Bundestag

Spahn: Boni-Verbot soll auch für PKV-Versicherte gelten

Berlin - 04.04.2019, 14:00 Uhr

Rx-Boni nicht für PKV-Versicherte, kein EU-Notifizierungsverfahren: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zur geplanten Apotheken-Reform im Bundestag geäußert. (m / Foto: imago)

Rx-Boni nicht für PKV-Versicherte, kein EU-Notifizierungsverfahren: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich zur geplanten Apotheken-Reform im Bundestag geäußert. (m / Foto: imago)


Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem ersten Entwurf zu einer Apotheken-Reform. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit der Reform ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V verankern. Das ist bereits aus Eckpunktepapieren bekannt. Bis jetzt ist aber offen, wie dieses Verbot dann auch für Privatversicherte gelten soll. Am gestrigen Mittwoch äußerte sich Spahn dazu im Bundestag, ließ aber einige Fragen offen. Und: Es soll kein EU-Notifizierungsverfahren geben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte schon in den kommenden Tagen einen ersten Entwurf für eine Apotheken-Reform vorlegen. Spahn will das Rx-Boni-Verbot im SGB V und im Rahmenvertrag verankern, die bisherige Verbotsregel im Arzneimittelgesetz soll wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gestrichen werden. Gleichzeitig plant das BMG eine Reihe schützender Maßnahmen zum Erhalt der freien Apothekenwahl: Krankenkassen sollen zum Beispiel keine Verträge mit EU-Versendern abschließen dürfen und auch keine Versicherten „lotsen“. Ebenfalls enthalten im Spahn-Paket sind mehrere Anpassungen am Apotheken-honorar, unter anderem die Einführung neuer, vergüteter Dienstleistungen.

Die Kritik der Apotheker drehte sich in den vergangenen Wochen aber insbesondere um die in den Eckpunkten vorgesehenen Regelungen zur Gleichpreisigkeit. Konkret fordert die ABDA, dass das „alte“ Rx-Boni-Verbot nicht aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen wird, damit das Verbot auch für den PKV-Bereich gilt. Denn im SGB V lässt sich schließlich nur das Sozialrecht, also die Versorgung GKV-Versicherter regeln.

Gabelmann (Linke) fragt bei Spahn nach

Bei einer Fragestunde im Bundestag am gestrigen Mittwoch stellte die Linken-Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann die Frage, wie das Boni-Verbot auch für Privatversicherte gelten könnte. Spahns Antwort:


Frau Kollegin, es liegt in der Natur der Sache, dass  eine sozialrechtliche Regelung, die wir im Sozialgesetzbuch verankern, nur gesetzlich Versicherte betrifft. Durch eine höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten  Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt.“

Jens Spahn (CDU)


Spahn: Keine Notifizierung fürs Sozialrecht

Spahn geht also offenbar davon aus, dass das Boni-Verbot gewissermaßen automatisch auch für Privatversicherte gilt. Welches Urteil der Minister meint, bleibt allerdings unklar. Wahrscheinlich ist, dass er sich auf eine (erstinstanzliche und nicht rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichtes Stendal bezog, wonach DocMorris Privatpatienten keine Quittungen zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung ausstellen darf, sofern diese gewährte Boni verschweigen. Die Urteilsgründe stellen klar, dass der Versicherungsschutz der privaten Kasse sich nur auf die vom Versicherungsnehmer tatsächlich erbrachten Aufwendungen erstreckt. Die Versicherten müssen Boni also durchreichen – sie selbst dürfen sie nicht behalten. Das Urteil legt auch dar, dass DocMorris seine Kunden mit solchen Quittungen sogar zum Betrug ihrer Versicherung anstiften könnte – allerdings kam es im besagten Fall gar nicht zu einem Betrug, weil der Beleg nicht bei der Versicherung eingereicht wurde. Und eine versuchte Anstiftung zum Betrug ist nicht strafbar. Eine „höchstrichterliche“ Entscheidung, wie Spahn es darstellt, ist dieses Urteil jedenfalls nicht. 

Die Fragestunde im Bundestag förderte aber noch eine weitere, interessante Aussage zutage. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, fragte Spahn, ob für seine geplante Apotheken-Reform ein sogenanntes EU-Notifizierungsverfahren notwendig sei. Zur Erinnerung: Bei einem solchen Verfahren muss ein Mitgliedstaat das jeweilige Gesetzesvorhaben den anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission vorstellen, um denen die Chance auf eine Kommentierung zu geben. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich dafür ausgesprochen, dieses langwierige Verfahren auch bei der Apotheken-Reform vorzuschalten.

Doch auch hier wiegelte Spahn ab. Er finde den Gedanken schon „vom Ansatz her“ falsch, antwortete der Minister. Wörtlich sagte er:


Denn wenn wir über Notifizierung reden, reden wir über den Binnenmarkt. Es geht aber nicht um eine Regelung für den Binnenmarkt. Wir regeln das im Sozialgesetzbuch. Wir schaffen keine Regelung für den Markt, sondern für gesetzlich Versicherte. Damit ist das eine sozialrechtliche Regelung. Jede unnötige Notifizierung würde aus unserer Sicht einen Eindruck erwecken, der nicht richtig ist, und damit möglicherweise zu einer rechtlichen Angreifbarkeit führen, die aus unserer Sicht auch nicht richtig wäre. Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht, und das sollte es nach meiner festen Überzeugung an dieser Stelle auch bleiben.“

Jens Spahn (CDU)




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

...

von Christian Springob am 04.04.2019 um 19:09 Uhr

Alle Eventualitäten werden selbstbewusst abgeschmettert. Dabei ist es doch so klar wie Kloßbrühe, dass DocMorris bei den Privatversicherten und vermutlich auch bei den GKVlern weiterhin sehr erfinderisch sein wird und letztlich auch die Preisverankerung im SGB vor den EU-Gerichtshof bringen wird.
Spahns Gesetz ist dazu gemacht, Angriffsflächen für DocMorris zu bieten. Das hat er wahrscheinlich Max Müller versprochen.
Nach dem Werdegang Spahns und dem Gerangel um das RX-Versandverbot ist es für mich offensichtlich, dass Spahn etwas im Schilde führt. Der Begriff Apothekenreform passt recht gut. Es geht ihm nämlich um eine Reformierung des Apothekensystems hin zu Konsorten a la Doc Morris.

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