Krebspatienten

„Therapie“ mit eventuell krebserregendem Mittel und eine ungeeignete Waage

Essen - 15.04.2019, 09:00 Uhr

Heilpraktiker Klaus R. ist vor dem Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Patienten verstarben, nachdem R. ihnen das nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat verabreicht hatte. (Foto: picture alliance)

Heilpraktiker Klaus R. ist vor dem Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Patienten verstarben, nachdem R. ihnen das nicht zugelassenen Mittel 3-Bromopyruvat verabreicht hatte. (Foto: picture alliance)


Take-Home bei 3-Bromopyruvat

Die Staatsanwältin verlas Auszüge aus einer Behandlungsakte eines Patienten, dem R. Rescue-Tropfen nach Übelkeit gab – und dem er eine unter dem Namen „Relief“ angemischte Kombination von Procain mit Natriumbicarbonat verabreichte. Dieses gab er laut Dokumentation „IC“. Die Staatsanwältin wollte wissen, wofür die Abkürzung stehe. „Da muss ich jetzt selber überlegen, was ich da geschrieben habe“, erklärte. R. zunächst – bevor er angab, dass es für „intrakutan“ stehe.

Zu „starke“Qualität

Vor Gericht wurden auch WhatsApp-Nachrichten zwischen R. und einer Patientin vorgelesen. Sie berichtete über Nebenwirkungen, nachdem sie sich selbst Infusionen gegeben hatte. „Darf ich Dich stören – ich habe heute meine Infusion gestartet“, schrieb sie am 27. Juli 2016, ihrem Geburtstag, und erwähnte Jucken in der Zunge und im Hals. „Ich fühle mich überhaupt nicht gut“, schrieb die Patientin: Die Infusion fühle sich anders an als frühere. „Bitte stoppe die Infusionen“, schrieb der Heilpraktiker – vielleicht sei die Dosis zu hoch oder die Qualität „stärker“.

Dass R. seinen Patienten 3BP mit nach Hause gegeben hat, war auch schon zuvor vor Gericht thematisiert worden. Der Amtsapotheker hatte dies als unzulässig angesehen. Zuständige Aufsichtsbehörden hätten es laut der Staatsanwaltschaft Krefeld jedoch nicht als illegales Inverkehrbringen von Arzneimitteln angesehen, da es sich um den Wirkstoff gehandelt habe – nicht um Infusionen, welche es erst zu einem Arzneimittel gemacht hätten.

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Am kommenden vierten Verhandlungstag soll es um die Betroffenen gehen, das Gericht hat Zeugen und Sachverständige geladen. Aktuell sind sechs weitere Prozesstage angesetzt.

Anmerkung der Redaktion: Die ursprüngliche Überschrift „Heilpraktiker behandelte bei Übelkeit mit Rescue-Tropfen“ und das Bild der Rescue-Tropfen wurden geändert. Nach Ansicht des Herstellers verknüpft der Artikel Rescue unverhältnismäßig mit dem eigentlichen Sachverhalt, dass Patienten mit dem nicht autorisierten Mittel 3-Bromopyruvat behandelt wurden, indem das Produkt/Marke prominent in der Überschrift erwähnt und abgebildet wurde. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Anfrage

von Züchner Barbara am 16.04.2019 um 17:25 Uhr

Warum in diesem Zusammenhang die bachblüten Tropfen zusehen sind möchte ich gerne wissen

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