Landgericht Berlin

Datenklau-Prozess: Bellartz-Verteidiger plädiert auf Freispruch

Berlin - 05.04.2019, 17:15 Uhr

Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz (l.) und sein Anwalt Carsten Wegner plädieren im Datenklau-Prozess auf Freispruch. Wegner kritisierte in seinem Plädoyer das Vorgehen des Gerichts. (Foto: DAZ.online)

Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz (l.) und sein Anwalt Carsten Wegner plädieren im Datenklau-Prozess auf Freispruch. Wegner kritisierte in seinem Plädoyer das Vorgehen des Gerichts. (Foto: DAZ.online)


Wegner: „Wir haben monatelang über Krümel verhandelt“

Die Schuldfrage von H. und Bellartz sind eng miteinander verknüpft. Sollte man H. keine Straftat gemäß § 202a nachweisen können, würde Bellartz auch straffrei ausgehen. Deshalb plädiert auch Wegner auf Freispruch für seinen Mandanten. Außerdem sei die Kronzeugin der Staatsanwaltschaft., H.`s Ex-Frau, nicht glaubwürdig.

In seinem umfangreichen Plädoyer, das länger als eine Stunde dauerte, übte Wegner zudem scharfe Kritik am bisherigen Prozessablauf. So wurde seiner Meinung nach vor der falschen Kammer verhandelt. Da der Fall nicht von öffentlichem Interesse sei, hätte es genügt, am Amtsgericht Tiergarten zu verhandeln.

Außerdem monierte er, dass keiner der Zeugen, deren Vernehmung er beantragt habe, geladen worden seien. Darüber hinaus sei nach über 40 Tagen immer noch unklar, welche Daten von welchen Speicherorten Bellartz ausgespäht haben soll. Und das Ministerium habe die Daten, um die es gehen solle, im eigenen Hause inzwischen gelöscht. Bereits im März sei klar gewesen, dass von den 40 Anklagepunkten nur zwei übrig bleiben würden. „Wir haben monatelang über die Krümel verhandelt“, so Wegener.

Bellartz-Verteidiger: Verfahren ist eine „Inszenierung“

Wie bereits auch in vorherigen Verhandlungstagen griff Wegner die Staatsanwaltschaft an. Der Staatsanwalt hätte vor Prozessbeginn Inhalte der Anklageschrift an die Presse durchgestochen. „Das vorliegende Verfahren ist eine Inszenierung“, betonte Wegner. Mehr als hundert Presseartikel über den Prozess mit namentlicher Nennung hätte sein Mandant über sich ergehen lassen müssen. Man wolle Bellartz als Journalist mundtot machen. Presserechtliche Verstöße im Zuge der Berichterstattung über den Prozess dagegen, wären nicht geahndet worden. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen. Er appellierte an das Gericht, aus „diesem vermeintlichen Lobbyskandal die Luft raus zu lassen“.

Wegner beantragte ferner, fünf weitere Zeugen zu vernehmen. Die Kammer wies drei der Anträge direkt ab und wandelte zwei in sogenannte Hilfsanträge um, die nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Tragen kommen können. Die Beweisaufnahme ist aus Sicht der Kammer damit abgeschlossen. Am 10. April findet der nächste Termin statt, an dem voraussichtlich das Urteil verkündet wird.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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