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Bundestag
Spahn: Boni-Verbot soll auch für PKV-Versicherte gelten
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem ersten Entwurf zu einer Apotheken-Reform. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit der Reform ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer im SGB V verankern. Das ist bereits aus Eckpunktepapieren bekannt. Bis jetzt ist aber offen, wie dieses Verbot dann auch für Privatversicherte gelten soll. Am gestrigen Mittwoch äußerte sich Spahn dazu im Bundestag, ließ aber einige Fragen offen. Und: Es soll kein EU-Notifizierungsverfahren geben.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte schon in den kommenden Tagen einen ersten Entwurf für eine Apotheken-Reform vorlegen. Spahn will das Rx-Boni-Verbot im SGB V und im Rahmenvertrag verankern, die bisherige Verbotsregel im Arzneimittelgesetz soll wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gestrichen werden. Gleichzeitig plant das BMG eine Reihe schützender Maßnahmen zum Erhalt der freien Apothekenwahl: Krankenkassen sollen zum Beispiel keine Verträge mit EU-Versendern abschließen dürfen und auch keine Versicherten „lotsen“. Ebenfalls enthalten im Spahn-Paket sind mehrere Anpassungen am Apotheken-honorar, unter anderem die Einführung neuer, vergüteter Dienstleistungen.
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Die Kritik der Apotheker drehte sich in den vergangenen Wochen aber insbesondere um die in den Eckpunkten vorgesehenen Regelungen zur Gleichpreisigkeit. Konkret fordert die ABDA, dass das „alte“ Rx-Boni-Verbot nicht aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen wird, damit das Verbot auch für den PKV-Bereich gilt. Denn im SGB V lässt sich schließlich nur das Sozialrecht, also die Versorgung GKV-Versicherter regeln.
Gabelmann (Linke) fragt bei Spahn nach
Bei einer Fragestunde im Bundestag am gestrigen Mittwoch stellte die Linken-Arzneimittelexpertin und Apothekerin Sylvia Gabelmann die Frage, wie das Boni-Verbot auch für Privatversicherte gelten könnte. Spahns Antwort:
Frau Kollegin, es liegt in der Natur der Sache, dass eine sozialrechtliche Regelung, die wir im Sozialgesetzbuch verankern, nur gesetzlich Versicherte betrifft. Durch eine höchstrichterliche Entscheidung ist aber jüngst festgelegt worden – ich glaube, gestern oder vorgestern –, dass, wenn Privatversicherte von ihrer Apotheke einen Bonus erhalten, dieser bei der Erstattung durch die Privatversicherung abgezogen werden muss und nicht erstattet werden kann. Der Bonus muss ausdrücklich genannt und abgezogen werden, weil im Versicherungsvertrag mit dem privaten Versicherungsunternehmen festgelegt ist, dass nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten sind. So ist indirekt auch dieser Bereich geregelt.“
Spahn: Keine Notifizierung fürs Sozialrecht
Spahn geht also offenbar davon aus, dass das Boni-Verbot
gewissermaßen automatisch auch für Privatversicherte gilt. Welches Urteil der
Minister meint, bleibt allerdings unklar. Wahrscheinlich ist, dass er sich auf
eine (erstinstanzliche und nicht rechtskräftige) Entscheidung des Landgerichtes Stendal bezog, wonach DocMorris
Privatpatienten keine Quittungen zur Vorlage bei ihrer Krankenversicherung
ausstellen darf, sofern diese gewährte Boni verschweigen. Die
Urteilsgründe stellen klar, dass der Versicherungsschutz der
privaten Kasse sich nur auf die vom Versicherungsnehmer tatsächlich
erbrachten Aufwendungen erstreckt. Die Versicherten müssen Boni also durchreichen – sie selbst dürfen sie nicht behalten. Das Urteil legt auch dar, dass DocMorris seine Kunden mit solchen Quittungen
sogar zum Betrug ihrer Versicherung anstiften könnte – allerdings kam es im besagten Fall gar nicht zu einem Betrug, weil der Beleg nicht bei der Versicherung eingereicht wurde. Und eine versuchte Anstiftung zum Betrug ist nicht strafbar. Eine „höchstrichterliche“ Entscheidung,
wie Spahn es darstellt, ist dieses Urteil jedenfalls nicht.
Die Fragestunde im Bundestag förderte aber noch eine weitere, interessante Aussage zutage. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Christine Aschenberg-Dugnus, fragte Spahn, ob für seine geplante Apotheken-Reform ein sogenanntes EU-Notifizierungsverfahren notwendig sei. Zur Erinnerung: Bei einem solchen Verfahren muss ein Mitgliedstaat das jeweilige Gesetzesvorhaben den anderen Mitgliedstaaten und der EU-Kommission vorstellen, um denen die Chance auf eine Kommentierung zu geben. Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich dafür ausgesprochen, dieses langwierige Verfahren auch bei der Apotheken-Reform vorzuschalten.
Doch auch hier wiegelte Spahn ab. Er finde den Gedanken schon „vom Ansatz her“ falsch, antwortete der Minister. Wörtlich sagte er:
Denn wenn wir über Notifizierung reden, reden wir über den Binnenmarkt. Es geht aber nicht um eine Regelung für den Binnenmarkt. Wir regeln das im Sozialgesetzbuch. Wir schaffen keine Regelung für den Markt, sondern für gesetzlich Versicherte. Damit ist das eine sozialrechtliche Regelung. Jede unnötige Notifizierung würde aus unserer Sicht einen Eindruck erwecken, der nicht richtig ist, und damit möglicherweise zu einer rechtlichen Angreifbarkeit führen, die aus unserer Sicht auch nicht richtig wäre. Sozialrecht ist Mitgliedstaatsrecht, und das sollte es nach meiner festen Überzeugung an dieser Stelle auch bleiben.“
1 Kommentar
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von Christian Springob am 04.04.2019 um 19:09 Uhr
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