TSVG

SPD: Großhandelsfixum auch für Skonti sperren

Berlin - 14.03.2019, 14:05 Uhr

Das TSVG bringt wenige Klarheit in die Grohandels-Skonti- und -Rabatt-Diskussion. (c / Foto: Phagro)

Das TSVG bringt wenige Klarheit in die Grohandels-Skonti- und -Rabatt-Diskussion. (c / Foto: Phagro)


SPD und Phagro: Keine Unterschreitung durch Skonti

Die SPD-Bundestagsfraktion ist offenbar auch dieser Meinung. Denn als das TSVG in dieser Woche zur Vorbereitung für die Plenumssitzung im Gesundheitsausschuss besprochen wurde, legten die Sozialdemokraten Wert auf eine entsprechende Feststellung, die als „Fraktionsmeinung“ in die Beschlussempfehlung und den Bericht des Gesundheitsausschusses zum TSVG eingeflossen ist: „Und nicht zuletzt sei wichtig, dass […] rechtssicher festgehalten werde, dass der Mindestpreis aus Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers, Festzuschlag von 70 Cent und Umsatzsteuer besteht. Auf diese Preisbestandteile dürfe der Großhandel weder Rabatte noch Skonti gewähren.“ Allerdings ist diese Stellungnahme nicht Teil des Gesetzes selbst. Wirklich klar ist damit nach wie vor nicht, wie weit Skonti gehen dürfen.

Phagro begrüßt Festschreibung des Fixzuschlags

Der Phagro begrüßt die mit dem TSVG erfolgte Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung trotzdem – auch wenn er sich sicher größere Klarheit im Hinblick auf die Skonti-Frage versprochen hatte. Doch er hat ein Rechtsgutachten erstellen lassen, dass auch so zu dem Ergebnis kommt: „Mit dieser Änderung legt der Gesetzgeber einen Mindestpreis fest, der vom pharmazeutischen Großhandel zu erheben ist und der sich aus drei Komponenten zusammensetzt: dem Listenpreis des pharmazeutischen Unternehmers, dem Festzuschlag und der Umsatzsteuer“.

Der Wortlaut der Neuregelung stütze den ausdrücklich vom Gesetzgeber beabsichtigten Zweck des Festzuschlags, so der Phagro in einer Pressemitteilung: Er soll dem vollversorgenden Großhandel eine ausreichende Vergütung gewähren. „Denn nur dann kann er die vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene und flächendeckende Belieferung der Apotheken mit allen benötigten Arzneimitteln sicherstellen“.

Das Rechtsgutachten folgere, dass der Mindestpreis nicht durch Rabatte oder Skonti unterschritten werden dürfe, heißt es weiter. Und nach seiner „eindeutigen Auffassung“ sei die Aussagekraft der widersprüchlichen Gesetzesbegründung begrenzt. Vor allem, weil sie dem ausdrücklichen Ziel des Gesetzgebers widerspreche, durch den Festzuschlag eine flächendeckende Versorgung sicher zu stellen. Der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper betont: „Wer eine funktionierende Infrastruktur für eine flächendeckende, sichere, qualitativ hochwertige und am Bedarf der Patienten orientierte Arzneimittelversorgung fordert, muss dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel eine verlässliche Preisbasis für die Erfüllbarkeit seines gesetzlichen Versorgungsauftrages ermöglichen“.

Auch wenn für den Phagro die Sache klar scheint: Es ist nicht auszuschließen, dass die Skonti-Frage noch einmal vor den Gerichten landet – und dann auch entschieden wird. 



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Rechtsgutachten hält zudem die Preisuntergrenze für Großhändler für verfassungswidrig

AEP: Skonti bleiben zulässig

Großhandels-Fixzuschlag von 70 Cent: Tabu für handelsübliche Skonti? Wettbewerbszentrale bemüht sich erneut um rechtliche Klärung

Skonti im Direktvertrieb – was ist erlaubt?

Reaktionen auf das Skonto-Urteil

Mand: „Juristisch nicht überzeugend“

1 Kommentar

wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld?

von Karl Friedrich Müller am 14.03.2019 um 14:50 Uhr

wie wenn der GH zur Gewährung jedweder Rabatte oder Skonti gezwungen würde. Dem ist ja nicht so - im Prinzip ist das freiwillig, oder, wie manche sagen, Wettbewerb.
Insofern verstehe ich die Schlagzeile nicht.
Dazu kommt, dass der GH sich hat allerlei Instrumente einfallen lassen, um gewährte Rabatte wieder zurückzuholen, Spannenausgleich, Tourenkosten, man ließ sich die Einführung des Mindestlohns bezahlen, Retourenkosten, etc.
Diese Grausamkeiten sollte der Gh auch schleunigst streichen. Das ewige Gejammer nervt, besonders, wenn dann stolz die Gewinne verkündet werden. Dort sitzen bei vielen halt auch Aktionäre und Anleger, die Geld sehen möchten. Da liegt, wie im Rest des Gesundheitswesens immer mehr, der Hund begraben.
Bezahlen sollen den Wahnsinn die Apotheken und dafür immer mehr leisten - für umme.
Kiefer mit seinen Zusatzleistungen für ein Almosen kann auch einpacken. Nicht dass es nicht wünschenswert wäre. Aber nur für anständige Bezahlung. Wir haben alle einen Betrieb, von dem nicht nur wir, sondern auch unsere im Vergleich schlecht bezahlten Mitarbeiter leben.
Wenn man die Löhne auf Krankenkassenniveau heben wollte, müssten die verdreifacht werden. Kann man gar nicht oft genug betonen. Wir arbeiten am Limit - finanziell, personell und physisch.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.