Noch ein Vertragsverletzungsverfahren

EU setzt Deutschland weitere Frist zur Apotheker-Berufsanerkennung

Berlin - 11.03.2019, 07:00 Uhr

Die EU-Kommission hat Deutschland eine Mahnung geschickt, weil aus Sicht der EU hierzulande mehr unternommen werden muss, damit ausländische Fachkräfte schnell eine Arbeit in Deutschland finden. (Foto: Imago)

Die EU-Kommission hat Deutschland eine Mahnung geschickt, weil aus Sicht der EU hierzulande mehr unternommen werden muss, damit ausländische Fachkräfte schnell eine Arbeit in Deutschland finden. (Foto: Imago)


EU: Regulierungen sind nicht angemessen

Doch der Kommission gehen die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen offenbar nicht weit genug. Die EU hat der Bundesregierung eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ zukommen lassen, in der Deutschland aufgefordert wird, weitere Regelungen zu treffen, die die Anerkennung ausländischer Qualifikationen hierzulande erleichtern. Es handelt sich hierbei um ein reguläres Vertragsverletzungsverfahren, bei dem feste Abläufe gelten. Reagiert die Bundesregierung nicht innerhalb der kommenden zwei Monate, will die EU-Kommission vor dem EuGH klagen.

Um welche Regelungen es der Kommission geht und inwiefern der Apothekerberuf oder andere reglementierte Berufsgruppen betroffen sind, bleibt bislang jedoch unklar. Denn in ihrer Begründung listet die Kommission nur sehr grob einige Felder auf, die aus ihrer Sicht neu reguliert werden müssten, ohne dabei ins Detail zu gehen. Deutschland müsse demnach beim oben beschrieben „Vorwarnmechanismus“ nacharbeiten. Ebenso gibt es laut EU Nachholbedarf beim partiellen Berufszugang von EU-Fachkräften – diese Regelung dürfte Apotheker aber nicht betreffen, sondern eher Medizinisch-technische Assistenten (MTA) und Psychotherapeuten.

Sprachliche Anforderungen sollen geprüft werden

Aber auch bei der „Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen“ müsse die Bundesregierung ihre Regelungen umstellen. Hiervon wären Apotheker sicherlich auch betroffen – schließlich müssen Pharmazeuten aus anderen Ländern hierzulande gewisse Sprachtests bestehen, um arbeiten zu dürfen. Außerdem müsse Deutschland die Verhältnismäßigkeit „regulatorischer Hindernisse“ überprüfen. Die sogenannte „3-Jahres-Regel“ für Apothekeninhaber ist hier nicht explizit genannt. Vorstellbar wäre aber, dass sich die EU-Kommission genau an solchen Regulierungen stört. Zur Erklärung: Nach der 3-Jahres-Klausel ist einem Apotheker, der die pharmazeutische Prüfung nicht in Deutschland bestanden hat, die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nur zu erteilen, wenn sie für eine Apotheke beantragt wird, die seit mindestens drei Jahren betrieben wird (§ 2 BApO).

Spannend ist auch die Tragweite des Vertragsverletzungsverfahrens: Die Kommission hat nämlich insgesamt 24 EU-Ländern in dieser Angelegenheit eine solche Stellungnahme zukommen lassen – all diese Staaten haben nun ebenfalls die oben beschriebene Zweimonatsfrist. In Estland und Lettland ist das Verfahren noch nicht ganz so vorangeschritten. Die beiden baltischen Staaten sind im Vertragsverletzungsverfahren noch eine Stufe zurück und haben somit noch etwas länger Zeit, um Regelungen umzustellen, bevor es zu einer Klage kommt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

Richtige Richtung

von Benedikt Schneider am 12.03.2019 um 11:13 Uhr

Endlich wird dieses Thema mal angegangen. Diese Kleinstaaterei ist doch von gestern. Wieso muss ich erst x Nachweise und Anerkennungen beantragen wenn ich im europäischen Ausland Arbeiten will! Die Meds und Krankheiten sind gleich, egal ob ich in D oder Italien lebe. Ich begrüße es sehr, dass die Kommision dieses Thema angeht und Berufsqualifikationen europaweit einheitlich gestaltet.

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EU

von Anita Peter am 11.03.2019 um 7:54 Uhr

Rückführung der EU auf eine EWG. Für ein friedliches Zusammenleben und zollfreien Handel braucht es diesen teueren Wasserkopf in Brüssel nicht.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: EU

von Heiko Barz am 11.03.2019 um 11:14 Uhr

Wie wahr, Kollegin!
Gestern in einer politischen Runde wurde gesagt, ( nicht von einem AFD Politiker! ) „Die wahren Europavernichter sitzen in den Bunkern von Brüssel“!
„In den Bunkern“ zeigt eigentlich wie abgeschottet sich die Europrotagonisten verhalten. Realitätsfremd und abgeschottet.
Was sich dort über die letzten Jahrzehnte an politischer Impotenz angesammelt hat, das ist kaum begreifbar.
Diesen Leuten vertrauen wir unsere ZUKUNFT an?
Die Eurowahl müßte krachend in die Hose gehen, damit dann endlich ein würdiger Neuanfang die bleiernen Rechts- und Altstrukturen ersetzt.

AW: EU

von H. Schulze am 11.03.2019 um 19:11 Uhr

Genau meine Rede!
Das bürokratische Monstrum in Brüssel (mit Ablegern in Straßburg) wird letzten Endes für das klägliche Scheitern der missratenen EU verantwortlich sein. Danach kann man nur hoffen, dass die Schlagbäume endlich wieder gesenkt werden und jedes europäische Land wieder sein ursprüngliches, ureigenes Dasein in Freiheit, Selbstbestimmung und Unabhängigkeit führen darf!

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