Versorgung

32.500 Produkte: GKV-Spitzenverband aktualisiert Hilfsmittelverzeichnis

Berlin - 26.02.2019, 16:30 Uhr

GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer stellte am heutigen Dienstag Neuerungen in der Hilfsmittelversorgung vor. (c / Foto:Tom Maelsa / GKV-Spitzenverband)

GKV-SV-Vorstand Gernot Kiefer stellte am heutigen Dienstag Neuerungen in der Hilfsmittelversorgung vor. (c / Foto:Tom Maelsa / GKV-Spitzenverband)


Für Apotheker selbstverständlich: angemessene Hilfsmittelberatung

Im Rahmen des Projektes wurden erstmals zu den Produktgruppen auch sogenannte Dienstleistungsanforderungen gemäß § 139 SGB V erstellt. Diese geben die Rahmenbedingungen für Leistungserbringer vor, wie sie die Patienten mit Hilfsmitteln zu versorgen haben. Dazu gehören Vorgaben zur Hilfsmittelberatung, die je nach Produktgruppe angemessen und diskret zu erfolgen hat. Bietet die Apotheke beispielsweise Stomaartikel an, soll das pharmazeutische Fachpersonal über die entsprechenden Produkte in einem „akustisch und optisch abgegrenztem Bereich“ beraten.

Nicht vergessen: Mehrkostenberatung dokumentieren

Weitere Dienstleistungsanforderungen betreffen die Angabe von und Beratung über die Zuzahlungen. „Ab sofort müssen alle Leistungserbringer GKV-Versicherte zuerst über zuzahlungsfreie, krankenkassenfinanzierte Hilfs- und Pflegehilfsmittel aufklären, bevor höherpreisige Alternativen angeboten werden dürfen“, erklärte Kiefer.

Für Apotheker bedeutet dies, dass sie ihre Patienten über eventuelle Mehrkosten aufklären, zuzahlungsfreie Alternativen anbieten und diese Beratung dokumentieren müssen. In welcher Form Apotheker das Gespräch zu dokumentieren haben, ist den jeweiligen Hilfsmittelverträgen mit den Kassen zu entnehmen. Der Kassenverband wolle die Einhaltung dieser Regelung, die bereits seit April 2018 gelte, nun verstärkt überprüfen.

Die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Martina Stamm-Fibich, begrüßt die zusätzliche Informationspflicht für Leistungserbringer. „Die Position der GKV-Versicherten, die Hilfsmittel benötigen, wird durch die neue Informationspflicht gestärkt“, erklärte die SPD-Gesundheitspolitikerin in einer Pressemitteilung. Hersteller- und Leistungserbringerorganisationen dagegen hatten im Rahmen des Anhörungsverfahrens moniert, dass zu diesen Dienstleistungsanforderungen die gesetzliche Grundlage fehle.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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