitäre Umsätze in Apotheken wg. Kasperletheater" amüsieren.

Egal, ob es so ist, wie ich es befürchte, oder ob es sich das BMG wirklich SELBST so unabhängig von der ABDA als Meinung gebildet hat: unwürdig.

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AW: Kasperletheater

von Dr. Stromeier am 24.04.2019 um 14:01 Uhr

Zu "QS-Zertifikat mit persönlicher Haftung einer Qualified Person":
Falls Sie ein Freigabezertifikat einer Sachkundigen Person meinen, dann möchte ich dieses gerne einmal für niederländisches Bedrocan-Cannabis sehen. Es gibt zwar ein von der niederländischen Behörde ausgestelltes release certificate, dieses ist aber nicht von einer QP unterzeichnet.

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