BfArM-Ausschreibung

Geht’s doch voran bei „Cannabis made in Germany“?

Berlin - 04.04.2019, 12:45 Uhr

Grünes Licht für den deutschen Medizinalhanfanbau? Seit dem gestrigen Mittwoch wissen die Bewerber der Ausschreibung zumindest, woran sie sind. (c / Foto: imago)

Grünes Licht für den deutschen Medizinalhanfanbau? Seit dem gestrigen Mittwoch wissen die Bewerber der Ausschreibung zumindest, woran sie sind. (c / Foto: imago)


Beim Vergabeverfahren für den deutschen Medizinalhanfanbau scheint es Fortschritte zu geben. Nach Informationen von DAZ.online hat das BfArM die Anbaubewerber am gestrigen Mittwoch benachrichtigt, ob eine Zuschlagserteilung beabsichtigt ist oder nicht. Damit könnte die erste Ernte im vierten Quartal 2020 vielleicht doch klappen. 

Zartes Pflänzchen Hoffnung für Cannabispatienten: Am gestrigen Mittwoch haben die 79 Unternehmen, die sich auf die BfArM-Ausschreibung für den deutschen Medizinalhanfanbau beworben haben, offenbar erfahren, woran sie sind. Dies bestätigte das BfArM gegenüber DAZ.online.

Bewerber erhalten Wasserstandsmeldung

Gemeint sind Benachrichtigungen gemäß § 134 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Laut GWB müssen öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote voraussichtlich nicht zum Tragen kommen sollen, unverzüglich darüber informieren, weshalb nicht und welche Unternehmen die Zuschläge voraussichtlich wann erhalten.

Laut GWB kann das BfArM die Zuschläge an die „Gewinner“ frühestens 15 Tage nach dem Versandtag der Informationen erteilen, beziehungsweise zehn Tage, wenn die Bieter auf elektronischem Weg benachrichtigt wurden.

Zuschläge ab Mitte April möglich

Unter der Annahme, dass die Behörde die Bieter per Mail informiert hat und Werktage für die Fristberechnung herangezogen wurden, könnten die Vertragsabschlüsse beispielsweise ab dem 17. April erfolgen. In den Angebotsblättern, die zuletzt vor Bewerbungsschluss im Dezember 2018 auf der Vergabeseite zu finden waren, war der 25. April als Termin für die Zuschlagserteilung vermerkt.

Unter den Bewerbern befinden sich unter anderem kanadische Konzerne mit deutschen Niederlassungen, wie beispielsweise Wayland oder Aphria, sowie auch kleinere Firmen aus Deutschland wie das Unternehmen Lexamed, das im vergangenen Jahr gegen das BfArM erfolgreich geklagt hatte. Welche von den 79 Bietern am gestrigen Mittwoch eine gute oder eher nicht so gute Nachricht bekommen haben, ist derzeit noch nicht offiziell bekannt.*

--------------------------------------------------------------------------------------------

Anmerkung der Redaktion 4.4.2019 - 14:30: Einem Medienbericht zufolge soll es sich bei den Gewinnern um die kandadischen Unternehmen Aphria, Aurora und der deutschen Firma Demecan handeln.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.