Kriterien der BAK

Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?

Berlin / Stuttgart - 14.03.2019, 12:45 Uhr

BAK-Präsident Kiefer (hier beim Symposium 2018) erklärte, welche Dienstleistungen für eine Vergütung infrage kommen. (s / Foto: DAZ.online)

BAK-Präsident Kiefer (hier beim Symposium 2018) erklärte, welche Dienstleistungen für eine Vergütung infrage kommen. (s / Foto: DAZ.online)


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist fest entschlossen, es den Apotheken zu ermöglichen, pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten und diese auch mit den Kassen abrechnen zu können. Welche das genau sein könnten, ist bislang unklar. Beim Symposium der Bundesapothekerkammer (BAK), das am vergangenen Dienstag in Berlin stattfand, ließ BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer durchblicken, welche Leistungen dafür in Frage kommen könnten.

Wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Koalitionspartner vom Konsens der Union zur geplanten Apotheken-Reform überzeugen kann, wird es in deutschen Apotheken bald flächendeckend vergütete pharmazeutische Dienstleistungen geben. Über einen von der Apothekerschaft verwalteten Fonds, vergleichbar mit dem Nacht- und Notdienstfonds, soll das Honorar verteilt werden. Die Kassen sollen sogar verpflichtet werden, solche Verträge mit den Apothekern abzuschließen. Ursprünglich waren dafür 240 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, dass es nun aber weniger wird, ist wahrscheinlich.

Laut Beschluss der ABDA-Mitgliederversammlung erhebt die Apothekerschaft den Anspruch, diese Dienstleistungen selbst zu definieren. Bislang war vor allem klar, was erstmal nicht dazu gehören soll: das Impfen in der Apotheke. Diesen Vorschlag hatte der Minister ins Spiel gebracht, die ABDA hatte jedoch schnell erklärt, das nicht zu wollen. Es hieß aber, man arbeite an der Definition solcher Dienstleistungen, um sie dann mit dem Bundesgesundheitsministerium zu besprechen. Um was es dabei genau gehen könnte, war bislang nicht klar. Im Raum stand lediglich eine Aussage von DAV-Chef Fritz Becker beim diesjährigen Pharmacon-Kongress, wo er erklärt hatte, dass die Apotheker mit Spahn über Folgeverordnungen in der Apotheke sprechen.

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Am vergangenen Dienstag hat sich nun BAK-Präsident Andreas Kiefer bei einem Symposium der BAK zu dem Thema geäußert.  Es geht laut Kiefer nicht darum, Geld an sich selbst zu verteilen, sondern Eckpunkte und Qualitätskriterien zu definieren. Und das könne niemand besser als die BAK, so Kiefer. So habe die BAK bereits pharmazeutische Dienstleistungen bewertet und kategorisiert. Aktuell definiere man Prozesse, das Ganze sei ein lernender Prozess. Außerdem beschäftige man sich auch mit der Frage, wie man die Kostenträger einbinden könne. „Das ist ein Dienst an der Gesellschaft, der nicht verschenkt werden darf“, so der BAK-Präsident.

Kiefer wurde dann auch etwas konkreter, um welche Dienstleistungen es letztlich gehen könnte: Die BAK hat nämlich Kriterien festgelegt, anhand derer sie beurteilen will, ob bestimmte Dienstleistungen infrage kommen, künftig vergütet zu werden. So ist es beispielsweise nach Ansicht der BAK nicht sinnvoll, etwas zu beschließen, das in der Fläche nicht umsetzbar ist. Außerdem darf die Dienstleistung nicht bereits jetzt über das Fixum abgegolten sein und sie muss dem Patienten nutzen. Die Kriterien zur Nutzenbewertung, die der Gemeinsame Bundesausschuss bei Arzneimitteln heranzieht, sind allerdings laut Kiefer hier nicht geeignet. Grundlage müssten die Ergebnisse der Modellprojekte sein. Weiter muss gewährleistet sein, dass das Ganze rechtssicher und mit der Apothekenbetriebsordnung vereinbar ist. Und zuletzt muss die Leistung anhand von objektivierbaren Kriterien für die Kasse überprüfbar sein.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Medikationsmanagement auf Überweisungsschein: Immer noch das Richtige

von Wolfgang Müller am 14.03.2019 um 17:49 Uhr

Der Einstieg in "Vergütete Pharmazeutische Dienstleistungen" wäre in der Tat so leicht. Sogar mit dem jetzt extrem erniedrigten Budget von 120 Mio. Euro könnten wir es einfach mal wagen.

