Flächendeckende Arzneimittelversorgung

Antrag der AfD: Botendienst statt Rx-Versandhandel

Berlin - 06.03.2019, 07:00 Uhr

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert das Rx-Versandverbot. Anstelle des Rx-Versandes solle der Botendienst der Vor-Ort-Apotheken ausgebaut werden, denn hier sei Beratung nicht ausgeschlossen. (r/Foto: imago)

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert das Rx-Versandverbot. Anstelle des Rx-Versandes solle der Botendienst der Vor-Ort-Apotheken ausgebaut werden, denn hier sei Beratung nicht ausgeschlossen. (r/Foto: imago)


Die AfD-Bundestagsfraktion sieht die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch EU-Versender gefährdet. Deshalb fordert sie in einem Gesetzesantrag, den Versand mit Rx-Arzneimitteln zu verbieten und dafür den Botendienst der Vor-Ort-Apotheken auszubauen. Gegenüber DAZ.online relativiert Professor Axel Gehrke jedoch den Vorschlag seiner Fraktion: Selbst das Rx-Versandverbot könne nicht helfen, den Apothekenschwund langfristig aufzuhalten.

Gedeckelte Rx-Boni oder Gleichpreisigkeit? Mit Spannung wird erwartet, wie die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen den Versandhandelskonflikt lösen wollen. In diese politisch bewegte Zeit fällt ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, der am 14. März erstmals im Bundestag beraten werden soll.

Unter Federführung ihres gesundheitspolitischen Sprechers, Professor Axel Gehrke, fordert die AfD, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten. Im Gegenzug solle es Vor-Ort-Apotheken nicht nur im Einzelfall sondern regelhaft erlaubt sein, Botendienste zu erbringen. Diese Forderungen stehen im Einklang mit dem gesundheitspolitischen Eckpunktepapier (Berliner Erklärung) der AfD-Bundestagsfraktion sowie zum Wahlprogramm zur Europawahl.

Präsenzapotheken vielfach benachteiligt

Die AfD begründet ihre Forderungen damit, dass seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Jahre 2016 eine Wettbewerbsverzerrung im Apothekenmarkt bestehe. Denn der EuGH hat entschieden, dass EU-Versender, im Gegensatz zu Präsenzapotheken und deutschen Versandapotheken, offiziell Rx-Boni gewähren dürfen.  

Unabhängig davon bestünden für deutsche Apotheken noch weitere Nachteile gegenüber EU-Versendern. So ist es den Apotheken in Deutschland verboten, für verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte der Hersteller anzunehmen mit Ausnahme von Skonto und Direktbezugsvorteilen. Hinzu kommen unterschiedliche   Mehrwertsteuersätze für Arzneimittel von 19 Prozent in Deutschland und zum Beispiel nur 6 Prozent in den Niederlanden.

Solitärapotheken am stärksten bedroht

In der Summe führen diese Bedingungen dazu, dass die Apothekenzahl in Deutschland sinke, während die EU-Versender expandierten. Dabei seien insbesondere die „Solitär-Apotheken“ bedroht, in deren Umkreis von 5 Kilometer keine weitere Apotheke angesiedelt ist. Doch einem Gutachten der Apothekergenossenschaft Noweda zufolge, sind insbesondere diese Apotheken für die flächendeckende Arzneimittelversorgung essenziell. Besonders kleinere Orte mit weniger als 5.000 Einwohnern seien vom Apothekenschwund am härtesten betroffen. 

Andererseits bestehe offenbar ein Bedarf daran, sich Arzneimittel nach Hause liefern zu lassen, da zunehmend mehr Packungen im Internet bestellt würden.  Um diese Nachfrage zu bedienen, solle aus Sicht der AfD der Botendienst, der „im Einzelfall“ erlaubt ist, nun auch im Regelfall erlaubt sein.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Wie solls laufen ? Vergütung - schon mal gehört ?

von Alfons Neumann am 06.03.2019 um 23:48 Uhr

Wäre mal interessant: Ist dann der Botendienst eine bspw. ggü. KraKa´s zu einem vernünftigen Betrag einforderbare Leistung, oder sollen Apothekers allgemein sowas gefälligst für lau machen?
Eine Vergütung dafür ist sowieso schon lange überfällig - meinetwegen auch mit noch ´ner Sonder-PZN...

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