Nutzungsgebühren

Securpharm: NGDA schickt fehlerhafte Rechnungen an 7200 Apotheken

Berlin - 04.03.2019, 17:50 Uhr

Für die Systemnutzung bei Securpharm sollen die Apotheken pro Jahr rund 140 Euro zahlen. Die ABDA-Tochter NGDA hat nun fehlerhafte Rechnungen verschickt. Zu Doppelzahlungen soll es aber nicht gekommen sein. (s / Foto: rh2010/adobe.stock.com)

Für die Systemnutzung bei Securpharm sollen die Apotheken pro Jahr rund 140 Euro zahlen. Die ABDA-Tochter NGDA hat nun fehlerhafte Rechnungen verschickt. Zu Doppelzahlungen soll es aber nicht gekommen sein. (s / Foto: rh2010/adobe.stock.com)


Das EU-Fälschungsschutzsystem Securpharm läuft seit knapp einem Monat. Einige der entstandenen Kosten mussten die Apotheker schon decken, etwa die zur Anschaffung der neuen Scanner. In diesen Tagen fällt aber eine weitere Zahlung an die ABDA-Digitaltochter NGDA an – für die Nutzung des Securpharm-Systems. Dabei muss die NGDA nun einräumen, dass fast ein Drittel aller Apotheker eine Rechnung mit Zahlungsaufforderung erhalten haben, obwohl bereits ein SEPA-Auftrag vorliegt.

Bei der Einrichtung des deutschen EU-Fälschungsschutzsystems Securpharm wurden und werden die Apotheker gleich mehrfach zur Kasse gebeten: Da wären zum Beispiel 20 Euro Einrichtungsgebühren für das sogenannte N-ID-Zertifikat, das jede Apotheke benötigt, um sich beim nationalen Sicherheitssystem zu registrieren. Des Weiteren mussten sich viele Apotheken erst die nötigen Scanner zulegen. Die Kosten hierfür variieren. Die Software-Anbieter mussten ihre Systeme umstellen – einige Anbieter verlangten dafür Aufschläge, andere nicht. Der Software-Anbieter Awinta verlangt beispielsweise 11,50 Euro zusätzlich im Monat. Nicht zu unterschätzen ist auch der Personalaufwand, also die Mehrarbeit, weil der 2-D-Code zunächst gesucht werden muss. Außerdem waren im Vorfeld teils Schulungen nötig.

Ein regelmäßiger Kostenpunkt sind die monatlichen Nutzungsgebühren, die die Apotheker an die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) entrichten müssen. 10 Euro pro Monat plus Umsatzsteuer fallen dabei an, pro Jahr also rund 140 Euro. Die Apotheker hatten im Vorfeld die Möglichkeit, sich für ein SEPA-Lastschriftverfahren zu registrieren. Das heißt: Der Betrag sollte dann einmal jährlich automatisch vom Konto abgebucht werden.

Viele Apotheker berichten auch, dass die Zahlung an die ABDA-Tochter bereits auf dem Konto vollzogen wurde. Dennoch erhielten sie dieser Tage  von der NGDA eine weitere Zahlungsaufforderung – obwohl sie die Sepa-Lastschrift schon ausgefüllt hatten. Die ABDA-Tochter hat den Fehler allerdings schon selbst entdeckt und entschuldigt sich nun bei den betroffenen Apothekern. „Aufgrund einer technischen Panne bei unserem Zahlungsdienstleister kam es hier zu einer falschen Zuordnung der Zahlungsart. Ich möchte mich an dieser Stelle hierfür entschuldigen“, heißt es in einem Brief aus der IT-Abteilung an einen Apotheker.

NGDA-Chef: Das wird sich nicht wiederholen

Christian Krüger, Geschäftsführer bei der ABDA-Tochter, erklärte gegenüber DAZ.online zu der Panne: „Knapp 7.200 Apotheken, die zur Zahlung der Nutzungsgebühren das SEPA-Lastschriftverfahren gewählt haben, erhielten am Freitag anstelle des Lastschrifteinzugs eine Rechnung mit einer Überweisungsaufforderung.“ Doppelte Überweisungen habe es bislang aber nicht gegeben, versichert Krüger. Schließlich sei für die erste Rechnungsperiode das Lastschriftverfahren ausgesetzt worden. „Das Lastschriftverfahren beginnt nun erst mit der nächsten Rechnungsperiode. Doppelzahlungen sollten daher nicht auftreten“, erklärt Krüger. Sollten in der Buchhaltung doch Doppelzahlungen auffallen, würden die überschüssigen Beträge „umgehend“ erstattet, so der NGDA-Chef.

