Dieselskandal

Apotheker Völkner klagt gegen VW – mit Erfolg

München - 04.03.2019, 07:00 Uhr

Der Hamburger Apotheker Uwe Völkner hat im Dieselskandal gegen den VW-Konzern geklagt und einen ersten gerichtlichen Erfolg errungen. (Foto: privat)

Der Hamburger Apotheker Uwe Völkner hat im Dieselskandal gegen den VW-Konzern geklagt und einen ersten gerichtlichen Erfolg errungen. (Foto: privat)


„Keine Schummelei, sondern Betrug“

Der Hamburger Apotheker hat einen Sinn für Gerechtigkeit. In seinem Beruf darf er sich nichts erlauben. Alles muss sauber dokumentiert sein, alles muss entsprechend den Vorgaben und Regularien ablaufen. Durch seinen Skoda hat er erfahren, dass es im Volkswagenkonzern offenbar anders abläuft. „Ich habe etwas für viel Geld gekauft, aber nicht bekommen, was es sein sollte.“ Für ihn ist das keine Schummelei, für ihn ist das Betrug. Als Apotheker dürfte er sich das nicht erlauben. „Mich ärgert, dass mit zweierlei Maß gemessen wird“, sagte Völkner gegenüber der Tageszeitung taz, die in der vergangenen Woche über seinen Fall berichtete. Zu seinem speziellen Fall wie auch zu allen anderen wollte sich der Konzern gegenüber der Zeitung nicht äußern.

Völkner denkt weiter. Der Dieselskandal ist für ihn nicht nur eine Sache, die die Motoren betrifft. Er sagt, das sei auch Steuerbetrug. Die Kraftfahrzeugsteuer berechne sich doch am Ausstoß der Fahrzeuge. Wenn der falsch angegeben sei, sei wahrscheinlich auch die Höhe der Steuer nicht korrekt.

2017: Völkner leitet erste juristische Schritte ein

Eine Weile lang hat er sich aufgeregt. Er hat geschimpft, sich bei Freunden ausgelassen. Für weiter gehende Gedanken hatte er als vielbeschäftigter Pharmazeut keine Zeit. Es war sein in den USA lebender Sohn, der ihm gesagt hat, er solle sich nicht nur aufregen, sondern etwas tun. Also hat er im September 2017 einen Anwalt aufgesucht und rechtliche Schritte gegen den Autokonzern eingeleitet.

Seit wenigen Tagen liegt ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vor. Es hat VW zur Rückzahlung des Kaufpreises von 21.690 Euro verurteilt, davon aber 8.695 Euro für die bisherige Nutzung abgezogen. Außerdem soll der Apotheker 28 Prozent der Rechtskosten tragen. Völkner sagt, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Sowohl VW als auch er könnten in Berufung gehen. Er weiß noch nicht, was er machen wird. Völkner ist ohne klares Ziel in diese Auseinandersetzung gegangen. Nun muss er sich erstmal orientieren.

Den Bogen entspannen

Anders sieht es bei ihm auf der beruflichen Ebene aus. Er sagt, dass er in ein Alter gekommen sei, in dem er bestimmten Dingen nicht mehr gewachsen sei. Das Apothekerdasein ist anspruchsvoll, St. Pauli kann anstrengend sein. Die mehr als drei Jahrzehnte haben ihm Spaß gemacht“, manchmal sogar „tierischen Spaß“, doch nun ist Schluss. „Man muss den Bogen auch mal entspannen“ meint Völkner.

In absehbarer Zeit wird er seine Apotheke mitsamt ihren sechs Mitarbeitern an einen Nachfolger übergeben. Und dann zitiert er den Schriftsteller und Philosophen Jean-Jacques Rousseau: „Das Leben ist kurz, weniger wegen der kurzen Zeit, die es dauert, sondern weil uns von dieser kurzen Zeit fast keine bleibt, es zu genießen.“ Sein Skoda-Diesel scheint angesichts solcher Gedanken nicht mehr so wichtig zu sein.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Nicht verjährt

von Christian am 04.03.2019 um 11:42 Uhr

Wer jetzt denkt: "Verdammt, hätte ich auch mal geklagt bevor das verjährt ist!", der liegt vielleicht falsch. Einige Anwälte gehen davon aus, dass der Schadensersatz bei VW erst Ende 2019 verjährt: https://rechtecheck.de/optionen-im-abgasskandal/

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