Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken 

BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen

Stuttgart - 08.04.2019, 17:15 Uhr

Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ liegt vor. (j/Foto: imago)

Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ liegt vor. (j/Foto: imago)


Impfen in der Apotheke: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das Thema schon mehrfach ins Spiel gebracht – und nun findet es sich auch im Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“. Demnach sollen geschulte Apotheker Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Modellvorhaben durchführen dürfen. Außerdem schlägt das BMG vor, dass Ärzte künftig für Chroniker Dauerverordnungen ausstellen dürfen, auf die bis zu drei Mal ein Arzneimittel abgegeben werden kann.

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der DAZ.online vorliegt, hat es in sich: Neben der Verankerung der Preisbindung im SGB V, dem Verbot von Abgabeautomaten à la Hüffenhardt, zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen und einem neuen Zuweisungsverbot für elektronische Verordnungen enthält er einen Passus zur Grippeschutzimpfung in Apotheken im Rahmen von regionalen Modellprojekten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte das Thema zuletzt beim westfälsch-lippischen Apothekertag aufs Tapet gebracht. Er könne sich Modellprojekte wie in Frankreich vorstellen, sagte er in Münster. Und dieser Vorschlag findet sich nun auch im Entwurf wieder. Es heißt, zur Verbesserung der Impfquote können Krankenkassen oder ihre Landesverbände mit Apothekern Verträge über Modellprojekte zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen vereinbaren. In den Verträgen sollen die Voraussetzungen für die Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken sowie deren Durchführung, Vergütung, Abrechnung und Dokumentation geregelt werden. Diese Modellprojekte sollen auf fünf Jahre begrenzt sein und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Soweit Berufsrecht nicht entgegensteht, könnten Apotheken, zumindest wenn es nach dem BMG geht, die Impfung in der Apotheke durchführen. Auch das Argument der Ärzteschaft, Apotheker hätten das Impfen nicht gelernt, versucht das BMG zu entkräften. Die Sicherheit der Patienten solle durch ärztliche Schulungen der Impfenden sichergestellt werden.

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Diese Schulungen sollen dem Entwurf nach insbesondere umfassen:

  • Kompetenzen zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen, einschließlich der Aufklärung und Einholung der Einwilligung,
  • Kenntnis und Beachtung von Kontraindikationen,
  • Kenntnis und Kompetenz zu Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen.

Bevor entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, sieht der Entwurf vor, dass Stellungnahmen des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts einzuholen sind. Diese Stellungnahmen seien auch zu berücksichtigen.

Dauerverordnungen für Chroniker

Und ein weiteres Überraschungsbonbon findet sich im Entwurf: Es sollen Verschreibungen eingeführt werden, die eine wiederholte Abgabe von Arzneimitteln ermöglichen. Konkret sollen Ärzte für GKV-Versicherte mit einer schwerwiegend chronischen Erkrankung Rezepte ausstellen, auf die bis zu drei Mal ein Arzneimittel abgegeben werden kann. Das soll die Ärzteschaft entlasten, heißt es. Für wen dies infrage kommt, soll der Entscheidung der Ärzte obliegen.  

Außerdem enthält der Entwurf die schon bekannten Punkte von Spahns Apothekenpaket: unter anderem die Rückkehr zur Gleichpreisigkeit, Regelungen zum Erhalt der freien Apothekenwahl, die Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds, die Möglichkeit zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen abzurechnen und eine Neuregelung des Botendienstes.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

Viel Spaß beim Impf-Shitstorm!

von Andreas Grünebaum am 26.12.2019 um 13:30 Uhr

Wie häufig lesen wir in der Zeitung von individuellen Impfreaktionen in einer Arztpraxis? Wie häufig von aufgetretenen Spritzenabszessen? All dies trifft statistisch gesehen in jeder Praxis irgendwann einmal auf. Ich möchte jedoch darauf wetten, dass auch nur eine Reaktion oder ein Abszess nach dem Spritzen in einer Apotheke, zu einer sofortigen Meldung in der Presse führen wird. Wie kann man sich nur so etwas ans Bein binden wollen, ohne noch nicht einmal eine angemessene Honorierung vereinbart zu haben? Geht es gut oder passiert etwas (Statistik!): für die Einen wird es nach Durchführung bestenfalls ein teurer PR-Gag und für die Anderen ein Disaster.

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Impfen gehört in die Arztpraxis

von J. M. L. am 10.04.2019 um 8:13 Uhr

Man bedenke auch bitte, welche horrenden Summen die Versicherungen bei den Ärzten kassieren, die sind für diese 'Eingriffe' versichert, wir Apotheker jedoch nicht! Wer kommt für die Kosten auf? Was wenn eine Impfreaktion auftritt? Was wenn sich die Wunde infiziert? Was ist mit den möglichen Impfreaktionen, es gibt immer - wenn auch im Promillebereich - ganz massive gesundheitliche Probleme! Thema: Impfung von Schwangeren, was wenn beim Impfen etwas schiefläuft? Die Kosten an Versicherungspolicen werden einen Großteil der Einnahmen verschlingen und ich habe ehrlich gesagt keine Lust, jeden Tag Anrufe zu bekommen "meine Einstichstelle ist geschwollen, gerötet und brennt - was muß ich jetzt machen"... Für die Ärzte ist Impfen Alltag, für uns ist es ein Faß ohne Boden!

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