Versorgung

32.500 Produkte: GKV-Spitzenverband aktualisiert Hilfsmittelverzeichnis

Berlin - 26.02.2019, 16:30 Uhr

GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer stellte am heutigen Dienstag Neuerungen in der Hilfsmittelversorgung vor. (c / Foto:Tom Maelsa / GKV-Spitzenverband)

GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer stellte am heutigen Dienstag Neuerungen in der Hilfsmittelversorgung vor. (c / Foto:Tom Maelsa / GKV-Spitzenverband)


Die Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses ist vorerst abgeschlossen. Am gestrigen Montag ging der letzte Projektbericht ans Bundesgesundheitsministerium, erklärte der GKV-Spitzenverband in einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag. Der Kassenverband betonte außerdem, dass Leistungserbringer wie etwa Apotheken dazu verpflichtet sind, Versicherte über mehrkostenfreie Produktalternativen aufzuklären und dies zu dokumentieren.

32.500 Produkte umfasst derzeit das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV). Von Juli 2015 bis Dezember 2018 hat der Kassenverband diesen umfangreichen Katalog mit 41 Produktgruppen aktualisiert. Dieses Projekt „Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses“ stellten GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer und Fachreferent Walter Seliger am heutigen Dienstag in Berlin vor. Am Vortag hatte der Kassenverband den Abschlussbericht an das Bundesgesundheitsministerium übersendet.

Neues rein, altes raus

Im Rahmen des Projektes hatte der Kassenverband neue Produkte in das Verzeichnis aufgenommen, aus seiner Sicht veraltete Technologien entfernt und einige Produktgruppen neu strukturiert oder gänzlich neu erstellt. Ein Beispiel für die Neuaufnahme von Technologien sind Blutzuckermessegeräte, die den Glukosespiegel kontinuierlich in der interstitiellen Flüssigkeit bestimmen können, sodass sich Diabetiker nicht ständig in die Fingerbeere stechen müssen. Neu erstellt wurde beispielsweise die Produktgruppe der Armprothesen, die es zuvor nicht gab.

Zu den Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis konnten unter anderem Leistungserbringerorganisationen wie beispielsweise der Deutsche Apothekerverband Stellung nehmen. Auch die Rückmeldungen seitens der medizinischen Dienste, Herstellerorganisationen und Patientenvertretungen wurden angehört. Insbesondere letztere seien „sehr intensiv“ diskutiert worden und teilweise auch eingeflossen, sagte Kiefer.

Alle fünf Jahre wieder: Überprüfung der Produktgruppen

Da sich Technologien und Produkte immer weiterentwickeln, hat sich der Kassenverband auferlegt, jede Produktgruppe mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren – anlassbezogen auch in kürzeren Abständen. Dabei habe man insbesondere digitale Versorgungsangebote im Blick, betonte Kiefer. Eine entsprechende Verfahrensordnung über die Fortschreibungen liege derzeit beim BMG, dessen Rückmeldung in sechs bis acht Wochen erwartet werde.

Für Apotheker selbstverständlich: angemessene Hilfsmittelberatung

Im Rahmen des Projektes wurden erstmals zu den Produktgruppen auch sogenannte Dienstleistungsanforderungen gemäß § 139 SGB V erstellt. Diese geben die Rahmenbedingungen für Leistungserbringer vor, wie sie die Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen haben. Dazu gehören Vorgaben zur Hilfsmittelberatung, die je nach Produktgruppe angemessen und diskret zu erfolgen hat. Bietet die Apotheke beispielsweise Stomaartikel an, soll das pharmazeutische Fachpersonal über die entsprechenden Produkte in einem „akustisch und optisch abgegrenztem Bereich“ beraten.

Nicht vergessen: Mehrkostenberatung dokumentieren

Weitere Dienstleistungsanforderungen betreffen die Angabe von und Beratung über die Zuzahlungen. „Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen“, erklärte Kiefer.

Für Apotheker bedeutet dies, dass sie ihre Patienten über eventuelle Mehrkosten aufklären, zuzahlungsfreie Alternativen anbieten und diese Beratung dokumentieren müssen. In welcher Form Apotheker das Gespräch zu dokumentieren haben, ist den jeweiligen Hilfsmittelverträgen mit den Kassen zu entnehmen. Der Kassenverband wolle die Einhaltung dieser Regelung, die bereits seit April 2018 gelte, nun verstärkt überprüfen.

Die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, begrüßt die zusätzliche Informationspflicht für Leistungserbringer. „Die Position der GKV-Versicherten, die Hilfsmittel benötigen, wird durch die neue Informationspflicht gestärkt“, erklärte die SPD-Gesundheitspolitikerin in einer Pressemitteilung. Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen dagegen hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens moniert, dass zu diesen Dienstleistungsanforderungen die gesetzliche Grundlage fehle.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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