Europawahl 2019

ABDA: Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz achten!

Berlin - 12.04.2019, 09:00 Uhr

Das EU-Parlament in Brüssel – die ABDA sucht den Dialog mit den künftigen Parlamentariern. (b/Foto: imago)

Das EU-Parlament in Brüssel – die ABDA sucht den Dialog mit den künftigen Parlamentariern. (b/Foto: imago)


Die Gesundheit gehört in die Kompetenz der Mitgliedstaaten und die Unabhängigkeit der Apotheker ist durch den Erhalt der Freiberuflichkeit zu sichern – unter anderem diese Forderungen zählen zu den „Kernpositionen“, die die ABDA anlässlich der bevorstehenden Europawahl formuliert hat. Die ABDA kündigt zudem an, dass sich die Apotheker anlässlich der Wahl wieder auf Bundes-, Landes- und lokaler Ebene für ihre Belange engagieren werden.

Die ABDA will, dass die Apotheker auch auf europäischer Ebene über die Zukunft der Gesundheitsversorgung diskutieren – gerade jetzt, da am 26. Mai die Wahlen zum Europäischen Parlament anstehen. Daher hat die Standesorganisation bereits im vergangenen September ein Papier mit ihren „Kernpositionen zur Europawahl 2019“ vorgelegt, auf das sie aktuell nochmals hinweist.

Fünf Kernpositionen

In der Präambel des Positionspapiers wird zunächst klargestellt, dass die Apotheker die Experten für Arzneimittel sind und in dieser Position einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheit leisten. Um das bestehende hohe Niveau der Arzneimittelversorgung zu erhalten, will die ABDA fünf Kernpositionen berücksichtigt wissen:

  •  Gesundheit als mitgliedstaatliche Kompetenz
  •  Sicherung der Unabhängigkeit und der Gemeinwohlverpflichtung des Apothekers durch den Erhalt der Freiberuflichkeit
  • Sicherstellung eines hohen Patientenschutzes und einer kontinuierlichen Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Verantwortungsbewusste Nutzung der Chancen der Digitalisierung
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln.

Was die mitgliedstaatliche Kompetenz für die Gesundheitspolitik betrifft, so weist die ABDA darauf hin, dass diese durch Urteile des Europäischen Gerichtshofs und die Politik der Europäischen Kommission drohe, hinter den Binnenmarktprinzipien – dem freien Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen – zurückzufallen.

Schmidt: Mitgliedstaaten können Aufgaben im Gesundheitswesen am besten lösen

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betont: „Wir Apotheker bekennen uns zu einem vorwärtsgewandten Europa, das die großen Zukunftsaufgaben gemeinsam anpackt, aber zugleich bewährte Strukturen auf nationaler Ebene schützt und stützt.“ Ein Europa der regionalen Vielfalt und lokalen Besonderheiten, das dem Prinzip der Subsidiarität folgt – das ist für die ABDA unterstützenswert. „Diejenige politische Ebene soll eine Aufgabe lösen, die am besten dazu geeignet und möglichst nah am Problem ist“, sagt Schmidt. Und das sei im Gesundheitswesen ohne Zweifel der Mitgliedstaat. Was die Arzneimittelversorgung in Deutschland leisten muss, sollten vorrangig Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat entscheiden. „Wer dieses Prinzip missachtet, muss sich nicht wundern, wenn die Europaskepsis zunimmt – nicht nur in Deutschland, sondern auch andernorts in Europa.“

In Anlehnung an die Initiative „Wahlradar Gesundheit“ zu den vergangenen Bundestagswahlen engagierten sich viele Apotheker auch zur Europawahl, erklärt die ABDA weiter. Auf Bundesebene werden die Parteien vom Vorstand der ABDA über die Kernpositionen informiert. Auf Länderebene werden die Kammern und Verbände das regionale Spitzenpersonal kontaktieren. Und auf lokaler Ebene sollen sich Apotheker als Botschafter ihres Berufsstandes an Kandidaten in ihrer Umgebung wenden, um über ihre eigene Lage zu informieren und sie zu einem Apothekenbesuch einzuladen.

Hier finden Sie die „Kernpositionen der ABDA zur Europawahl 2019“ als pdf-Datei.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

ABDA versus Eigenstaatlichkeit im Gesundheitswesen!

von Heiko Barz am 13.04.2019 um 11:42 Uhr

Nehmen wir doch nur den hier angegebenen § 168 AEUV, dann ist jeder Versuch, die Rechtmäßigkeit des RxVV in Frage zu stellen, eine blindwütige Mißachtung der breiten Apothekermeinung durch Spahn und Co, die starrköpfig immer wieder behaupten, dieses Faktum wäre juristisch nicht haltbar. Dagegen aber halten mehrere Passagen aus dem neuen spahnschen „Apothekerpapier“ keiner gerichtliche Option stand.
Es ist dabei erstaunlich, dass der Bunderat beim Abschluß des TVSTG die Bewertbarkeit der Apothekenbelastung bei der 1€ Impfbelieferung doch massiv in Frage gestellt hat.
Hat sich irgendjemand aus verantwortlicher Regierungsebene
Mal Gedanken gemacht, dass dieses „Angebot“ an die DeutscheApothekerschaft - wider alle guten Sitten - gerichtet ist. Auf anderen Ebenen wird sowas strafrechtlich verfolgt. Leider aber gelten in diesen Bereichen, wie wir von den Holländern gelernt haben, andere juristische Prinzipien.

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Menschenrechte? Gesundheitsfürsorge?

von Menschenrechtler am 12.04.2019 um 22:33 Uhr

Menschenverachtende Handlungen erfolgen in der heutigen Zeit zur Gewinnmaximierung. Sobald private Gelder im Spiel sind, werden wissenschaftliche Ergebnisse zurückgehalten, wenn sie nicht gefallen, etc. pp.. Das sieht man GERADE im Medizin/Pharma Bereich, weil da viel Geld drin steckt (https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?99,340522,page=2). Das Zulassungssystem wird von der Industrie manipuliert- https://www.youtube.com/watch?v=qnwi4_fXS5Q. Tod mit Implataten ist zu akzeptieren- http://news.doccheck.com/de/228007/implantate-immer-mehr-todesfaelle/. Die meist gesetzwidrig aufgeschwatzte Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens- http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945- https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Eine Ct des Kopfes erzeugt z.B. ein rund 144 % höheres Hirntumorrisiko- http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestrahlungen des Kopfes führen zu Schlaganfällen- https://www.springermedizin.de/zerebrale-ischaemie-nach-bestrahlungen-im-kopf-halsbereich/8669436 und Alzheimer Demenz- https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html. Unsere Volksvertretung kann oft nicht abhelfen- sie wird manipuliert- https://www.youtube.com/watch?v=y5FiOrJClts. Dass in der Rechtspflege konsequent manipuliert wird und damit Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, wird vielfach, sogar von einem ehemaligen Richter, bestätigt (s. Internet). Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit- https://unschuldige.homepage.t-online.de/ .... und das kostet den Rechtssuchenden viel Zeit, Geld und die Gesundheit. Weitere Tatsachen zu unserem Raubtierkapitalismus sind allgemein bekannt. Auswüchse von Geldgier und Lobbyismus schaden der gesamten Menschheit. Sie sollten deshalb nicht länger zuzumuten sein. Es wäre an der Zeit, die Denkweisen der Verantwortlichen an Recht und Gesetz zu binden, z.B. mit Bürgergerichten- https://www.change.org/p/strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren.

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