Bereits 2013 hat Thomas Müller-Bohn in der DAZ den Weg dahin skizziert, und Gerd Glaeske ist es auf dem DAT 2014 "rausgerutscht", dass sowas schon gut in Australien funktioniert .....

"Medikationsmanagement auf Überweisungsschein" heißt der Zauberspruch, und es entspricht wohl so ziemlich dem, was Kollege Herzog hier unter "Pharmazeutisch-Medizinisches Konsil" vorschlägt.

Da hier eine von Ärzten festgestellte Notwendigkeit besteht, wird es natürlich eine bessere Honorierung und Zusammenarbeit geben können. Als wenn, wie Ärzte- und Apotheker-Zuchtmeister Kiefer vorschlägt, genau das Gegenteil exekutiert wird, nämlich dass jeder Patient in einem "Einschreibesystem" einen locker-lässigen "Anspruch" darauf hat. Und es würde uns dann auch nicht kapazitätsmäßig schlicht niederwalzen können, sondern moderat beginnen, und je besser unsere Leistung dann TATSÄCHLICH ist, gesund wachsen.

Das Alles ist trivial, jeder Analytiker muss dem zustimmen. Warum wird das nicht sowieso schon verfolgt? So wie Fachärzte Überweisungen von Hausärzten bekommen, ohne sich dafür zu gut zu sein?

Tja, es ist das Gegenteil von "Finden und Melden", es ist eine erwünschte Dienstleistung. Die bei entsprechender Qualität, und NUR dann, nachgefragt wird. Und es wurde schon immer von den üblichen Eiferern abgelehnt, dass wir sowas wie "Erfüllungsgehilfen der Ärzte" sein könnten. Und vielleicht wäre ja die "Qualität" dieser Dienstleistung aus ärztlicher Sicht bei manchen von denen, die jetzt am lautesten schreien, wie gut sie es können, gar nicht so angemessen?

Es wäre wohl auch eine zu einfache und saubere Lösung, die niemanden belasten, sondern Alle wirklich GUTMEINENDEN unterstützen würde. Und so machen wir´s zumindest bisher halt traditionell NICHT.

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Wichtiges vergessen ...?

von Reinhard Herzog am 14.03.2019 um 13:18 Uhr

Eine der wichtigsten Leistungen - zudem eher schwer von Versendern leistbar - könnte das "pharmazeutisch-medizinische Konsil" mit dem behandelnden Arzt durch persönliche Kontaktaufnahme werden.

Anzuwenden bei pharmazeutisch-medizinischen Unklarheiten, Problempatienten, sonstigen therapeutisch relevanten Umstellungs-/Anpassungerfordernissen. Medikationsnanalysen können in diesem Kontext ein flankierendes Instrument sein.

Diese Konsiliarleistung sollte zusätzlich auch bei den Ärzten durch eine Gebührenziffer bzw. durch einen Zuschlag auf die Versichertenpauschalen abgebildet werden. Dann wird das von dort auch unterstützt, und der künftige Anruf aus der Apotheke nicht nur als "Problembeschaffung" verstanden.

Ist jedenfalls mal eine Überlegung wert ...

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?

von Anita Peter am 14.03.2019 um 12:48 Uhr

Vergütete pharmazeutische Dienstleistungen: Was könnte das sein?

zB die kostenlose Beratung inkl NICHT-Verkauf. Das könnte mal vergütet werden, der Versand bietet sowas nämlich nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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