Aber wie kam es überhaupt zu dem Fehler? Krüger dazu: „Es gibt im System des Zahlungsdienstleisters eine Einstellung, die Anzahl und Beträge für Rechnungen mit Lastschriftverfahren limitieren kann. Hier wurde versehentlich vergessen, diese Einstellung auf die für die Securpharm-Nutzer relevanten Größenordnungen vorzunehmen.“ Dass sich ein solcher Vorgang wiederhole, ist aus Sicht des NGDA-Chefs auszuschließen. Denn: „Da das Problem nur durch die unterlassenen Limit-Anpassungen aufgetreten ist, war der Fehler am Freitag schnell zu korrigieren und wird sich auch nicht wiederholen.“

Kostenerstattung für Apotheken in Dänemark und Holland

In Deutschland bleiben die Apotheker übrigens auf den Umsetzungskosten für Securpharm sitzen. Eine Kostenübernahme der Ausgaben ist nicht vorgesehen. Der Verein Freie Apothekerschaft hatte sich in einer Pressemitteilung zuletzt darüber beschwert, dass die Apotheker hier erneut eine Gemeinwohlaufgabe übernehmen müssten, für die sie in die eigene Tasche greifen sollen.

Anders sieht es hingegen in Dänemark und in den Niederlanden aus. DAZ.online hatte sich in einigen europäischen Ländern umgehört, wie es mit der Kostenerstattung aussieht. In Dänemark erhalten die Apotheker Pauschalen für die Umsetzung des Fälschungsschutzes, in den Niederlanden ist ein millionenschweres Budget für die finanzielle Unterstützung der Apotheker, Großhändler und Hersteller schon vorgesehen.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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3 Kommentare

Gebühr

von He am 08.03.2019 um 22:18 Uhr

Ich bin erstaunt über so viele verschiedene Gebühren. Es gab bisher die Gebühr für das Zertifikat, dann eine Einrichtungsgebühr und jetzt noch die Nutzungsgebühr. Ich kenne keinen einzigen Fall wo in einer deutschen öffentlichen Apotheke je eine Fälschung entdeckt wurde. Der Nutzen dieses Systems steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. Ein Rx Versandverbot hätte völlig ausgereicht um mehr Sicherheit zu bekommen! Stattdessen verdienen sich irgendwelche IT Fuzzis wieder mal eine goldene Nase auf Kosten der Apotheker!

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Einfach abartig

von Birgit Möllenkamp am 04.03.2019 um 20:57 Uhr

Keine meiner drei Apotheken hat eine korrekte Rechnung erhalten, nicht mal der jeweilige Apothekenname ist auf den Belegen angegeben, auch die Rechtsform fehlt. Man hat den Eindruck, dass all diese Bürokraten mit ihren eigenen Vorgaben total überfordert sind. Warum mussten wir uns denn so früh mit allen möglichen Nachweisen registrieren, wenn wir jetzt wieder mit solchem Fusch konfrontiert werden. Und warum brauchen alle fremde Dienstleister? Offenbar müssen nur noch wir Apotheker in unseren "Buden" immer pünktlich und ohne finanzielle Unterstützung diesen grotesken Vorgaben allein mit unseren Angestellten gewachsen sein. Ich bin nur noch wütend über diese Zumutung. Da die Gebühren ja für das ganze Jahr im Voraus bezahlt werden müssen, schlage ich vor, dass die Verantwortlichen dieser Rechnungspannen diese selbst und gerne von Hand korrigieren, nachdem sie sich über die Regeln der Rechnungsstellung informiert haben, und den korrekten Einsatz des Sepa-Lastschriftmandats bis zur nächsten Fälligkeit in 2020 üben und umsetzen.
Dann sind einige vielleicht gut beschäftigt und denken sich nicht gleich wieder neuen, teuren bürokratischen Schnickschnack aus.

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AW: Einfach abartig

von Karl Friedrich Müller am 04.03.2019 um 21:18 Uhr

Sehr schön:
Offenbar müssen nur noch wir Apotheker in unseren "Buden" immer pünktlich und ohne finanzielle Unterstützung diesen grotesken Vorgaben allein mit unseren Angestellten gewachsen sein.

.... und als Zielscheibe für bürokratische Überwachungs - und Kontrollorgien dienen.
So werden natürlich wg Datenschutz nicht die großen (Daten-) Firmen kontrolliert, sondern Ärzte und Apotheken. Die kann man auch leicht packen, sanktionieren und abkassieren.
Dem Datenschutz ist damit nicht geholfen.

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