Pläne der Bundesapothekerkammer

Diese pharmazeutischen Dienstleistungen könnten es werden

Berlin - 02.04.2019, 17:45 Uhr

Bald soll es in Apotheken vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben. Aber welche könnten das sein? Erste Pläne der Bundesapothekerkammer dazu liegen nun vor. (Foto: imago)

Bald soll es in Apotheken vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben. Aber welche könnten das sein? Erste Pläne der Bundesapothekerkammer dazu liegen nun vor. (Foto: imago)


Seit Jahren lobbyiert die ABDA dafür, dass Apotheker vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten können. Mit dem von der Großen Koalition geplanten Apothekengesetz soll das nun umgesetzt werden. Die Frage ist nur: Welche Dienstleistungen sollen es werden? Die Bundesapothekerkammer hat sich mit dieser Frage befasst und erste Leistungen definiert, die man der Politik vorschlagen könnte. So richtig zufrieden scheinen damit aber nicht alle Landesapothekerkammern zu sein.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in seinen Reform-Eckpunkten für den Apothekenmarkt das aufgeschrieben, wofür die ABDA seit Jahren kämpft: Die Apotheker sollen erstmals pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür von den Kassen vergütet werden. Mehr noch – die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Bislang war dies sogar verboten. Die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen intervenierten teils, wenn solche Selektivverträge mit Apothekern bestanden, weil es im SGB V keine Grundlage dafür gab.

Nun soll es – wie für die Notdienstpauschale – einen Fonds geben. In diesen Fonds soll pro abgegebener Packung ein fixer Cent-Beitrag eingezahlt werden. Für jede erbrachte Leistung werden die Pharmazeuten dann aus dem Fonds vergütet. Nur: Welche Leistungen könnten das sein? Viele Landesapothekerkammern haben mit regionalen pharmazeutischen Projekten wichtige und gute Erfahrungen gesammelt. Mit dem geplanten Apothekenpaket stellt sich nun aber die Frage: Welche Leistungen könnten alle Apotheken in ganz Deutschland gesichert anbieten? Schließlich sollen nicht bestimmte Apotheken bevorzugt werden.

Vorschläge der BAK vorgelegt

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat versucht, diese Frage in den vergangenen Wochen zu beantworten. BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer hatte bereits erklärt, dass die BAK Leistungen bewertet und kategorisiert habe. In der vergangenen Woche fand dann in Berlin ein „Werkstatt-Gespräch“ statt, bei dem die Spitzen aller Landesapothekerkammern zusammenkamen, um über die von der BAK definierten pharmazeutischen Dienstleistungen zu diskutieren. Nach Informationen von DAZ.online soll die BAK den Kammern eine Arbeitsgrundlage vorgelegt haben, über die dann in Workshops diskutiert wurde. Konkret haben die Apotheker über drei „Leistungsblöcke“ gesprochen, die in den Apotheken angeboten werden könnten.

Medikationsanalysen, Pflegebedürftige, Screenings

  1. Medikationsanalysen. Die ABDA hatte 2014 bereits ein „Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement“ veröffentlicht. Auf dieser Basis soll diskutiert worden sein. Konkret peilt die BAK an, die sogenannte „Medikationsanalyse 2a“ als Leistung der Politik vorzuschlagen. Dabei geht es um eine erweiterte Analyse, an deren Ende ein Patientengespräch steht. Der Apotheker kann dabei zunächst einen sogenannten Brown-Bag-Check durchführen, bei dem der Patient alle Präparate (auch OTC!) in die Apotheke bringt. Der Apotheker führt die Analyse durch und bietet dem Patienten ein abschließendes Gespräch an, in dem er auf eventuelle Wechselwirkungen, Interaktionen, Doppelmedikation oder andere Probleme eingeht.

  2. Arzneimittelberatung bei Pflegebedürftigen. Die BAK will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wohl auch anbieten, ambulante Pflegedienste zu entlasten. Konkret wurde in der vergangenen Woche darüber diskutiert, ob und wie Apotheker Pflegebedürftigen und an die eigene Wohnung gebundenen Patienten mit der Arzneimitteltherapie helfen können. Auch hier soll es um Medikationsanalysen gehen: Bei einem ersten Hausbesuch könnte die pharmazeutische Fachkraft den Brown-Bag-Check vornehmen, die Analyse würde dann in der Apotheke erfolgen und das Beratungsgespräch wieder im Zuhause des Patienten. Ebenfalls helfen könnten Apotheker beim Stellen der Medikamente.

  3. Screenings. In vielen Ländern ist das bereits geübte Praxis, auch in einigen Apotheken hierzulande werden einige Tests bereits angeboten, aber eben nicht vergütet: Apotheker messen den Blutzucker, überprüfen den Blutdruck oder führen Streptokokken-Tests durch. Die BAK soll auch diese Versorgungsvariante vorgestellt haben.

