Rheinland-Pfalz

Apotheker, Ärzte und Kassen regeln Grippeimpfstoffversorgung

Berlin - 27.03.2019, 15:00 Uhr

Wird in der kommenden Saison eine sichere Versorgung mit Grippeimpfstoffen gelingen? ( r / Foto: REDPIXEL / stock.adobe.com)

Wird in der kommenden Saison eine sichere Versorgung mit Grippeimpfstoffen gelingen? ( r / Foto: REDPIXEL / stock.adobe.com)


Ärzte sollen auch künftig generisch verordnen

Laut KV wird sich die Frist für die Vorbestellungen bei den pharmazeutischen Unternehmen nun von Ende März auf den 30. April 2019 verschieben.

Die Eckpunkte sehen überdies vor, dass die Verordnung von Grippeimpfstoffe grundsätzlich generisch, also nicht produktbezogen, erfolgen soll. Dies ermöglicht es Apotheken, insbesondere bei (kurzfristigen) Versorgungsengpässen auf andere verfügbare Grippeimpfstoffe auszuweichen.

Bätzing-Lichtenthäler ist mit dem jüngsten Treffen am Runden Tisch zufrieden: „Ich halte diesen gemeinsam gefundenen Kompromiss für eine vernünftige und zielführende Lösung im Sinne einer guten Versorgung mit Grippeimpfstoffen in der kommenden Wintersaison in Rheinland-Pfalz und erwarte eine zügige Umsetzung durch die verantwortlichen Selbstverwaltungspartner“.

TSVG bringt Neuerungen

In der kommenden Saison gelten für die Versorgung mit und Abrechnung von Grippeimpfstoffen bundesweit neue Regeln: Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz, das noch seinen letzten Durchgang im Bundesrat vor sich hat, setzt an verschiedenen Stellen an. Was die Apothekenvergütung betrifft, so findet sich diese künftig in der Arzneimittelpreisverordnung: Danach können Apotheken je Einzeldosis fix 1 Euro abrechnen, höchstens jedoch 75 Euro pro Verordnungszeile.

Damit werden regionale Vereinbarungen aber nicht gänzlich obsolet. Auch wenn die Preise nicht mehr geregelt werden können, sind durchaus noch Absprachen in Versorgungsfragen – zum Beispiel zur generischen Verordnung, möglich. Wie ein Sprecher des LAV Rheinland-Pfalz erklärte, wird in Rheinland-Pfalz aktuell eine solche Vereinbarung vorbereitet, die die bestehende ablösen soll. Hinsichtlich der Abrechnung ändert sich für die Apotheker im Bundesland bis auf den 75-Euro-Deckel nichts. Auch in der ablaufenden Saison lag in Rheinland-Pfalz der Abrechnungspreis pro Dosis bei einem Euro bei generischer Verordnung durch die Ärzte. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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