GSAV im Bundesrat

Brandenburg lässt nicht locker – die Importförderklausel muss weg

Berlin - 27.02.2019, 11:15 Uhr

Am heutigen Mittwoch will sich der Gesundheitsausschuss des
Bundesrates im Zusammenhang mit dem GSAV-Gesetzgebungsverfahren erneut mit der Importförderklausel befassen. ( r / Foto. imago)

Am heutigen Mittwoch will sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates im Zusammenhang mit dem GSAV-Gesetzgebungsverfahren erneut mit der Importförderklausel befassen. ( r / Foto. imago)


Am heutigen Mittwoch will sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) befassen. Auf der Agenda steht auch ein Antrag aus Brandenburg zur Streichung der Importförderklausel. Damit bleiben die Brandenburger konsequent: Seit Bekanntwerden der sogenannten Lunapharm-Affäre macht sich die Landesregierung für den Fall des umstrittenen Kostensenkungsinstruments stark.

Die Importförderklausel aus §129 des SGB V ist am heutigen Mittwoch erneut Thema im Bundesrat. Und zwar befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit diversen Änderungsanträgen zum GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung). Darunter ist nach Informationen des zuständigen Gesundheitsministeriums auch ein Antrag aus Brandenburg, der die Streichung der Klausel fordert.

Über diesen Änderungsantrag sei in einem Unterausschuss des Gesundheitsausschusses, der zur Bearbeitung der zahlreichen GSAV-Änderungsanträgen konstituiert wurde, am vergangenen Mittwoch beraten worden.

Wegen Lunapharm: Karawanskij bleibt konsequent

Dem Gesundheitsausschuss im Bundesrat dürfte das Thema noch relativ präsent sein. Erst vor wenigen Monaten hatte Brandenburgs Gesundheitsministerin Susanna Karanwanskij (Linke) eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Import-Klausel gestartet. Und zwar mit Erfolg: Am 14.12. fasste das Bundesrats-Plenum die entsprechende Entschließung.

Den Anlass für die Länderinitiative bildete die sogenannte Lunapharm-Affäre. Seit dem Bekanntwerden des Skandals um den Brandenburger Händler ist die dortige Landesregierung überzeugt: Der Nutzen der Regelung steht nicht im Verhältnis zu den potenziellen Risiken für die Arzneimittelsicherheit.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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