Urteil des Landgerichts Berlin

Geldstrafe für Thomas Bellartz wegen „Datenklaus“

Berlin - 10.04.2019, 15:20 Uhr

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin (hier beim Prozessbeginn im Januar 2018) hat ihr Urteil gegen Thomas Bellartz und Christoph H. gesprochen. Sie ist überzeugt, dass die beiden Männer illegal Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgespäht haben. (c / Foto: Külker/DAZ.online)

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin (hier beim Prozessbeginn im Januar 2018) hat ihr Urteil gegen Thomas Bellartz und Christoph H. gesprochen. Sie ist überzeugt, dass die beiden Männer illegal Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgespäht haben. (c / Foto: Külker/DAZ.online)


Apotheke Adhoc als vorderster Profiteur

Dass Informationen gegen Geld getauscht wurden, steht für das Gericht nicht infrage. Der Vorsitzende Richter las in seiner heutigen Urteilsbegründung erneut einige E-Mail-Nachrichten und SMS vor, die zwischen den Angeklagten ausgetauscht wurden und im zeitlichen Zusammenhang zu Geldbewegungen auf ihren Konten standen. Bereits Anfang 2009 habe es Nachrichtenwechsel gegeben, die darauf hindeuteten, dass die beiden etwas planen: „Leider hat es mit den Tipps nicht geklappt, vielleicht fällt uns etwas Neues ein?“. Doch erst im November 2009, kurz nachdem die neue Bundesregierung ins Amt kam und Philipp Rösler mit seiner neuen Mannschaft ins BMG einzog, seien die Beweise konkret geworden, so der Richter. Zu diesem Zeitpunkt schickte Bellartz die Namensliste an H. Es folgten immer wieder Nachrichten im Stil von „Habe alles, wann sehen wir uns?“ oder „Kannst du morgen wieder liefern? Wie letztes Mal an der Sparkasse?“.

Vitales Interesse an aktuellem Material

Anhand eines konkreten Falles – wenn auch eines im Laufe der Verhandlung eingestellten – zeigte der Richter auf, wie bedeutend ihres Erachtens die Aktualität für Bellartz gewesen sein muss: Einmal habe H. am 30. März, einem Freitag, zugegriffen, die Daten Bellartz am Folgetag angeboten, aber erst am dritten Tag übergeben. Im nächsten Nachrichtenwechsel eine Woche später habe Bellartz „bitte beim nächsten Mal topaktuelles Material“ angefordert. Gut zwei Jahre lang hätten die beiden Angeklagten im regelmäßigen Austausch gestanden, so der Vorsitzende Richter, im Schnitt trafen sie sich alle drei Wochen. Zunächst erhielt H. für seine Datenlieferungen rund 600 Euro, später etwa 400 Euro. Auch hierzu zitierte der Richter Nachrichten. So habe Bellartz angekündigt, künftig 200 Euro weniger zu zahlen, „es geht nicht anders“, erklärte er. H. entgegnete mit einem „Weißt du wie schwer das ist?“. Bellartz erklärte, zu versuchen, bei gutem Material mehr Geld zu beschaffen, das liege aber nicht an ihm.

ABDA wusste vermutlich nichts von illegaler Beschaffung

Das könnte man so verstehen, dass möglicherweise die ABDA, deren Sprecher Bellartz in dieser Zeit war, ihre Finger mit im Spiel hatte. Das glaubt das Gericht jedoch nicht. Es spreche zwar viel dafür, dass die ABDA informiert gewesen sei und von der illegalen Quelle profitiert habe – allerdings ohne konkret zu wissen, woher die Informationen stammen. Sie habe Bellartz einfach für einen gut informierten und vernetzten Mitarbeiter gehalten. Möglicherweise habe es Bellartz Christoph H. aber so verkauft, dass die ABDA hinter den Aufträgen stand. Das Gericht sieht jedenfalls vor allem Bellartz selbst als Profiteur – beziehungsweise sein Unternehmen Apotheke Adhoc. Nach Überzeugung der Richter hat er die aus dem BMG erlangten Informationen für den Hintergrund genutzt – etwa um gezielt nachfragen zu können. Und die Daten selbst waren durchaus von Bedeutung für die Branche: Es ging etwa um die neue Apothekenbetriebsordnung, den Versandhandel oder die Vergütung von Notdiensten. Hierüber frühzeitig informiert zu sein, sei ein großer Vorteil, der frühe Veröffentlichungen und auch Skandalisierungen ermögliche.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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