DAZ.online hat auch bei der ABDA nach den Ergebnissen des Werkstattgesprächs nachgefragt. Ein Sprecher wollte zwar nichts Konkretes verraten, bestätigte aber beispielsweise, dass die Medikationsanalyse eine zentrale Rolle spielen werde. Wörtlich erklärte der ABDA-Sprecher:


Die ABDA arbeitet schon seit Jahren an der Definition von pharmazeutischen Dienstleistungen. Ein Element dieses Prozesses ist das Grundsatzpapier zur Medikationsanalyse und zum Medikationsmanagement aus dem Jahr 2014. Auch bei dem Werkstattgespräch der Bundesapothekerkammer ging es um pharmazeutische Dienstleistungen, die durch die Apotheke erbracht werden könnten. Aber bei einem Werkstattgespräch werden keine Beschlüsse gefällt, es gibt daher keine formalen Festlegungen. Vielmehr ist das Werkstattgespräch Teil eines kontinuierlichen Prozesses, bei dem wir uns mit pharmazeutischen Dienstleistungen beschäftigen. Klar ist aber, dass eine Dienstleistung ganz vorne mit dabei ist: die Medikationsanalyse. Konkrete Vorschläge für Dienstleistungen legen wir auf den Tisch, wenn wir wissen, wie die gesetzliche Grundlage dafür ausgestaltet wird.“

ABDA-Sprecher


Chancen und Sorgen

Hört man sich in den Landesapothekerkammern um, hört man positive, aber auch negative Stimmen zum aktuellen Zwischenstand beim Thema pharmazeutische Dienstleistungen. Einige Kammervertreter freuen sich, dass nun endlich Bewegung in eine Sache kommt, die sich in den vergangenen Jahren nach dem EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung nur sehr wenig bis gar nicht weiterbewegt hatte. In Sachsen und Thüringen praktizieren die Apotheker gemeinsam mit der AOK Plus bereits seit Jahren ein ausführliches, digitalisiertes Medikationsmanagement – auf Bundesebene ist man aber noch weit davon entfernt. Die Apotheker hoffen nun, hier einen Schritt voranzukommen.

Gleichzeitig gibt es aber auch Sorgen im Kammerlager. Können wirklich alle Apotheken Leistungen aus diesen drei „Blöcken“ ohne Weiteres anbieten? ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hatte nach der letzten ABDA-Mitgliederversammlung im Januar gesagt, dass es der ABDA wichtig sei, möglichst alle Apotheken bei den pharmazeutischen Dienstleistungen mitzunehmen. Aber kann auch jede Apotheke aus dem Stand Medikationsanalysen bei Pflegebedürftigen anbieten? Haben die Apotheker dafür überhaupt Zeit und das nötige Fachpersonal?

Wie hoch muss die Vergütung sein?

Natürlich wird auch über die Vergütung diskutiert: Sehr genau haben die Kammerspitzen in der vergangenen Woche dem Vernehmen nach durchgerechnet, was solche pharmazeutischen Hausbesuche oder auch ein Brown-Bag-Check in der Apotheke zeitlich bedeuten würden: Wie lange müsste man eine Fachkraft entbehren? Was bedeutet das für die verbleibende Arbeit in der Offizin? Und wie hoch müsste die Vergütung sein, um diesen zeitlichen „Verlust“ wettzumachen? Die gleichen Fragen gelten natürlich für die Screenings und die Medikationschecks in der Apotheke – auch in diesen Fällen wird eine Fachkraft abgestellt werden müssen.

Nach Informationen von DAZ.online gibt es nun einige Kammern, die sich noch niedrigschwelligere Leistungen wünschen – also Services, die wirklich jede Apotheke anbieten kann, ohne gleich den Offizin-Alltag aufsprengen zu müssen. Gesprochen wurde beispielsweise über eine zusätzliche Vergütung für das Erklären von Asthma-Inhalatoren, aber auch über ein Nicht-Abgabe-Honorar: Stellt eine Apotheker beispielsweise eine Doppelverordnung fest, kontaktiert den Arzt oder gibt ein Präparat wegen pharmazeutischer Bedenken nicht ab, könnte ebenfalls ein Zusatzhonorar gezahlt werden.



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7 Kommentare

WhatsApp aus der „Braunen Tüte“ ...

von Christian Timme am 02.04.2019 um 23:07 Uhr

Wenn die BAK jetzt noch mal 37 Jahre für die Digitalversion benötigt ... wird alles gut ... versprochen.

