Urteil des Landgerichts Berlin

Geldstrafe für Thomas Bellartz wegen „Datenklaus“

Berlin - 10.04.2019, 15:20 Uhr

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin (hier beim Prozessbeginn im Januar 2018) hat ihr Urteil gegen Thomas Bellartz und Christoph H. gesprochen. Sie ist überzeugt, dass die beiden Männer illegal Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgespäht haben. (c / Foto: Külker/DAZ.online)

Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin (hier beim Prozessbeginn im Januar 2018) hat ihr Urteil gegen Thomas Bellartz und Christoph H. gesprochen. Sie ist überzeugt, dass die beiden Männer illegal Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium ausgespäht haben. (c / Foto: Külker/DAZ.online)


Das Landgericht Berlin hat den Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz am heutigen Mittwoch zu einer Geldstrafe von 52.800 Euro verurteilt. Das Gericht ist überzeugt, dass Bellartz und der mitangeklagte Christoph H. gemeinsam den Straftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt haben. Belllartz hat nach Auffassung der Richter insbesondere für sein Unternehmen Apotheke Adhoc von der illegalen Informationsbeschaffung aus dem Bundesgesundheitsministerium profitiert. Die ABDA dürfte ihrer Meinung nach ebenfalls profitiert haben – allerdings ohne konkret zu wissen, dass die Quelle illegal war. 

15 Monate nach dem Start der Hauptverhandlung und mehr als sechs Jahre nach der letzten angeklagten Tat ist am heutigen Mittwoch das Urteil im „Datenklau“-Prozess vor dem Landgericht Berlin gefallen. Das Gericht befand die beiden Angeklagten Thomas Bellartz und Christoph H. in allen noch bestehenden Anklagepunkten für schuldig. Im Laufe der Hauptverhandlung waren allerdings schon 38 der ursprünglich 40 angeklagten Fälle des „Datendiebstahls“ eingestellt worden.

Der frühere ABDA-Sprecher und Apotheke-Adhoc-Herausgeber Bellartz wurde wegen des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) in zwei Fällen zu 300 Tagessätzen à 220 Euro verurteilt – 60 davon gelten jedoch bereits als vollstreckt. Damit ergibt sich für Bellartz noch eine Strafe von 240 mal 220 Euro, also 52.800 Euro.

Christoph H., der zur Tatzeit für eine Firma beschäftigt war, die als externes Unternehmen für die IT verschiedener Ministerien, darunter das Bundesgesundheitsministerium (BMG), zuständig war, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt. Hiervon gelten fünf Monate bereits als vollstreckt. Die Freiheitsstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss H. 70.000 Euro Wertersatz zahlen. Die ungleich höhere Strafe ist darauf zurückzuführen, dass er neben des Ausspähens von Daten zusätzlich wegen eines Einbruchsdiebstahls und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt wurde.

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Die Angeklagten haben nach Überzeugung der Strafkammer spätestens ab Ende 2009 die persönlichen E-Mail-Konten von hochrangigen Mitarbeitern des BMG ausgespäht, darunter die des Ministers – seinerzeit Philip Rösler (FDP) – und seiner Staatssekretäre. H. verschaffte sich Zugang zu den nicht für ihn bestimmten und geschützten Daten der Postfächer, zog sie auf Datenspeicher und gab sie an Bellartz weiter. Beide Seiten profitierten von der „Zusammenarbeit“: Bellartz erhielt aktuelle interne Informationen von höchster Ebene, H. bekam Geld, insgesamt mindestens 18.600 Euro. Wer genau die Initiative ergriffen hat, blieb für das Gericht offen. Einerseits habe H. mit Nachrichten wie „Es ist schon zwei Wochen her, wollen wir uns nicht wieder treffen?“ Bellartz aufgefordert. Andererseits habe Bellartz mit der Nennung der konkreten Namen der für ihn interessanten Personen Anstoß zur Tat gegeben.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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