Zyto-Skandal in Bottrop

Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter für Zyto-Apotheker Peter S.

Karlsruhe - 29.03.2019, 09:00 Uhr

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)


Im Prozess gegen den Bottroper Pharmazeuten Peter S. geht es um viel Geld: Das Landgericht Essen hatte eine Einziehung von 17 Millionen Euro angeordnet. Offenbar hat S. jedoch nicht ausreichend Vermögen. Das Amtsgericht Essen hat nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Im Skandal um den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. hat das Amtsgericht Essen auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft am vergangenen Dienstag den Rechtsanwalt Klaus Siemon als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. „Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam“, erklärt das Gericht. Den Schuldnern des Apothekers wird verboten, an ihn zu zahlen. „Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen“, erklärt das Gericht. „Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.“

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren untersagt das Gericht gleichzeitig Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einzelner Personen – diese sollen gegebenenfalls Teil des Insolvenzverfahrens werden. Auch die Vollziehung von Vermögensarresten oder einstweiligen Verfügungen gegen den Schuldner untersagt das Gericht, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – und stellt bereits begonnene Maßnahmen einstweilen ein.

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Wie auch seine Eltern war S. sehr vermögend, die Apotheke hatte er von ihnen übernommen. „Zu keinem Zeitpunkt hatte er Liquiditätsschwierigkeiten“, heißt es im Urteil des Landgerichts Essen, das ihn im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt hat. Inzwischen ist von seinem Wohlstand aber offenbar wenig übrig, viele Eigentumsgegenstände ließ die Staatsanwaltschaft sichern.

Rezepturen im Wert von 56 Millionen Euro illegal abgerechnet? 

Die Bottroper Zyto-Apotheke übertrug S. allerdings knapp zwei Monate nach seiner Inhaftierung seiner Mutter zurück – diese hatte sich ein entsprechendes Recht einräumen lassen für den Fall, dass ihr Sohn die Apotheke verkaufen möchte. Nebenkläger bezweifeln jedoch die Rechtmäßigkeit der Rückübertragung: Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung mit der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseiteschafft, kann nach § 288 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nach Informationen von DAZ.online läuft gegen den Notar, der die Rückübertragung beurkundet hat, ein Ermittlungsverfahren.

Und nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Essen geht es noch um deutlich mehr Geld, als das Landgericht Essen es in seinem Urteil festgestellt hat: Die Richter hatten aufgrund einer Schätzung geurteilt, dass S. gut 14.000 Rezepturen gefälscht habe. Anders als das Gericht ist die Staatsanwaltschaft jedoch davon überzeugt, dass S. schon aufgrund von möglichen Hygiene- und Dokumentationsmängeln insgesamt rund 62.000 Rezepturen illegal bei Krankenkassen abgerechnet hat. Deren Gesamtwert beträgt laut Staatsanwaltschaft ungefähr 56 Millionen Euro. Derzeit geht der Prozess zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, welcher hierüber entscheiden soll.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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