Arzneimittel-Exporte

Bundesländer: Keine namensgleichen Apotheken und Großhändler mehr!

Berlin - 04.03.2019, 12:50 Uhr

Die Bundesländer wollen erreichen, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betrieben. (Foto: Imago)

Die Bundesländer wollen erreichen, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betrieben. (Foto: Imago)


Nicht nur Großhandelsunternehmen besitzen eine Großhandelserlaubnis – auch viele Apotheken verfügen über eine solche, oftmals läuft diese unter dem gleichen Namen wie die Apotheke selbst. Aus Sicht des Bundesrates soll damit nun Schluss sein: Die Bundesländer wollen die Bundesregierung auffordern, schon bald dafür zu sorgen, dass namensgleiche Großhandlungen von Apothekern verboten werden. Sie wollen die Lieferkette transparenter gestalten und vermeiden, dass Arzneimittel über intransparente Lieferwege ins Ausland exportiert werden.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) will das Bundesgesundheitsministerium unter anderem auf den Lunapharm-Skandal reagieren. In der Folge der Affäre war ein hochkomplexes europäisches Unternehmensnetzwerk aufgedeckt worden, in dem zahlreiche Firmen aus mehreren Ländern mit Arzneimitteln handeln. Im Oktober war ein Dokument der Europäischen Arzneimittelagentur EMA bekannt geworden, in dem die Lieferwege aufgezeichnet waren, viele davon sollen laut EMA illegal gewesen sein.

Die Bundesländer sehen eine Ursache für solche intransparenten, komplexen und vermeintlich auch illegalen Lieferwege auch im Apothekenmarkt: Konkret wird im Bundesrat derzeit eine Empfehlung an die Bundesregierung erarbeitet, nach der es Apothekern künftig verboten werden soll, einen namensgleichen Großhandel zu betreiben. Wie viele namensgleiche Großhandlungen und Apotheken es gibt, ist unklar. Die Liste der deutschlandweit gültigen Großhandelsbefähigungen umfasst mehr als 260 Seiten, in der Aufzählung sind allerdings nicht nur Apotheken enthalten. Sucht man dort nach dem Begriff „Apotheke“, erhält man mehr als 550 Treffer.

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat in der vergangenen Woche nun eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die am 15. März dem Plenum des Bundesrates vorgelegt werden soll. Beschließt der Bundesrat das Papier, geht die Bitte an die Bundesregierung. Darin heißt es:


Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu gewährleisten. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln (einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle) verhindert werden.“

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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