Zyto-Skandal in Bottrop

Gericht bestellt vorläufigen Insolvenzverwalter für Zyto-Apotheker Peter S.

Karlsruhe - 29.03.2019, 09:00 Uhr

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)

Zyto-Apotheker Peter S. im Gerichtssaal. Wo ist sein früheres Vermögen? Die Staatsanwaltschaft hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. (m / Foto: imago / biky)


Rezepturen im Wert von 56 Millionen Euro illegal abgerechnet? 

Die Bottroper Zyto-Apotheke übertrug S. allerdings knapp zwei Monate nach seiner Inhaftierung seiner Mutter zurück – diese hatte sich ein entsprechendes Recht einräumen lassen für den Fall, dass ihr Sohn die Apotheke verkaufen möchte. Nebenkläger bezweifeln jedoch die Rechtmäßigkeit der Rückübertragung: Wer bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung mit der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens veräußert oder beiseiteschafft, kann nach § 288 des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Nach Informationen von DAZ.online läuft gegen den Notar, der die Rückübertragung beurkundet hat, ein Ermittlungsverfahren.

Und nach Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Essen geht es noch um deutlich mehr Geld, als das Landgericht Essen es in seinem Urteil festgestellt hat: Die Richter hatten aufgrund einer Schätzung geurteilt, dass S. gut 14.000 Rezepturen gefälscht habe. Anders als das Gericht ist die Staatsanwaltschaft jedoch davon überzeugt, dass S. schon aufgrund von möglichen Hygiene- und Dokumentationsmängeln insgesamt rund 62.000 Rezepturen illegal bei Krankenkassen abgerechnet hat. Deren Gesamtwert beträgt laut Staatsanwaltschaft ungefähr 56 Millionen Euro. Derzeit geht der Prozess zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe, welcher hierüber entscheiden soll.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.