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Falsche Reihenfolge.

von Reinhard Rodiger am 02.04.2019 um 21:47 Uhr

Solange die heutige Leistung politisch missbraucht d.h. nicht angemessen anerkannt wird, ist das Anbieten von Leistungen ohne wirtschaftliche Fundierung eine Aufforderung zum Untergang. Überall sind solche Vorhaben gedeckelt und dienen kapitalgestützter Verdrängung. Es liegt doch auf der Hand, dass zuerst der Nutzen durch bereits durchgeführte Tätigkeiten
gesehen werden muss bevor er durch einige Elitetätigkeiten
nachgewiesen werden kann.Elite deswegen,weil offensichtlich ist, dass breitflächige Finanzierung gar nicht vorgesehen ist. Vielmehr nutzt die Politik die falsche Reihenfolge schamlos aus. Der Handel ist eben immer erpressbar, besonders von den eigenen Leuten. Die erhöhen die Grundkosten und möchten das das steigern.Destruktives Druckmittel sind Selektivverträge.
Ohne ein nachvollziehbares KONZEPT auf Basis wirtschaftlicher Tragfähigkeit wird die Politik weiter mit uns spielen. Sie wird ja auch dazu eingeladen.

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Brown bag ...

von gabriela aures am 02.04.2019 um 20:59 Uhr

....heißt ZWEI Gesprächstermine mit dem Patienten/Kunden oder Angehörigen PLUS Analyse nebst evtl. Rücksprachen mit den Ärzten.

Aufwand sicher nicht unter 2 Stunden - was wird die BAK fordern ?
Mit großem Glück wird "Kostendeckung" angestrebt, von "Verdienst" war ja nie die Rede. Und überhaupt ist das so ein Seelenbalsam, da KANN/DARF man ja gar nicht an den schnöden Mammon denken !

Auf auf - heilberuflich in die Miesen !

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Leistungen

von Anita Peter am 02.04.2019 um 19:35 Uhr

Wie wäre es, wenn mit dem Geld jetzt erstmal die ganzen Leistungen vergütet werden, die wir umsonst erbringen?

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Vergütung für Mehrarbeit auf oder unter Selbstkosten?

von Andreas Grünebaum am 02.04.2019 um 18:34 Uhr

Dieses Zitat spricht schon Bände: "Und wie hoch müsste die Vergütung sein, um diesen zeitlichen „Verlust“ wettzumachen?"

Es geht doch nicht um eine Vergütung von zusätzlichen Kosten, sondern um einen Mehrertrag für die Apotheke und deren Inhaber. Alleine schon der Personalaufwand für einen "Brown-Bag-Chek" ist unabsehbar. Wenn die zu "checkende" Person auch noch hohen Konversationsbedarf hat, kann das schon mal eine halbe Stunde dauern. Dazu noch der enorme zeitliche Aufwand bei einer Beratung am Krankenbett. Da landen wir selbst bei Beratung durch eine PTA ohne weiteren Ertrag der Apotheke locker bei 17 (Inhouse bei 30 Minuten Taktung) bis 36 (vor Ort) Euro Brutto pro Beratung. Davon erhielte die Apotheke Netto nach Abzug MwSt. 14,30 bzw. 30,25 Euro als Vergütung, ohne dass ein Beitrag für den Apothekenbetrieb und Unternehmerlohn erbracht wurde.
Es ist nicht weiter schwer auszurechnen, dass ein Gesundheitsfond für diese Leistung mit wenigstens einer Milliarde Euro auszustatten wäre, um dies auch nur einem Teil der Versicherten flächendeckend anbieten zu können.

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AW: Vergütung für Mehrarbeit auf oder

von gabriela aures am 02.04.2019 um 21:09 Uhr

Dazu hat ja Reinhard Herzog bereits vor ca. 6-7 Jahren eine Modellrechnung aufgestellt . Mittlerweile dürften die Kosten natürlich noch höher liegen.
Die Kassen werden es niemals zahlen und die ABDA wird die Kosten sowieso niemals als Minimalstforderung anerkennen .
Hat ja keiner von "den Guten"(=Offiziellen) ausgerechnet .

Den Offizin-Alltag nicht aufsprengen, niedrigschwellige Leistungen anbieten

von Armin Spychalski am 02.04.2019 um 18:28 Uhr

Guter Ansatz, bitte weiterverfolgen! Hausbesuche sind für kleine und Kleinst-Apotheken sicher nicht praktikabel. Brown bag Reviews sind ne feine Sache, wenn wir einen Wartebereich für die Offizinkunden einführen. Moment, der Herr Chefapotheker muss noch sein Anamnesegespräch beenden. Kunden, die wie Patienten beim Arzt, WARTEN (ein böses Wort!) - ein Traum..

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