INCB-Jahresbericht

UN-Suchtstoffkontrollrat sorgt sich um Regulierung von medizinischem Cannabis

Berlin - 05.03.2019, 16:00 Uhr

Der Suchtstoffkontrollrat der UN wacht darüber, dass die Mitgliedsstaaten des Einheitsabkommens ihre Verträge einhalten. (s / Foto: imago)

Der Suchtstoffkontrollrat der UN wacht darüber, dass die Mitgliedsstaaten des Einheitsabkommens ihre Verträge einhalten. (s / Foto: imago)


Am heutigen Dienstag hat der Suchtstoffkontrollrat INCB der Vereinten Nationen seinen Jahresbericht veröffentlicht. Das INCB warnt davor, dass ungenügende Kontrollen bei medizinischem Cannabis die öffentliche Gesundheit gefährden könnten. Außerdem appelliert das internationale Gremium an die Nationen, die Versorgung von Schmerzpatienten mit Betäubungsmitteln grundsätzlich zu verbessern.

Der vermehrte Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken birgt nach Ansicht des Internationalen Suchtstoffkontrollrats (INCB) große Risiken. Ungenügend regulierte Cannabis-Programme für medizinische Zwecke könnten dazu führen, dass die Droge auch außerhalb dieses eng begrenzten Rahmens genutzt werde und so die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen könne, schreibt das Gremium in seinem am heutigen Dienstag in Wien veröffentlichen Bericht.

Der INCB ist eine Art Drogenüberwachungsinstitut der Vereinten Nationen und wurde 1968 aufgrund des Einheitsabkommens über die Betäubungsmittel von 1961 gegründet. Das Gremium überwacht die Einhaltung der UN-Drogenkontrollverträge über den Anbau, die Produktion und Verwendung von Suchtmitteln.

Grenze zwischen Konsum und Medizin verschwimmen

„Es gibt sehr viele Missverständnisse über die Sicherheit, Regulierung und Verteilung von Cannabis – besonders dort, wo der Gebrauch für Freizeitzwecke legalisiert wurde oder Cannabis-Programme für medizinische Zwecke erweitert werden“, erklärte der INCB-Präsident Viroj Sumyai in einer Pressemeldung.

Der Rat erkennt allerdings auch die medizinischen Folgen von Unterversorgung mit Betäubungsmitteln. Um die Situation von Schmerzpatienten zu verbessern, fordert der Rat die Staaten auf, die medikamentöse Versorgung sicherzustellen. Ein Überangebot an Betäubungsmitteln solle dabei allerdings vermieden werden, um Missbrauch entgegenzuwirken.

Ungenügende Kontrollen beim medizinischen Cannabis tragen aus Sicht des INCB dazu bei, dass die Risiken beim Konsum zu Genusszwecken verharmlost würden. Und die Situation in den Ländern, wo die Freizeitanwendung bereits legal ist, stelle aus Sicht des INCB eine Herausforderung für Gesundheit insbesondere der Jugend dar. Beispiele, wo Cannabis sowohl zu medizinischen als auch zu Genusszwecken verkehrsfähig ist, sind Kanada und Uruguay.

Menschrechte bei der Strafverfolgung bewahren

Gleichzeitig verurteilt das Gremium die Anwendung von Gewalt gegen Personen, die des Drogenmissbrauchs verdächtigt werden. Der INCB fordert die Regierungen nachdrücklich dazu auf, bei der Verfolgung von Drogenkriminalität die Menschenrechte zu beachten.

Welche Substanzen als Suchtstoffe mit welcher Härte kontrolliert werden, darüber entscheidet ein anderes internationales Gremium, nämlich die Suchtstoffkommission der UN (CND). Diese UN-Kommission tagt jährlich im März, um über die Neuaufnahme von Substanzen oder eine Änderung der Überwachungskategorien zu entscheiden.

Neuklassifizierung vorraussichtlich nicht vor 2020

Die Weltgesundheitsorganisation beziehungsweise deren Suchtexpertengremium ECDD gibt dazu regelmäßig Empfehlungen ab. Die ECDD-Empfehlung zu Cannabis, die bereits im Dezemer 2018 veröffentlicht werden sollte, wurde Ende Januar 2019 in einem Schreiben an den UN-Generalsekretär Antonio Guterres übermittelt. Darin empfiehlt das WHO-Gremium, Cannabis nicht mehr der Betäubungsmittelkategorie 4 zuzuordnen, die mit einem kompletten Verbot von Herstellung, Handel und Besitz verbunden ist, sondern nur noch zur Kategorie 1, die eine strenge staatliche Kontrolle vorgibt. Die nächste Sitzung des CND wäre am 7. März. Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Forbes zufolge, könnte sich die Entscheidung der UN über Cannabis noch um ein weiteres Jahr verzögern.



dpa / Dr. Bettina Jung
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

der INCB ist ein Garant!

von woewe am 06.03.2019 um 13:50 Uhr

Der Suchtstoffkontrollrat blockiert seit Jahrzehnten jegliche Regulierungen im Drogenbereich und ist damit Garant des durch weitestgehende Deregulierung gekennzeichneten Schwarzmarkts.

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Veraltete Institution und Methoden

von Modnar am 06.03.2019 um 11:09 Uhr

Irgendwann wird die INCB erkennen müssen, dass nach Jahrzehnten von verschwendeten Ressourcen und Millionen kriminalisierter Menschen, die Zeit der strafbewehrten Verbote einfach abgelaufen ist.
Das Verbot von Drogen war immer ein Kulturkampf und nie ein Bemühen um die Gesundheit der Menschen und immer mehr Menschen/Staaten erkennen dies. Insbesondere die Willkür der Trennung zwischen legalen "Genussmitteln" wie Alkohol und Tabak und illegalen "Drogen" wird immer offensichtlicher.
Warum wird von der INCB eigentlich nicht das Verbot bzw. die strenge Regulierung von Alkohol und Tabak, der weltweit tödlichsten Drogen gefordert, wenn die Verbotsstrategie angeblich so erfolgreich ist?
Diese Doppelmoral ist lächerlich und armselig.

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