Teils Verbindungen zu Zyto-Apotheker

Razzien in Arztpraxen und Privaträumen wegen Korruptionsverdachts

Karlsruhe - 02.04.2019, 10:15 Uhr

In Nordrhein-Westfalen gab es Razzien in Arztpraxen und privaten Objekten, die Durchsuchungen könnten mit dem verurteilten Zyto-Apotheker Peter S. zu tun haben. (s / Foto: hfd)

In Nordrhein-Westfalen gab es Razzien in Arztpraxen und privaten Objekten, die Durchsuchungen könnten mit dem verurteilten Zyto-Apotheker Peter S. zu tun haben. (s / Foto: hfd)


Fragwürdige Praktiken des verurteilten Zyto-Apothekers

Bei letzterem Vorwurf sind keine Zusammenhänge mit dem Apotheker S. erkennbar. „Es liegen keinerlei Erkenntnisse dafür vor, dass die Beschuldigten von gepanschten Krebsmedikamente wussten“, betonte der Pressesprecher. Zur Identität der Beschuldigten nahm er keine Stellung. DAZ.online liegen Informationen zur Identität des Hauptbeschuldigten vor. „Zu Fragen des Anfangsverdachts äußern wir uns gegenüber der Staatsanwaltschaft“, erklärte dessen Kanzlei. Die Verteidiger von Peter S. gaben auf Anfrage keine Stellungnahme ab.

Schon während des Prozesses gegen den Pharmazeuten waren vor dem Landgereicht Essen fragwürdige Praktiken bekanntgeworden: So hat S. laut Zeugenaussagen im Jahr 2014 die Weihnachtsfeier eines anderen Arztes finanziert, mit dem er eng zusammengearbeitet hatte. Diese lag jedoch vor Einführung des neuen Straftatbestands für Korruption im Gesundheitswesen. In Bezug auf möglicherweise vergünstigte Praxisbedarf-Lieferungen stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, da eine Zeugin frühere Vorwürfe nicht konkretisierte, sondern erklärte, sie sei missverstanden worden.

Die Verteidigung von S. erklärte außerdem selbst vor Gericht, dass der Apotheker einem Pharmareferenten von Hexal wertvolle Küchenmöbel finanziert habe. Auch in diesem Fall stellte die Staatsanwaltschaft später ihre Ermittlungen ein, da sich nicht feststellen ließ, ob es eine Gegenleistung gegeben hat. Für den Pharmareferenten hatte der Fall jedoch weitere Konsequenzen: Hexal kündigte ihm fristlos, er scheiterte vor Gericht mit einer Kündigungsschutzklage. In diesem Prozess hatte er erklärt, er habe S. das Geld für die Kücheneinrichtung zurückgeben wollen, doch dies sei ihm „trotz mehrfacher Versuche“ letztlich aufgrund der Inhaftierung des Apothekers nicht möglich gewesen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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