Arzneimittel-Automat

Was passiert zwischen Heerlen und Hüffenhardt?

Stuttgart - 10.04.2019, 16:50 Uhr

Um diesen Automaten ging es heute vor dem OLG Karlsruhe. (c / Foto: diz)

Um diesen Automaten ging es heute vor dem OLG Karlsruhe. (c / Foto: diz)


Wann fällt die Entscheidung?

Die Anwälte der Apotheker und des LAV hielten dagegen, dass es sich bei dem Lager in Hüffenhardt nicht um eine Abholstation bestellter Arzneimittel handele. Vielmehr befänden sich die Arzneimittel bis zur eigentlichen Abgabe in nicht genehmigten und überwachten Apothekenbetriebsräumen. So bestünde jederzeit die Gefahr, dass sie durch Dritte manipuliert werden könnten oder durch Temperatureinflüsse qualitativ beeinträchtigt werden. Eine stichprobenartige Überprüfung, wie sie in Apotheken täglich stattfindet, könnte der Betreiber nicht gewährleisten.

Doch die Richter betrachten den Streitfall offenbar aus einem anderen Blickwinkel. Sie interessierten sich heute vor allem für den Vorgang der Abgabe. So wollte einer der beisitzenden Richter vom DocMorris-Anwalt erfahren, was genau er unter einem Arzneimittellager verstehe. Unabhängig von der Bestückung, Verwaltung und Herausnahme von Arzneimitteln, sei auch das Lager selbst eine Form des Inverkehrbringens. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, wann beim Arzneimittel-Automaten konkret die Abgabe stattfindet: In Heerlen, wie beim klassischen Versand? Oder in Hüffenhardt, wie beim Betrieb einer Apotheke vor Ort? Der Anwalt entgegnete darauf, dass es sich um eine gestreckte Abgabeform zwischen Heerlen und Hüffenhardt handele, die durch die Versandhandelserlaubnis erlaubt sein müsse.

Entscheidung am 15. Mai

Das OLG Karlsruhe wird in allen sechs Verfahren über die Zulässigkeit eines Arzneimittel-Automaten in Hüffenhardt am 15. Mai entscheiden. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass auch die OLG-Richter die Schließung des Arzneimittel-Automaten für rechtens halten. So hatte vor einer Woche das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Schließungsanordnung bestätigt. Darüber hinaus ist auch das Bundesgesundheitsministerium fest entschlossen, Apotheken-Alternativen wie Abgabeautomaten zu verhindern. So zielt ein Passus im Entwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz darauf ab, neue Versorgungsalternativen neben den Apotheken und dem „klassischen“ Versandhandel nicht zuzulassen. Konkret soll im Apothekengesetz festgehalten werden, dass die Apothekenbetriebsordnung künftig auch Regelungen zu „unzulässigen Formen der Arzneimittelabgabe“ treffen kann. Video-Beratungen will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) allerdings erlauben, jedoch nur aus der Apotheke.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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