Teils Verbindungen zu Zyto-Apotheker

Razzien in Arztpraxen und Privaträumen wegen Korruptionsverdachts

Karlsruhe - 02.04.2019, 10:15 Uhr

In Nordrhein-Westfalen gab es Razzien in Arztpraxen und privaten Objekten, die Durchsuchungen könnten mit dem verurteilten Zyto-Apotheker Peter S. zu tun haben. (s / Foto: hfd)

In Nordrhein-Westfalen gab es Razzien in Arztpraxen und privaten Objekten, die Durchsuchungen könnten mit dem verurteilten Zyto-Apotheker Peter S. zu tun haben. (s / Foto: hfd)


Nordrhein-westfälische Ermittlungsbehörden haben im März mehrere Objekte durchsucht: Ärzte und weitere Beschuldigte stehen unter Korruptionsverdacht. Es gibt teils Verbindungen zum Bottroper Zyto-Apotheker Peter S., der möglicherweise durch Sponsoringgelder Einfluss auf das Verhalten von Ärzten genommen hat. Außerdem soll der hauptbeschuldigte Arzt von einem Krankenhaus womöglich illegale Vorteile erhalten haben.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat – wie zuerst bei Zeit Online berichtet – zusammen mit dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Mitte März eine Razzia in 19 Geschäftsräumen, sechs Privatwohnungen, zwei Steuerberaterbüros und weiteren Nebenräumen durchgeführt. Es sei eine Vielzahl von Unterlagen und Datenträgern aufgefunden worden, erklärte ein Pressesprecher der Staatsanwaltschaft. Diese würden nun gesichtet.

Die bereits im Februar 2018 aufgenommenen Ermittlungen gegen drei Ärzte sowie drei weitere Beschuldigte gehen auf eine Strafanzeige einer Privatperson zurück. Ein Teil der Ärzte hatte laut Staatsanwaltschaft Geschäftsbeziehungen zum Bottroper Zyto-Apotheker Peter S., der laut Urteil des Landgerichts Essen über Jahre verdünnte Krebsmedikamente an Arztpraxen ausgeliefert hatte. Den sechs Personen wird Korruption vorgeworfen: Seit dem Jahr 2016 sind Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitsweisen strafbar, sie können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Laut dem Pressesprecher wird außerdem geprüft, ob die Beschuldigten zuvor Abrechnungsbetrug begangen haben.

Es besteht der Anfangsverdacht, dass der Hauptbeschuldigte Unternehmen, mit denen er in Geschäftsbeziehungen stand, „zu Zahlungen von sogenannten Sponsoringgeldern zugunsten einer im Gesundheitsbereich tätigen Gesellschaft veranlasste", erklärte der Sprecher. Dies könnte den Apotheker Peter S. betreffen, der einen Kongress, den der hauptbeschuldigte Arzt mitveranstaltete, mit mindestens 15.000 Euro unterstützt haben soll. Außerdem soll der Mediziner einem Krankenhaus Patienten zugeführt und von dieser Klinik illegale Vorteile erhalten haben. „Hierbei soll es sich um unentgeltliche Bereitstellung von Arbeitsräumen und Personal handeln“, erklärte der Sprecher.

Fragwürdige Praktiken des verurteilten Zyto-Apothekers

Bei letzterem Vorwurf sind keine Zusammenhänge mit dem Apotheker S. erkennbar. „Es liegen keinerlei Erkenntnisse dafür vor, dass die Beschuldigten von gepanschten Krebsmedikamente wussten“, betonte der Pressesprecher. Zur Identität der Beschuldigten nahm er keine Stellung. DAZ.online liegen Informationen zur Identität des Hauptbeschuldigten vor. „Zu Fragen des Anfangsverdachts äußern wir uns gegenüber der Staatsanwaltschaft“, erklärte dessen Kanzlei. Die Verteidiger von Peter S. gaben auf Anfrage keine Stellungnahme ab.

Schon während des Prozesses gegen den Pharmazeuten waren vor dem Landgereicht Essen fragwürdige Praktiken bekanntgeworden: So hat S. laut Zeugenaussagen im Jahr 2014 die Weihnachtsfeier eines anderen Arztes finanziert, mit dem er eng zusammengearbeitet hatte. Diese lag jedoch vor Einführung des neuen Straftatbestands für Korruption im Gesundheitswesen. In Bezug auf möglicherweise vergünstigte Praxisbedarf-Lieferungen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, da eine Zeugin frühere Vorwürfe nicht konkretisierte, sondern erklärte, sie sei missverstanden worden.

Die Verteidigung von S. erklärte außerdem selbst vor Gericht, dass der Apotheker einem Pharmareferenten von Hexal wertvolle Küchenmöbel finanziert habe. Auch in diesem Fall stellte die Staatsanwaltschaft später ihre Ermittlungen ein, da sich nicht feststellen ließ, ob es eine Gegenleistung gegeben hat. Für den Pharmareferenten hatte der Fall jedoch weitere Konsequenzen: Hexal kündigte ihm fristlos, er scheiterte vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage. In diesem Prozess hatte er erklärt, er habe S. das Geld für die Kücheneinrichtung zurückgeben wollen, doch dies sei ihm „trotz mehrfacher Versuche“ letztlich aufgrund der Inhaftierung des Apothekers nicht möglich gewesen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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